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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0550/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

r einen Bereich in Kiel-Projensdorf, südlich des Steenbeker Wegs zwischen der Bundesstraße B-503 und dem Schwarzen Weg, wird die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes endgültig beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen. Der anliegenden Begründung zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt:

 

Geltungsbereich und Planerfordernis

 

Der Geltungsbereich der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den Bereich südlich des Steenbeker Wegs zwischen der B 503 und dem Schwarzen Weg im Stadtteil Projensdorf.

 

Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel stellt für diesen Bereich eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Klinik“ und entlang der Verkehrsflächen der Bundesstraßen B76 und B503 eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ dar.

 

Mit der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf dem Gelände der Lubinusklinik geschaffen werden.

 

Die Lubinusklinik wurde auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 664 aus dem Jahr 1981 errichtet. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 664 und seiner beiden Änderungen entsprechen nicht mehr den sich wandelnden Anforderungen an eine funktionsgerechte Klinik mit ihren angeschlossenen Einrichtungen. Der vom Investor für den künftigen Bedarf und Betrieb vorgelegte Masterplan stellt die Planung für die mittel- bis langfristige Entwicklung des Klinikgeländes dar.

 

Zur Umsetzung der Planung ist die vorhandene Sonderbaufläche „Klinik“ um ca. 1,5 Hektar Fläche zu vergrößern. Die Ausdehnung der Sonderbaufläche greift in die im Flächennutzungsplan dargestellten Grünflächen ein. Bei den Grünflächen handelt es sich um Flächen für den Immissionsschutz und um private, naturnahe Grünflächen sowie um private Grünflächen für Dauerkleinrten. Die Darstellung der Grünfläche im Flächennutzungsplan als „Dauerkleingärten“ ist hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung bereits seit längerem überholt.

 

Da die Planung die Grundzüge der Flächennutzungsplanung wesentlich berührt, wird die 25. Än-derung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Kiel durchgeführt. Die durch die Erweiterung der Sonderbaufläche „Klinik“ verkleinerte Grünfläche wird als „Parkanlage“ und als Waldfläche dargestellt.

 

Die für die Klinik erforderlichen Festsetzungen werden im Bebauungsplan Nr. 980 getroffen, der aus der 25. Änderung entwickelt wird. Parallel wird der Bebauungsplan Nr. 664 gemeinsam mit seinen zwei Änderungen aufgehoben.

 

Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

Frühzeitige Bürgerbeteiligung

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte auf der Grundlage des Vorentwurfes der 25. Änderung in der Zeit vom 07.09.2011 bis zum 21.09.2011 durch öffentlichen Aushang im Rathaus. In öffentlicher Sitzung des Ortsbeirats Steenbek-Projensdorf wurden die Bürgerinnen und Bürger am 07.09.2011 über die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes informiert. Seitens der Bürgerinnen und Bürger gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.09.2011 frühzeitig über die Planungsvorstellungen informiert und um Stellungnahme gebeten. Zur 25. Änderung des Flächen- nutzungsplanes gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Entwurfsbeschluss und öffentliche Auslegung

 

Der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 16.02.2012 von der Ratsversammlung beschlossen. Die Öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgte in der Zeit vom 02.03.2012 bis zum 02.04.2012. Es gingen keine Anregungen von seiten der Bürgerinnen und Bürger ein.

 

Mit Schreiben vom 23.02.2012 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung informiert und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Es gingen keine Anregungen ein.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs wurde aufgrund geänderter Vorgaben des Innenministeriums wiederholt. Die öffentliche Bekanntmachung der wiederholten Auslegung erfolgte am 06.07.2012 in den „Kieler Nachrichten“, im Internet und durch Aushang im Rathaus. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 16.07.2012 bis zum 16.08.2012. Es gingen keine Anregungen ein

 

Ortsbeirat Steenbek-Projensdorf

 

Der Ortsbeirat Steenbek-Projensdorf wurde über den Inhalt der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes in seiner Sitzung am 07.09.2011 ausführlich informiert. Er hat die vorgelegten Planungsvorstellungen zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Ortsbeirat Steenbek-Projensdorf erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Begründung und dem in der Sitzung aushängenden Plan.

 

 

gez. Peter Todeskino

rgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 6, 2012 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Sep 20, 2012 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen