Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0730/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Übersicht über die ab 2020 geplanten Zuwendungsverträge
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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Aug 29, 2019
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 10, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit hatte in der Sitzung am 24.05.2006 die Verwaltung beauftragt, regelmäßig nach der Sommerpause eine Geschäftliche Mitteilung mit einer Übersicht der Ende des Jahres auslaufenden Zuwendungsverträge einzubringen. Diese Geschäftliche Mitteilung soll auch dem Finanzausschuss vorgelegt werden.
In der nachfolgenden Übersicht werden also die Zuwendungsverträge aufgeführt, die der Selbstverwaltung Ende 2019/Anfang 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt werden (18 Verträge mit einem Fördervolumen 2019 in Höhe von 2.686.100 Euro). Es ist geplant, mit diesen Trägern jeweils einen dreijährigen Zuwendungsvertrag abzuschließen.
Der bestehende Beschluss der Ratsversammlung, für Zuwendungsverträge eine jährliche pauschale Steigerung von 2% der Zuwendung vorzusehen, wird in den geplanten Verträgen umgesetzt.
Aufgrund aktuell ungesicherter Kostenerstattung des Landes für Aufwendungen der Sozialhilfeleistungen wird folgender Hinweis gegeben:
Die Gespräche zwischen Land und den kommunalen Spitzenverbänden über die Fortführung der Landesbeteiligung im Bereich der Eingliederungshilfe und zu einem angemessenen Ausgleich der BTHG-Mehrkosten wurden nach Auffassung des Städteverbandes und Landkreistages durch das Land zweckwidrig mit einer Reduzierung des Finanzierungsbeitrages des Landes im Bereich der Sozialhilfe verknüpft. Dies führt zu einem Defizit von mindestens 35 Mio. Euro bei den Kreisen und kreisfreien Städten. In Kiel würde das Defizit nach aktuellem Sachstand ca. 6,6 Mio. Euro jährlich betragen. Das vom Land beabsichtigte Vorgehen wird somit eine erhebliche Belastung der Sozialhaushalte der kreisfreien Städte und Kreise nach sich ziehen. Um diese Mehrbelastung im städtischen Haushalt abzufedern, gibt es nur wenige Möglichkeiten. Eine Stellschraube könnten die in der Anlage aufgeführten freiwilligen Leistungen sein.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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107 kB
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