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Antrag der Verwaltung - 0771/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1009 „NDR Landesfunkhaus“ (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 06.10.2015
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Oct 1, 2015
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Oct 15, 2015
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Antrag
Antrag:
1. Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen (Anlage 1) beschlossen.
2. Der Bebauungsplan Nr. 1009 „NDR Landesfunkhaus“ im Stadtteil Altstadt für das Baugebiet zwischen Eggerstedtstraße, Wall, südlich Kieler Schloss, nördlich und östlich Parkhaus Flämische Straße wird als Satzung beschlossen.
3. Der Begründung (Anlage 2) wird zugestimmt.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1009 befindet sich im Stadtteil Altstadt. Er umfasst die in der nördlichen Altstadt gelegenen Grundstücksflächen des Landesfunkhauses Schleswig-Holstein des Norddeutschen Rundfunks zwischen Eggerstedtstraße, Wall, Kieler Schloss und Flämischer Straße.
II. Planerfordernis und Ziel der Planung
Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des nördlichen Altstadtbereiches bildet das am 08.10.2009 von der Ratsversammlung beschlossene Rahmenkonzept „Perspektiven für die Kieler Innenstadt" (Drucksache-Nummer 0760/2009). Als ein Bestandteil der dort beschriebenen Entwicklungsperspektiven wird die Sicherung des Standorts des Landesfunkhauses in der Altstadt als prägendes Element zwischen Museumshafen, Schloss und den innerstädtischen Einkaufsbereichen definiert. Hierbei gilt es, die Nutzungsnachbarschaft zum Umfeld, insbesondere mit dem in Planung befindlichen Projekt Schlossquartier, verträglich zu organisieren.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1009 stellt zusammen mit den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen Nr. 999V (Schlossquartier) und Nr. 932 (Kieler Schloss) die Umsetzung des genannten Rahmenkonzeptes für den nordöstlichen Altstadtbereich dar. Das Planverfahren sollte zeitgleich mit dem Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 999V (Schlossquartier) durchgeführt werden, um die jeweiligen Nutzungsarten in den Plangebieten in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Da das Aufstellungsverfahren zum B-Plan Nr. 999V mehr als ein Jahr früher begonnen wurde, ist zwischenzeitlich der Satzungsbeschluss erfolgt.
III.Verfahren
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1009 eine gemischte Baufläche dar. Die im Bebauungsplan Nr. 1009 vorgesehene Festsetzung eines Sondergebietes „Rundfunk- und Medienzentrum“ stellt eine Konkretisierung des Flächennutzungsplanes dar. Diese Nutzung ist in einer gemischten Baufläche zulässig. Dem planerischen Entwicklungsgebot wird somit Rechnung getragen.
Bebauungsplan
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 03.07.2014 gefasst und am 24.07.2014 öffentlich bekanntgemacht.
Der Aufstellungsbeschluss sah vor, den Bebauungsplan Nr. 1009 als sogenannten einfachen Bebauungsplan aufzustellen, der nur einzelne Bestandteile eines umfassenden, „qualifizierten“ Planes nach § 30 Abs. 1 BauGB umfasst. Im Zuge der Planbearbeitung hat sich jedoch herausgestellt, dass der anstehende Regelungsbedarf alle Elemente eines solchen qualifizierten Bebauungsplanes, insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen sowie dezidierte Aussagen zum Schallschutz, erfordert. Daher wurde im weiteren Planverfahren ein qualifizierter Bebauungsplan erarbeitet.
Der Bebauungsplan Nr. 1009 wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt. Die Voraussetzungen zur Anwendung dieses Verfahrens wurden sowohl im Aufstellungsbeschluss als auch im Entwurfs- und Auslegungsbeschluss aufgeführt.
IV. Planungsinhalte
Der wesentliche Regelungsgehalt des Bebauungsplanes Nr. 1009 besteht neben der Vorgabe eines verbindlichen Zulässigkeitsrahmens hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung insbesondere in der Festlegung von möglichen Emissionskontingenten für den Betrieb des Landesfunkhauses. Hierdurch soll - unter gleichzeitiger Wahrung des Schutzanspruches benachbarter (Wohn-) Nutzungen - dem Interesse des NDR an einer Sicherung möglichst umfassender Entwicklungsmöglichkeiten an dem Standort Rechnung getragen werden.
V. Beteiligungsverfahren
Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 16.06.2015 bis zum 30.06.2015 durch Aushang der Planung im Rathaus und durch die Unterrichtung und Erörterung in der Sitzung des Ortsbeirates Mitte am 16.06.2015 frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Der Ortsbeirat hat der Planung einstimmig zugestimmt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 25.06.2015 an der Bauleitplanung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Der Bebauungsplan wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 13.08.2015 als Entwurf beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes fand in der Zeit vom 25.08.2015 bis zum 25.09.2015 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.08.2015 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 25.09.2015 gebeten.
Die in allen Beteiligungsschritten vorgebrachten Stellungnahmen werden in der Anlage 1 mit jeweiligen Abwägungsvorschlägen der Verwaltung aufgeführt. Die Abwägungsvorschläge sind in den Bebauungsplan und die Begründung eingeflossen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung zum Bebauungsplan.
gez. Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlage 1:Anregungen und Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
Anlage 2:Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1009
Hinweis:Die Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 1009 kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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57,7 kB
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2
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öffentlich
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7,1 MB
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3
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öffentlich
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496,8 kB
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