Infosystem Kommunalpolitik
12.05.2016 - 8.1 Spielleitplanung für Kiel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Ratsherr Homeyer, Ratsfrau Pries, CDU-Ratsfraktion
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 12.05.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
0317/2016 Spielleitplanung für Kiel
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
- Beschluss:
- vertagt
Herr Kreutz (CDU) schlägt eine Ergänzung des Antragstextes vor (Ergänzung in Fettdruck):
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Erstellung einer Spielleitplanung für die Stadt Kiel zu erarbeiten.
Darin sind insbesondere die Einbettung einer Spielleitplanung in die strategischen Ziele Kiels Kinderfreundliche Stadt, Soziale Stadt und Kreative Stadt sowie in die Stadtplanungssystematik mit der Darstellung planungsmethodischer Ansätze und Verfahrensschritte zur Verzahnung von Stadtplanung, Quartiersentwicklung und Kinder- und Jugendhilfe aufzuzeigen und Aspekte der Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Das Konzept ist dem Jungen Rat spätestens bis zu seiner Sitzung im September vorzulegen und ggf. zu erläutern. Im Anschluss daran wird das Konzept zusammen mit einer eventuellen Stellungnahme und eventuellen Änderungsvorschlägen des Jungen Rates der Ratsversammlung vorgelegt.
Ratsherr Wilkens (SPD) weist darauf hin, dass eigentlich der Jugendhilfeausschuss der federführende Ausschuss sei und zuerst einen Beschluss fassen sollte.
Herr Simon vom Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen teilt mit, dass eine entsprechende Stelle, die mit der Durchführung dieses Projektes beauftragt werden wird, in seinem Amt geschaffen worden sei – allerdings trete die Stelleninhaberin ihren Job erst im September 2016 an.
Unter diesem neuen Aspekt beantragt Ratsherr Heinrichs die Zurückstellung des Antrags, bis die Verwaltung eine Aussage zum zu erstellenden Konzept treffen kann und die Entscheidung des federführenden Jugendhilfeausschuss vorliegt.