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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1230/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der anliegenden in einem umfassenden trialogischen Prozess entwickelten Leitlinie für Bürgerbeteiligung wird zugestimmt. 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Geschäftsordnung für ein neu einzurichtendes Gremium für Bürgerbeteiligung zu entwickeln und der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Durch Beschluss der Ratsversammlung vom 22.08.2013, „Eckpunktepapier zur BürgerInnen-Kommune“  (Drs. 0385/2013,), wurde der weitere Kurs der Verwaltung zur Umsetzung einer Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern an Entscheidungen der Landeshauptstadt Kiel abgesteckt. Dem Prozess zur Entwicklung einer verbindlichen Leitlinie für Bürgerbeteiligung in einem umfassenden trialogischen, extern begleiteten Prozess hat die Ratsversammlung am 21.04.2016 zugestimmt (Drs. 0127/2016). Im September 2016 wurde der Ratsversammlung eine Geschäftliche Mitteilung vorgelegt, aus der die Zusammensetzung der 24-köpfigen Arbeitsgruppe hervorgeht (bestehend aus Verwaltungsmitarbeiterinnen und mitarbeitern, von den Ratsfraktionen entsandten Mitgliedern und Einwohnerinnen und Einwohnern, die nach Bewerbung durch eine sozial geschichtete Zufallsauswahl ermittelt wurden, siehe Drs. 0699/2016).

 

Dieser von der Berliner Agentur Zebralog extern moderierte Prozess ist nun insoweit abgeschlossen, dass der Leitlinienentwurf zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Kiel ist damit die erste Stadt in Schleswig-Holstein, die in einem umfassenden Beteiligungsprozess verbindliche Regelungen entwickelt hat. Der vorgelegte Entwurf ist das Ergebnis von acht Arbeitsgruppensitzungen, die ab dem 15.09.2016 bis zum 27.09.2017 stattgefunden haben. Daneben fanden weitere für eine breite Öffentlichkeit bestimmte Veranstaltungen statt, in denen Vorschläge für eine Leitlinie erarbeitet bzw. schon entwickelte Textbausteine kommentiert werden konnten:  

 

Im Oktober 2016 fand eine öffentliche Auftaktveranstaltung im Ratssaal statt, in der erste Ideen gesammelt wurden. Am 26.01.2017 kamen in einer Politikwerkstatt, am 27.01.2017 in einer Verwaltungswerkstatt jeweils im Rathaus zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen, um ihre Ideen und Vorschläge für die Leitlinie einzubringen. Am 09.03.2017 versammelten sich in der Sozialkirche in Gaarden viele interessierte Einwohnerinnen und Einwohner zu einer Bürgerwerkstatt und am 09.06.2017 Teilnehmende aus Politik, Verwaltung und Einwohnerschaft im Wissenschaftszentrum zu einer offenen Beteiligungswerkstatt. Vom 07. bis 30.06.2017 war darüber hinaus auf kiel.de ein Online-Dialog zum Leitlinienentwurf geschaltet, bei dem sich ebenso die gesamte Öffentlichkeit einbringen konnte und sich mit 136 Beiträgen und Kommentaren beteiligt hat.  Insgesamt sind bei allen offenen Beteiligungsformaten über 200 Vorschläge und Ideen eingebracht worden. Alle Beiträge sind öffentlich und transparent auf kiel.de/mitwirkung einsehbar. Auch die Dokumentationen der Veranstaltungen und Werkstätten sowie die Protokolle der Arbeitsgruppensitzungen sind dort veröffentlicht worden. Nach inhaltlicher Finalisierung in der achten AG-Sitzung am 27.09.2017 wurde der Textentwurf noch redaktionell bearbeitet und mit dem Rechtsamt abgestimmt. Der für den Leitlinienprozess eingeplante Kostenrahmen wurde nicht überschritten.

 

Aus Verwaltungssicht wurde das Ziel erreicht, eine Leitlinie zu entwickeln, die einerseits die Mitwirkungsmöglichkeiten der Einwohnerinnen und Einwohner verbessert, erleichtert und zur Beteiligung anregt, aber andererseits auch praktikabel und umsetzbar ist. Auch sollten Überregulierungen vermieden und möglichst allgemeinverständliche Regelungen entwickelt werden, damit das Interesse an städtischer Politik und städtischen Vorhaben gefördert wird. Folgende Besonderheiten zeichnen die Kieler Leitlinie im Vergleich zu den Regelungen anderer Städte aus:    

 

Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch Firmen und Vereine mit Sitz in Kiel können jederzeit formlos eine Beteiligung über die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung oder über den Ortsbeirat anregen. Ein Quorum/ eine nötige Mindestzahl von Unterschriften ist nicht erforderlich für die Anregung, das zuständige Fachamt wird aber immer einbezogen.

Neu soll ein auch trialogisch besetztes Gremium für Bürgerbeteiligung eingerichtet werden, das aber nur in strittigen Fällen bei Anträgen auf Bürgerbeteiligung Entscheidungen trifft. Bei Abweichungen zum Vorschlag des Fachamtes entscheidet die Ratsversammlung endgültig. 

 

Die Vorhabenliste kann in Abstimmung mit den Fachbereichen laufend aktualisiert werden. Sie wird nicht explizit von der Ratsversammlung beschlossen, da bereits die meisten Vorhaben mit großer Relevanz schon von der Ratsversammlung beschlossen werden. Die Ratsversammlung erhält jedoch einmal jährlich die Vorhabenliste über eine Geschäftliche Mitteilung zur Kenntnis.

 

Außerdem erhält die Ratsversammlung künftig einmal jährlich einen Gesamtbericht zur Bürgerbeteiligung in Kiel, in dem u.a. nach Auswertung von Evaluationsberichten der einzelnen Verfahren ein Überblick über Bürgerbeteiligung in Kiel und die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung der Leitlinie dargestellt werden.

 

Investoren und private Unternehmungen sollen angeregt werden, eine Beteiligung bei größeren Vorhaben durchzuführen. Dies ist zwar keine rechtlich verbindliche Regelung, zeigt aber, dass dem Thema Bürgerbeteiligung in Kiel ein großer Stellenwert eingeräumt wird.

 

Nach Beschluss der Leitlinie ist im Frühjahr 2018 eine abschließende AG-Sitzung zur Evaluation des Gesamtprozesses geplant. Die Leitlinie wird im Folgenden bei verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt.

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jan 10, 2018 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jan 18, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen