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ALLRIS - Auszug

12.05.2016 - 7.1.1 Änderungsantrag zur BV 0118/2016 Bereichsplanung Kieler Süden: Funktionale und gestalterische Qualitäten der neuen Baugebiete

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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- gemeinsame Beratung der TOPs 7.1,  7.1.1 und 7.1.2 -

 

Die Vorsitzende lässt über die Anträge 0412/2016 und 0440/2016 alternativ abstimmen:

 

Ja-Stimmen für 0412/2016: SPD, CDU, GRÜNE, SSW

Ja-Stimmen für 0440/2016: LINKE

Enthaltungen: Keine

Nein-Stimmen: Keine

 

Damit ist der Antrag 0412/2016 mehrheitlich beschlossen:

 

Beschluss:

 

Auf Seite 4 wir unter dem 3. Aufzählungszeichen von b) der Text ersetzt durch:

 

          Schaffung von mindestens 22,5% öffentlich geförderten Wohneinheiten der

Gesamtzahl von Wohneinheiten.

 

Danach wird wie folgt ein Spiegelstrich hinzugefügt:

 

          die Möglichkeit öffentlich geförderten Wohnraum in Eigentum umzuwandeln und somit gefördertes Eigentum als Altersabsicherung zu schaffen, soll geprüft und nach glichkeit umgesetzt werden.

 

In Anlage 2 werden in der Übersichtstabelle folgende Änderungen vorgenommen:

 

Handlungsfeld:„Nachhaltigkeit durch Vielfalt“

 

Absatz 1- 3 werden ersetzt durch:

 

Vorgabe eines festen Wohneinheitenschlüssels:

 

40 % der Wohneinheiten (WE) im Einfamilienhausbau als Eigentum (EFH, DHH, RH)

5 % der WE im Einfamilienhausbau (DH, RH) als öffentlich geförderte WE

20% der WE im Geschosswohnungsbau im Eigentum

17,5% der WE im Geschosswohnungsbau zur Miete (nicht gefördert)

17,5% der WE im Geschosswohnungsbau als sozialer Wohnungsbau

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache