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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0647/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der Widmungsverfügung (Anlage 1) wird zugestimmt.
  2. Ein Teilstück Feldweg in Sandberg (Anlage 3) wird umgestuft. Künftig wird er auf diesem Teilstück auch für den Kfz-Verkehr zugelassen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1. Im Rahmen der Baumaßnahme für das Sport- und Freizeitbad wurde der Anni-Wadle-Weg fertiggestellt und soll nun gewidmet werden (Anlage 2). Er soll gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWg als Gemeindestraße eingestuft werden.

 

Der Ortsbeirat Gaarden hat in der Sitzung am 08.05.2019 keine Bedenken geäert.

 

 

Zu 2. Der Feldweg in Sandberg gilt als gewidmet gem. § 57 Abs. 3 StrWG, d. h. er war bereits vor in Kraft treten des Straßen- und Wegegesetzes öffentliche Verkehrsfläche und ist als beschränkt öffentliche Straße (Geh- und Radweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG eingestuft. Die im Umstufungsplan (Anlage 3) gekennzeichnete Teilfläche soll im Zuge des bereits beschlossenen Ausbaus der Rendsburger Landstraße als Grundstückszufahrt ausgebaut und künftig für Fahrzeuge nutzbar sein. Es wird künftig ausschließlich die im Plan gekennzeichnete Teilfläche für den Kfz-Verkehr zugelassen. Im weiteren Verlauf bleibt der Feldweg im Sandberg als beschränkt öffentliche Straße (Geh- und Radweg) eingestuft.

 

Der Ortsbeirat Hassee/Vieburg hat in der Sitzung am 24.10.2017 einstimmig zugestimmt.

 

Nach Fertigstellung der Ausbauarbeiten soll dieser nun entsprechend umgestuft werden.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Aug 15, 2019 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Aug 22, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen