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ALLRIS - Auszug

01.12.2016 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 1019V „Schwentineufer Nord-Ost“ (Aufstellungsbeschluss)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

a)r das Baugebiet Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf, zwischen Heikendorfer Weg und Nordufer der Schwentine, durchzogen von der Straße An der Holsatiamühle, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1019VSchwentineufer Nord-Ost aufgestellt.

 

Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1019V „ Schwentineufer Nord-Ost“ sowie der verbleibende Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 964 „Schwentineufer Nord“ sind im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

b)r die anstehenden Baumaßnahmen im Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1019V „Schwentineufer Nord-Ost“ ist ein konkurrierendes Verfahren zur Gestaltfindung für den Hochbau durch die Vorhabenträgerin durchzuführen.

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Drucksache