Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0329/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtverordnung Möwenfütterungsverbot
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Apr 4, 2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 11, 2023
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May 12, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Der Oberbürgermeister beabsichtigt, eine Stadtverordnung zum Verbot der Möwenfütterung in der Landeshauptstadt Kiel zu erlassen (Anlage).
Ein Möwenfütterungsverbot besteht in Kiel bereits seit 2012. Die aktuelle Stadtverordnung ist bis 30.04.2023 gültig, so dass eine Neufassung ab 01.05.2023 erforderlich ist.
Nach § 175 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) setzt eine derartige Verordnung das Vorhandensein einer Gefahr für die öffentliche Ordnung voraus. Diese besteht unverändert darin, dass das Füttern von Möwen in Bereichen, wo sich viele Menschen aufhalten, zu Problemen führt. Diese Gebiete befinden sich z. B. in der gesamten Innenstadt, am Germaniahafen, am Bahnhofsplatz, im Schrevenpark, in Gaarden sowie in den Naherholungsgebieten entlang der Kieler Förde (Kiellinie, Schleusenbereich, Schilksee).
Das Möwenfüttern führt besonders in publikumsintensiven Bereichen zu erheblichen Belästigungen, da die oft in größerer Zahl auftretenden Tiere sich an die Futterstellen - darunter auch Freisitze gastronomischer Betriebe – gewöhnen und teilweise auch Menschen attackieren. Darüber hinaus führen durch Möwen verursachte Verschmutzungen zu Belästigungen und Schäden.
Das Fernhalten von Möwen ist auch zur Rattenvorbeugung ein geeignetes Mittel. So kann z. B. das dauernde Offenstehenlassen von Müllgefäßen geahndet werden, wenn sich Möwen davon angezogen fühlen.
Ein Möwenfütterungsverbot ist dazu geeignet, die Belästigungen zu reduzieren.
Christian Zierau
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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113,2 kB
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