Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0018/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Einkommensgrenzen zum 01.01.2023 für die Berechnung der Ermäßigung von Gebühren/Beiträgen in Kindertageseinrichtungen, geförderter Tagespflege und schulischen Betreuungsangeboten
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 20.01.2023
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Schulen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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Feb 1, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Feb 9, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Seit dem 01.01.2015 wird in der Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen, geförderte Tagespflege und schulische Betreuungsangebote keine statische Einkommensgrenze für die Berechnung der Sozialstaffelermäßigung von den Betreuungsgebühren mehr genannt, sondern gem. § 8 Abs. (3) der Gebührensatzung ist die Einkommensgrenze abhängig von der Höhe des Regelbedarfssatzes (SGB XII) und des Höchstbetrages des Wohngeldgesetzes (§ 12 Abs. (1) WoGG Mietstufe V).
Durch die vom Bund beschlossene Änderung zur Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Bürgergeld “), in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz steigt die Regelbedarfsstufe ab dem 01.01.2023 erheblich an.
Zeitgleich wurde das Wohngeld-Plus-Gesetz verabschiedet, welches ab dem 01.01.2023 zur Entlastung der Bürger*innen aufgrund der Ukraine-Krise führen soll. Dies führt zu einer Steigerung der Höchstbeiträge für die Mieten.
Linear zu diesen Erhöhungen steigt die Einkommensgrenze im Bereich der Sozialstaffelermäßigung von Betreuungsbeiträgen für Kindertageseinrichtungen, geförderter Tagespflege und schulischen Betreuungsangeboten wie folgt:
| Einkommensgrenze alt | Einkommensgrenze ab 01.01.2023 |
2 Personen | 1.849,00 € | 2.010,00 € |
3 Personen | 2.285,00 € | 2.486,00 € |
4 Personen | 2.727,00 € | 2.969,00 € |
5 Personen | 3.168,00 € | 3.450,00 € |
6 Personen | 3.604,00 € | 3.926,00 € |
7 Personen | 4.040,00 € | 4.402,00 € |
Mehrbetrag für jedes weitere berücksichtigungsfähige Haushaltsmitglied | 436,00 € | 476,00 € |
Dieses bedeutet für Eltern, dass die Ermäßigungsmöglichkeiten sich weiter verbessern werden:
- Familien, deren Familieneinkommen schon vorher unter der Einkommensgrenze lag, werden auch weiterhin keine Betreuungsgebühr zahlen müssen.
- Familien, die bisher eine Teilermäßigung erhalten haben, werden jetzt noch weniger für die Betreuung zahlen.
- Familien, deren Familieneinkommen bisher soweit über der Einkommensgrenze lag, so dass sie die Höchstgebühr zahlen müssen, wird empfohlen, zu prüfen (bzw. prüfen zu lassen), ob ihnen jetzt ein Anspruch auf eine Teilermäßigung zusteht, um dann gegebenenfalls einen Antrag zu stellen.
Das Amt für Schulen hat eine Elterninformation erarbeitet, die am „Schwarzen Brett“ der Kindertageseinrichtungen, geförderter Tagespflege und schulischen Betreuungsangeboten über die Ermäßigungsmöglichkeiten informiert (s. Anlage). Diese Informationsweise hat sich in der Vergangenheit als sehr effektiv erwiesen.
In diesem Info-Aushang wird
- detailliert über die Einkommensgrenzerhöhung und somit Erhöhung des Ermäßigungsbeitrages informiert,
- auf eine mögliche Antragstellung hingewiesen,
- auf eine rückwirkende Ermäßigung und somit die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge hingewiesen.
Außerdem wird auf der entsprechenden Internetseite der Landeshauptstadt Kiel www.kiel.de/kitagebuehren über die Erhöhung der Einkommensgrenzen informiert.
Das Amt für Schulen rechnet, aufgrund des starken Anstieges der Einkommensgrenzen, damit, dass bis zu 6.000 Familien von dieser Verbesserung der Ermäßigungsmöglichkeit profitieren können.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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110,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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666,9 kB
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