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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0372/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Die vertretungsberechtigte Person in der Gesellschafterversammlung der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH – SFK wird angewiesen, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

  1. Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH - SFK (SFK) für das Geschäftsjahr 2023 mit einem Ergebnis von 0 € fest und genehmigt den Lagebericht.

 

  1. Die Gesellschafterversammlung beschließt die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023.

 

  1. Die Gesellschafterversammlung beschließt die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023.
     
  2. Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Prüfungsgesellschaft rt Revision + Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Kiel, (rt) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Gesellschafterversammlung der SFK stellt gemäß § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr fest, genehmigt den Lagebericht und entlastet die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat. Dieser Beschlussvorlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang sowie der Lagebericht beigefügt.

 

Die SFK weist für das Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von 3.481 T€ aus, nachdem im Wirtschaftsplan noch ein Fehlbetrag von 4.564 T€ geplant worden ist. Die Verbesserung gegenüber dem Wirtschaftsplan resultiert im Wesentlichen aus zusätzlichen Umsatzerlösen sowie Erlösen aus dem Verkauf eines alten Fahrgastschiffes. Die Umsatzerlöse konnten von rd. 5,7 Mio. € auf rd. 6,1 Mio. € gesteigert werden; ausschlaggebend hierfür waren die Erlöse aus der Schleppfahrt und - trotz Deutschlandticket – dem ÖPNV. Der Umsatz der Touristiksparte erreichte das Vorjahresniveau.

Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der SFK und dem Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel (EBK) gleicht der EBK den Fehlbetrag der SFK aus.

 

Im Jahr 2022 hat die SFK einen Fehlbetrag von 3.240 T€ ausgewiesen, der ebenfalls vom EBK ausgeglichen worden ist. Der Anstieg des Fehlbetrages in 2023 auf rd. 3,5 Mio. € ist im Vergleich zum Vorjahr in erster Linie auf die Zunahme der Personalaufwendungen sowie dem Anstieg der Abschreibungen und Zinsaufwendungen, resultierend aus den Investitionen für die Beschaffung neuer Fahrgastschiffe, zurückzuführen; gegenläufig wirken gestiegene Umsatzerlöse.

 

Die SFK hat im Jahr 2023 das vierte Plug-in-Hybrid Fahrgastschiff, die MS LABOE, in Betrieb genommen.

 

Mit dem Einsatz neuer Fahrgastschiffe auf der Fördelinie F1 und der Schwentinelinie F2 leistet die SFK einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Rahmen des „Masterplan 100% Klimaschutz“ der Landeshauptstadt Kiel.

 

Der Aufsichtsrat der SFK hat in seiner Sitzung am 26. März 2024 über den Jahresabschluss 2023 beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen sowie den Lagebericht zu genehmigen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rt hat für das Geschäftsjahr 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Für das Geschäftsjahr 2024 hat die SFK einen Fehlbetrag von rd. 5,3 Mio. € geplant. Hierin spiegelt sich die Umsetzung der Beschlüsse zum Klima- und Umweltschutz, insbesondere durch die Indienststellung neuer Fahrgastschiffe, wieder.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rt soll mit der Prüfung des 2024er Jahresabschluss der SFK beauftragt werden; es handelt sich um die dritte Folgeprüfung.

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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May 8, 2024 - Hauptausschuss