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Antrag der Verwaltung - 1237/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Rathausstraße, Querungshilfe Höhe Waisenhofstraße mit Sperrung westlicher Waisenhofstraße
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 02.01.2018
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Jan 11, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
IVeranlassung
Das Tiefbauamt wurde vom Ortsbeirat Mitte angefragt, ob die Einrichtung einer zusätzlichen Querungsmöglichkeit in der Rathausstraße auf Höhe der Waisenhofstraße möglich sei.
IIPlanung
Bestand
Die Rathausstraße verbindet als Erschließungsstraße mit Sammel- und Verbindungsfunktion den Exerzierplatz mit der westlichen Innenstadt. Sie wird von der Waisenhofstraße als Anliegerstraße gekreuzt. Der Querschnitt der Rathausstraße verändert sich in Höhe Waisenhofstraße von nördlich 2 auf südlich 3 Spuren. Die Rathausstraße hat beidseitige Gehwege und nördlich der Waisenhofstraße auf der Westseite einen Parkstreifen. Ca. 150 m nördlich der Waisenhofstraße befindet sich im Zuge der Rathausstraße ein signalgeregelter Knoten mit der Straße Fleethörn, ca. 100 m südlich ist auch der Knoten mit dem Exerzierplatz signalgeregelt. Die westliche Waisenhofstraße ist an die Rathausstraße als Gehwegüberfahrt angebunden, die östliche Waisenhofstraße ist als Einmündung mit Vorfahrt-Achten-Regelung ausgebildet.
Querungshilfe
Auf der westlichen Straßenseite werden auf einer Länge von ca. 25 m die Nebenflächen in Richtung Fahrbahn verbreitert. Die gesamte Straßenlänge der Gehwegüberfahrt Waisenhofstraße wird mit umgebaut. Es verbleibt in der Rathausstraße eine Fahrbahnbreite von 6,50 m. Das in der Rathausstraße nördlich anschließende Längsparken wird auf einer Länge von ca. 10 m unterbunden, um die Sicht auf die westliche Fahrbahn weiter zu verbessern. Die heute durch Leitplatten angedeutete Querungsmöglichkeit südlich der Waisenhofstraße wird an beiden Straßenseiten rückgebaut. Auf der nördlichen Seite der Waisenhofstraße wird eine Absenkung in ca. 4 m Breite mit barrierefreien Leiteinrichtungen eingerichtet.
Sperrung Waisenhofstraße
In Erwartung von Verkehrsveränderungen in der Rathausstraße durch die Sperrung der Holstenbrücke wird vorgeschlagen, zusätzlich die durchgängige Befahrbarkeit der Waisenhofstraße zwischen Rathausstraße und Dammstraße aufzugeben. Es sind dann keine Schleichverkehre über die Waisenhofstraße mehr möglich. Insbesondere diejenigen Verkehre, die am Exerzierplatz vom Schülperbaum kommend nicht links abbiegen können, können dann nicht mehr über die Waisenhofstraße ausweichen.
III Beteiligung
Dem Ortsbeirat Mitte wird der vorliegende Plan in seiner Sitzung am 19.12.2017 vorgestellt. Über das Ergebnis der Beteiligung wird im Bauausschuss mündlich berichtet.
IV Kosten und Finanzierung
Die Baukosten betragen insgesamt gemäß derzeitiger Kostenschätzung ca. 50.000 €.
Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2018 der Landeshauptstadt Kiel im Ergebnishaushalt 522 10 100 (Unterhaltung der öffentl. Straßen, Wege u. Parkplätze) eingestellt.
Es ist geplant, die Baumaßnahmen im Zeitraum zwischen Mai und November 2018 umzusetzen. In diesem Zeitraum ist die Rathausstraße für den Durchgangsverkehr durch die Baumaßnahme am Kleinen Kiel-Kanal gesperrt.
Der zuständige Ortsbeirat Mitte erhält eine Kopie dieser Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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