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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0572/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der als Anlage beigefügten Abweichungssatzungr die Erschließungsanlage Vorder Bramberg, gelegen im Stadtteil Russee, wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage Vorder Bramberg erfolgte im Jahre 2007. Kraft Gesetzes ist die Verwaltung verpflichtet, Erschließungsbeitge von den Eigentümer*innen erschlossener Grundstücke zu erheben. Eine Abrechnung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes konnte jedoch bisher nicht erfolgen, da die sachliche Beitragspflicht noch nicht entstanden ist. Die sachliche Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage gem. § 133 (2) Baugesetzbuch. Die Merkmale der endgültigen Herstellung sind in der Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 10.09.2021 geregelt. Danach sind Erschließungsanlagen unter anderem erst dann endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Stadt stehen.

 

In der Straße Vorder Bramberg befinden sich vier Flächen nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Kiel. In den vergangenen Jahren wurde durch die Immobilienwirtschaft mehrfach versucht, die Grundstücke anzukaufen. Dies ist bisher gescheitert. Um einer möglicherweise drohenden endgültigen Verjährung entgegen zu wirken, wird in der Abweichungssatzung geregelt, dass die Erschließungsanlage Vorder Bramberg“ entgegen der Festsetzung der Erschließungsbeitragssatzung als endgültig hergestellt gilt und somit die sachliche Beitragspflicht nach Inkrafttreten der Abweichungssatzung entsteht.

 

Nach Inkrafttreten der Abweichungssatzung wird die Verwaltung sobald wie möglich die Erschließungsbeitragsbescheide an die Grundstückseigentümer*innen versenden.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Aug 18, 2022 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Aug 25, 2022 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen