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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0374/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Gesamtstellungnahme (Anlage) zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes des Landes Schleswig-Holstein zur Abgabe beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (Innenministerium) wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Anlass / Hintergrund:

Mit Runderlass der Landesplanungsbehörde vom 27. November 2018 (Amtsbl. Schl.-H. 2018, S. 1181) wurde das Verfahren zu dem Entwurf einer Landesverordnung über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und die Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet.

 

Das Verfahren wird internetbasiert im Sinne einer Onlinebeteiligung durchgeführt. Neben allen Verfahrensgrundlagen werden alle Planungsunterlagen zur Einsicht bis einschließlich 31.05.2019 unter https://www.bolapla-sh.de/plan/lep_01 r Privatpersonen, Kommunen, Behörden und Vernden zur Verfügung gestellt. Vom 10. Januar bis 15. Februar 2019 wurden alle Unterlagen auch im Rathaus der Landeshauptstadt Kiel zur Einsichtnahme ausgelegt.

 

Die Landeshauptstadt Kiel ist als kreisfreie Stadt innerhalb des Geltungsbereiches des LEP aufgefordert eine Stellungnahme im Rahmen desrmlichen Beteiligungsverfahrens abzugeben.

Darüber hinaus können alle anderen Zielgruppen ebenfalls eigene Stellungnahmen bei der Landesplanungsbehörde einreichen.

 

Vorgehen zur Stellungnahme:

Mit der Drs. 1095/2018 wurde bereits im Vorfeld neben anderen durch das Land initiierten Beteiligungsverfahren auch auf dieses Verfahren hingewiesen.

 

Internes Abstimmungsverfahren der Weg zur Stellungnahme:

Neben der öffentlichen Auslegung wurden die innerhalb der Stadtverwaltung betroffenen Ämter und Dezernate wie auch die städtischen Gesellschaften beteiligt. Soweit zum vorliegenden Entwurf eine Stellungnahme abgegeben wurde, sind diese in den Entwurf einer Gesamtstellungnahme der Landeshauptstadt Kiel aufgenommen worden.

 

Was ist der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP)?

Der LEP ist Grundlage für die räumliche Entwicklung des Landes r die kommenden 15 Jahre und die obere der beiden Ebenen der Landesplanung.

Er orientiert sich an den Leitbildern und Handlungsstrategien r die räumliche Entwicklung in Deutschland, die von der Bund-Länder-Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) festgelegt wurden sowie an dem Entwurf der Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein (vgl. Drs. Nr. 0540/2017), die allerdings durch die Landesregierung nicht abgeschlossen wurde.

 

Da durch den LEP u. a. mit Hilfe der so genannten Ziele und Grundsätze der Raumordnung final gesetzte oder abzuwägende Aussagen für das ganze Land getroffen werden, ist er in erster Linie r alle folgenden Planungsebenen (z. B. Regionalplanung und Bauleitplanungen der Kommunen, aber auch Fachplanungen zum Beispiel für Infrastrukturen) relevant und somit behörden- nicht aber für Privatpersonen verbindlich.

 

Der LEP trifft mit diesen Zielen und Grundsätzen auch planerische Festlegungen für die Entwicklung Kiels und der Kiel Region, die in der folgenden Erarbeitung des Regionalplans (die untere Ebene der Landesplanung, in Schleswig-Holstein ebenfalls eine Aufgabe der Landesregierung) r den mit der Kiel Region räumlich übereinstimmenden Planungsraum II zuzüglich der kreisfreien Stadt Neumünster konkretisiert werden.

 

Der LEP-Entwurf besteht aus vier Teilen:

-          Teil A – Text: Leitbilder der Raumordnung

-          Teil B – Text: Ziel und Grundsätze – Raumordnerische Festlegungen

-          Teil C – Karte: Hauptkarte – Raumordnerische Festlegungen

-          Teil D - Text: Umweltbericht

Ein Teil der Festlegungen ist konkret verortet, andere Festlegungen sind nur mittelbar zu verumlichen. Die inhaltliche Bandbreite kann der angehängten Gliederung des Textteils (Anlage 2) entnommen werden. Ein Ausschnitt der Hauptkarte für die Region um Kiel ist ebenfalls angengt (Anlage 3).

 

Neue Herausforderungen und wesentliche Änderungen:

Das Land Schleswig-Holstein hat es sich als Ziel gesetzt neuen Herausforderungen, die sich unter anderem aufgrund von geänderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben haben, konsequent zu begegnen, ohne dabei auf ein Mindestmaß an Flexibilität verzichten zu müssen. Dieser geänderten Zielausrichtung soll auch mit Fortschreibung des LEP begegnet werden. Mit Hilfe neu eingeführter Themen und Kapitel (gegenüber dem Landesentwicklungsplan 2010), wie beispielsweise „Vernetzung und Kooperation“ aber auch „Digitalisierung“ oder durch Anpassung der klimapolitischen Ziele das Hinzufügen von Kapiteln wie „Geothermie“ oder „Energiespeicher“ sollen neue Grundlagen zur Entwicklung des Landes geschaffen werden. Darüber hinaus sind aber auch Kapitel wie „Klimaschutz und Klimaanpassung“ und im Bereich des Küstenschutzes „Vorranggebiete für den Küstenschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenbereich“ neu im vorliegenden LEP-Entwurf.

 

Wichtige Elemente der Stellungnahme der Landeshauptstadt Kiel:

Neben redaktionellen und inhaltlichen Detailergänzungen, sowohl der Karten und im Text des LEP, die in erster Linie zu einer Konkretisierung und Schärfung der getroffenen Aussagen führen sollen, wird im Abschnitt 1 der Stellungnahme auf zwei Themenkomplexe näher eingegangenen, die aus Sicht der Landeshauptstadt Kiel nicht genug ausgearbeitet wurden.

 

Der Entwurf des Landesentwicklungsplans bietet keine oder nur unzureichende Antworten auf die Herausforderungen der Entwicklung der Stadtregion rund um Kiel mit Blick auf 1. bezahlbares Wohnen und 2. eine auf einer nachhaltigen Mobilität aufbauenden Siedlungsstruktur. Die Landesregierung wird somit in der Raumordnung als übergeordneter Planungsebene derzeit nicht ihrer selbst formulierten und richtigen Aufgabe gerecht, die Entwicklung der Region bedarfsgerecht zu steuern.

 

hrend die Metropolregion Hamburg und der ländliche Raum im besonderen Fokus sowohl der Landesentwicklungsstrategie als auch des aktuellen Entwurfs des LEPs stehen, wird bei der Region rund um die Landeshauptstadt Kiel deutlich, dass die städtische und die stadtregionale Dimension nicht ausreichend betrachtet wird. Dies wird an den beiden Themen Wohnungsbau und Siedlungsstruktur / Mobilität und besonders deutlich.

 

Aus Sicht der Landeshauptstadt Kiel ist die Landesplanung in der Pflicht, aktiv und mit den Mitteln der Raumordnung und in der Verknüpfung mit anderen Fachpolitiken wie der Wohnraumförderung und der Verkehrsfinanzierung einen Entwicklungsweg auch für die kommunale Ebene zu bereiten, auf dem die aufgezeigten Herausforderung gemeinsam bewältigt werden können.

 

In Vertretung

 

 

Christian Zierau

Stadtrat für Finanzen, Personal, Ordnung und Feuerwehr

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Anlagen

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Beschlüsse

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Apr 24, 2019 - Wirtschaftsausschuss - vertagt

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Apr 25, 2019 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - vertagt

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May 2, 2019 - Bauausschuss - vertagt

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May 7, 2019 - Innen- und Umweltausschuss - vertagt

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May 16, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen

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May 29, 2019 - Wirtschaftsausschuss - zur Kenntnis genommen