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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1052/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Die von der Ratsversammlung am 21. September 2017 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 hat das Innenministerium mit Erlass vom 24. Oktober 2017 genehmigt.

 

Der Genehmigungserlass wird beigefügt zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 16, 2017 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen