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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1152/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die in der Anlage aufgeführten, bisher nach SHBesG A 6 ausgewiesenen Planstellen werden nach SHBesG A 7 Stadtobersekretär/in ausgewiesen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Am 29. November 2018 wurde das „Gesetz zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften vom 08. November 2018“ im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2018, Nr. 17, veröffentlicht.

 

Gemäß Artikel 1 des vorgenannten Gesetzes werden unter anderem § 47 Nummer 1 und Anlage 1 des Besoldungsgesetzes Schleswig-Holstein vom 26. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Februar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 58), neu gefasst sowie ein neuer § 79 eingefügt.

 

Das bisherige zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Beamtinnen und Beamten der Fachrichtung Allgemeine Dienste wird von SHBesG A 6 Stadtsekretär/in nach SHBesG
A 7 Stadtobersekretär/in angehoben.

 

Weiterhin sind am 01. Januar 2019 vorhandene Beamtinnen und Beamte, denen am
31. Dezember 2018 ein zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in SHBesG A 6 verliehen war, entsprechend der Anhebung der Einstiegsämter mit Wirkung vom 01. Januar 2019 in das neue Einstiegsamt SHBesG A 7 übergeleitet.

 

Gemäß § 9 Absatz 1 sind im Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten (…) nach Besoldungs- und Entgeltgruppen, bei Beamtinnen und Beamten unter Angabe der Amtsbezeichnung, (…), auszuweisen.

 

Gemäß Artikel 10 tritt das „Gesetz zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften vom 08. November 2018“ am 01. Januar 2019 in Kraft.

 

Die kurzfristige Aufwertung der Stellen ist ferner beamtenrechtlich erforderlich, um im Haushaltsjahr 2019 eine entsprechende Besetzung vornehmen zu können.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 11, 2018 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 13, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen