Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 1109/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Einfacher Bebauungsplan Nr. 1033 „Preetzer Straße“ (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Bereit
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Jan 12, 2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Jan 19, 2023
|
Antrag
Antrag:
- Die Abwägung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1033 „Preetzer Straße“ wird entsprechend der in Anlage 1 aufgeführten Vorschläge beschlossen.
- Der Bebauungsplan Nr. 1033 „Preetzer Straße“ im Stadtteil Kiel-Elmschenhagen, südlich Preetzer Straße, westlich der Zufahrtsrampe Preetzer Straße zum Konrad-Adenauer-Damm, nördlich Konrad-Adenauer-Damm (Bundesstraße 76) wird in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
- Der Begründung (Anlage 2) zum Bebauungsplan wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Räumlicher Geltungsbereich und Ausgangslage
Die vollständig im Privateigentum befindlichen Grundstücke im Westen des Stadtteils Kiel-Elmschenhagen, südlich Preetzer Straße, westlich der Zufahrtsrampe Preetzer Straße zum Konrad-Adenauer-Damm, nördlich Konrad-Adenauer-Damm (Bundesstraße 76) haben eine Fläche von ca.4,5 ha.
Das Plangebiet ist nahezu vollständig baulich genutzt und von der Preetzer Straße erschlossen. Es wird im Wesentlichen von größeren Marktgebäuden, Gewerbehallen und großen Stellplatzflächen geprägt. Der Grünflächenanteil ist gering und reduziert sich auf Straßenbegleitgrün bzw. –bäume, Anpflanzungen entlang von Grundstückseinfriedungen sowie einer kleinen Gehölzbiotopausgleichsfläche am nördlichen Rand des famila Parkplatzes. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung besteht eine Gemengelage aus vorwiegend Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen, so dass das Plangebiet zzt. keinem faktischen Gewerbegebiet gem. § 34 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 8 BauNVO zugeordnet werden kann.
II. Ziel der Planung, Planungsanlass und Planerfordernis
Mit dem einfachen Bebauungsplan Nr. 1033 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung hinsichtlich der Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten (Haupt-) Sortimenten im Plangebiet gemäß den Zielvorgaben des gültigen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Kiel (EZK 2021; Drs. 0845/2021) geschaffen werden.
Der Bebauungsplan dient der Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche (ZVB) in Kiel und insbesondere in Kiel-Elmschenhagen. Zukünftige Bauvorhaben in dem Planbereich können weiterhin nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) unter Berücksichtigung der lediglich einschränkenden Festsetzung zum Einzelhandel beurteilt werden. Weitergehende planungsrechtliche Festsetzungen sind nicht erforderlich.
Mit Blick auf die Erhaltung und Entwicklung des gemäß EZK 2021 zentralen Versorgungsbereichs im Stadtteil Elmschenhagen/Kroog am Bebelplatz sollen gemäß § 9 Absatz 2a BauGB Betriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten im Plangebiet künftig grundsätzlich ausgeschlossen werden. Den bestehenden und bereits genehmigten zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzungen (Verbrauchermarkt mit dem Sortimentsschwerpunkt Nahrungs- und Genussmittel mit angegliederter Bäckerei, Blumenladen und Getränkemarkt sowie Lebensmitteldiscounter) soll bei der Überplanung Rechnung getragen werden. Insofern werden im Bebauungsplan orientiert an den Bestandsbetrieben zwei Teilflächen festgesetzt, innerhalb derer entsprechende Betriebe nach wie vor zulässig sind.
Am 25.09.2019 waren im Bereich des Plangebiets bei der Landeshauptstadt Kiel ein Abbruchantrag für das LIDL-Bestandsgebäude sowie ein Neubauantrag für einen vergrößerten LIDL-Lebensmitteldiscounter mit einer freistehenden Bäckerei eingegangen:
- Abbruchantrag für 999 m² Verkaufsfläche (VKF) Bestandsgebäude LIDL (dieser bestehende Discounter ist planungsrechtlich mit > 800 m² VKF bereits ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb)
- Neubauantrag für 1.436 m² Verkaufsfläche LIDL + 67 m² VKF für freistehende Bäckerei = 1.503 m² Gesamtverkaufsfläche, d.h. eine Zunahme insgesamt von rund 500 m² bzw. 50 %
Planungsrechtlich wäre der Neubauantrag nach § 34 BauGB zu beurteilen gewesen, da es für den Bereich noch keinen Bebauungsplan gibt.
Mit dem am 25.09.2019 beantragten Vorhaben (LIDL-Neubau + freistehende Bäckerei) wären zusammen mit dem bereits vorhandenen famila-Verbrauchermarkt mit 2.720 m² genehmigter VKF + baulich angegliedertem Getränkemarkt mit 380 m² VKF an diesem Standort rund 4.600 m² VKF großflächiger, nahversorgungs- und zentrenrelevanter Einzelhandel außerhalb zentraler Versorgungsbereiche angesiedelt. Sowohl das inzwischen abgelöste Vorgängerkonzept Gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept Kiel GEKK 2010 als auch das am 18.11.2021 von der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschlossene und seitdem als städtebauliches Entwicklungskonzept nach §1 Abs.6 Nr.10 BauGB in der Bauleitplanung zu berücksichtigende EZK 2021 beurteilen diesen Standort nicht zuletzt aufgrund einer fehlenden städtebaulichen Integration und einer Pkw-affinen Lage als einen sog. Sonderstandort (GEKK 2010) bzw. als Standortbereich (EZK 2021) und damit nicht als zentralen Versorgungsbereich. Der stadtplanerische bzw. planungsrechtliche Umgang mit einer Angebotsausweitung in nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandelssortimenten war an diesem Standort bereits nach dem alten GEKK 2010 bzw. ist auch weiterhin nach dem neuen, gültigen EZK 2021 restriktiv vorzunehmen. Um die Einzelhandels- und Zentrenstruktur im zentralen Versorgungsbereich in Elmschenhagen auch künftig nicht weiter zu gefährden, sondern stattdessen zu entwickeln und zu stabilisieren, wurde daher der vorliegende LIDL-Neubauantrag auf Grundlage der beschlossenen Veränderungssperre Nr. 87 abgelehnt; sie ist bis 27.01.2023 gültig.
Die Beschränkung des Einzelhandels im Plangebiet wird dazu beitragen, zusätzliche Kaufkraftabflüsse aus dem bestehenden Nahversorgungszentrum (NVZ) Elmschenhagen-Süd in den bisherigen Sonderstandort bzw. jetzigen Standortbereich Elmschenhagen im Plangebiet zu verhindern. Es soll mittels ergänzender Bauleitplanung im Bereich des Bebelplatzes das NVZ Elmschenhagen-Süd zur gewünschten Stabilität und Stärkung geführt werden (B-Plan Nr. 1035V „Bebelplatz“).
Mit Blick auf die bereits bestehenden Betriebe famila Verbrauchermarkt und LIDL Lebensmitteldiscounter erfolgt die Ausweisung von 2 Teilflächen, innerhalb derer Nutzungsarten bzw. Betriebstypen entsprechend der vorhandenen Betriebe weiterhin als zulässig festgesetzt werden. Somit können die bestehenden Betriebstypen innerhalb der festgesetzten Teilflächen langfristig nicht nur modernisiert, erneuert oder umgebaut werden, sondern es können diese Betriebstypen auch gänzlich neu errichtet werden.
III. Verfahren und Flächennutzungsplan
Der Bebauungsplan Nr. 1033 wird gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Da der Bebauungsplan lediglich Festsetzungen nach § 9 Absatz 2a BauGB enthält, soll das vereinfachte Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden: „Für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) kann zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Gemeinden, in einem Bebauungsplan festgesetzt werden, dass nur bestimmte Arten der nach § 34 Abs.1 und 2 BauGB zulässigen baulichen Nutzungen zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können“ (§ 9 Absatz 2a BauGB).
Der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2000 stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Gewerbliche Baufläche dar mit zwei ergänzenden Einzelsymboldarstellungen: P+R (Park + Ride-Platz) sowie E (großflächiger Einzelhandel).
Da weiterhin bereits bestehende großflächige Betriebstypen mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandelshauptsortimenten in ihrer heutigen Bestandsgröße sowie auch großflächige, nicht-zentrenrelevante Einzelhandelbetriebe grundsätzlich in dem Plangebiet langfristig zulässig bleiben sollen, muss der Flächennutzungsplan in Bezug auf das Einzelsymbol - E nicht geändert werden. Die Darstellung Gewerbliche Baufläche sowie die Einzelsymbole E sowie P+R bleiben im Hinblick auf die beabsichtigte bauliche Nutzung und auf einen perspektivischen Park + Ride-Platz im Zusammenhang mit den Planungen für ein hochwertiges ÖPNV System in Kiel weiterhin bestehen.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
IV. Beteiligungsverfahren
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs.1 BauGB mit Schreiben vom 09.11.2021 an der Bauleitplanung beteiligt. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 22.11.2021 bis zum 03.12.2021 durch Aushang der Planung im Rathaus und im Internet sowie durch die Unterrichtung und Erörterung am 30.11.2021 in einer Videokonferenz frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt; am 23.09.2022 fand eine gesonderte Kinder- und Jugendbeteiligung am Bebelplatz statt.
Die in den Beteiligungsschritten vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 3 mit einem Behandlungsvorschlag zusammengefasst.
Der einfache Bebauungsplan Nr. 1033 wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 06.10.2022 als Entwurf beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes wurde am 12.10.2022 öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Auslegung fand vom 20.10.2022 bis zum 22.11.2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.10.2022 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 23.11.2022 gebeten.
Die zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in Anlage 1 mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung zum Bebauungsplan Nr.1033. Der Ortsbeirat Elmschenhagen/Kroog erhält die Vorlage zur Kenntnis.
gez. Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Anlage 1: Abwägungsvorschläge der Anregungen und Stellungnahmen
Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1033
Anlage 3: Tabelle der Behandlungsvorschläge zum Entwurfsbeschluss
Hinweis: Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr.1033 kann
im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
1,1 MB
|
|||
2
|
öffentlich
|
3,3 MB
|
|||
3
|
öffentlich
|
1,1 MB
|
|||
4
|
öffentlich
|
2,6 MB
|