Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0298/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - Fortschreibung und Aktualisierung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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May 2, 2018
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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May 3, 2018
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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May 8, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 17, 2018
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Antrag
Antrag:
1. Zugestimmt wird der Umsetzung der in Anlage 2 Ziffer 4 und 5 aufgeführten Handlungsvorschläge zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen
im Kindergartenjahr | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder | für Schulkinder |
2018/2019 | 44 | 0 | 95 |
2019/2020 | 30 | 66 | 0 |
und zur bedarfsgerechten Umwandlung von Betreuungsplätzen laut Anlage 2 Ziffer 6
im Kindergartenjahr | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder |
2018/2019 | 0 | 97 |
Die in Anlage 3 dargestellten Stellenplanveränderungen werden im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts und im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 eingebracht.
2. Für Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.
3.Für die Bedarfe von 1- und 2-jährigen Kindern mit individuellem Rechtsanspruch sind gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege zu schaffen.
4.Die Versorgung von 0- bis unter 3-jährigen Kindern wird durch die Erhöhung der Zielquote auf 50 % an die Bedarfe angepasst.
5.Für jedes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (bezogen auf 3,5 Jahrgänge) ist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung zu schaffen, der bedarfsgerecht ausgestaltet sein sollte.
6.Für Grundschulkinder ist gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.
7.Auf eine veränderte Nachfrage, z. B. aufgrund demografischer Veränderungen, ist kurzfristig zu reagieren. Sofern möglich, sind die Betreuungsangebote unterjährig den aktuellen Bedarfen der Eltern anzupassen.
8.Der im Sinne von § 80 SGB VIII festzustellende Ausbaustand am Stichtag 31. Dezember 2017 gemäß Anlage 4 wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I.Ziel der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung
Die Landeshauptstadt Kiel verfolgt das strategische Ziel einer kinder- und familienfreundlichen Stadt. Das schließt ein bedarfsgerechtes Angebot in der Kindertagesbetreuung ein. In den vergangenen Jahren ist ein umfassender Ausbau von Betreuungsplätzen erfolgt. Dennoch liegen im Zeitraum November 2017 bis Oktober 2018 insgesamt 1.417 zusätzliche Bedarfsmeldungen von unversorgten Kindern vor, davon 803 für Krippenbetreuung sowie 480 im Elementar- und 134 im Grundschulkindbereich. Zudem sagt die aktuelle Bevölkerungsprognose aus 2017 stadtweit steigende Kinderzahlen in den drei maßgeblichen Alterskohorten voraus.
Daher ist ein weiterer Platzausbau erforderlich, um die gegenwärtigen Versorgungsquoten zu verbessern. Dies stellt die Stadt vor große Herausforderungen, da sowohl zusätzliche Raumkapazitäten in Bestandseinrichtungen als auch Anbaumöglichkeiten größtenteils ausgeschöpft sind. Die Grundstücksoptionen für Kita-Neubauten werden geringer und konkurrieren mit dem ebenfalls dringend erforderlichen Wohnungsbau. Aufgrund der hohen Bedarfe wird stadtweit ein eher großgruppiger Ausbau angestrebt. Das Stadtplanungsamt arbeitet – nicht nur im Rahmen einer städtebaulichen Standortuntersuchung – eng mit dem Jugendamt zusammen, um Lösungen zu entwickeln.
Unternehmen und Betriebe am Wirtschaftsstandort Kiel äußern ebenfalls Interesse an einer ausreichenden Anzahl von Betreuungsplätzen für ihre Mitarbeiterschaft, auch für die nicht in Kiel wohnhaften Beschäftigten. Die Landeshauptstadt Kiel hat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen in Betrieben in ihrem Masterplan „Ausbau Kindertagesbetreuung in Kiel“ als gemeinsame Herausforderung formuliert (Drs. 0240/2018). Familienbewusste Personalpolitik wird als zentraler Standortfaktor gesehen. Eine Partnerschaft von Jugendhilfe und Wirtschaft kann neue Optionen betriebsnaher Betreuungsmöglichkeiten eröffnen.
Neben dem quantitativen Ausbau steht die Aufrechterhaltung der Qualität der Betreuung weiterhin im Fokus. Sowohl das Land Schleswig-Holstein als auch die Landeshauptstadt Kiel haben in den letzten Jahren die Qualitätssteigerung in Kindertageseinrichtungen durch vielfältige Förderprogramme und Verbesserungsmaßnahmen unterstützt. Das Projekt Kita-Lotsinnen/Kita-Lotsen sowie das Modellprojekt „Inklusive Kita“ sind Beispiele für städtische Initiativen.
Mit der diesjährigen Fortschreibung und Aktualisierung der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung sollen im kommenden Kindergarten- und Schuljahr 2018/2019 weiterhin die bedeutenden Ziele in Bezug auf
-Förderung von Bildung und Chancengerechtigkeit,
-Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
-vielfältige Betreuungsangebote und somit Wahlfreiheit für die Eltern,
-bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und verlässliche Betreuungsangebote,
-Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz sowie
-Stärkung des Wirtschaftsstandortes
für eine attraktive, familienfreundliche und zukunftsfähige Landeshauptstadt Kiel verfolgt werden. Dies erfordert eine bestmögliche Planung und Steuerung aller Aspekte der Bildungs- und Betreuungslandschaft. Nur durch gute Abstimmungsprozesse zwischen dem Jugendamt, Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen, Amt für Schulen sowie dezernatsübergreifende bzw. externe Kooperationen mit der Immobilienwirtschaft, dem Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Stadtplanungsamt, Amt für Wohnen und Grundsicherung und nicht zuletzt den freien Trägern und Investoren kann die Umsetzung der genannten Ziele gemeinsam erreicht werden.
Frühkindliche Bildungsförderung
Seit 2013 besteht der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für unter 3-jährige Kinder. Dieser Anspruch ist nicht an einen bestimmten Stundenumfang pro Tag gekoppelt, sondern richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Er kann entweder durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege erfüllt werden. Laut § 24 SGB VIII erfüllen beide Betreuungsarten den Rechtsanspruch gleichermaßen.
Es ist nachgewiesen, dass sich die ersten Lebensjahre eines Kindes entscheidend auf die spätere Bildungsbiografie auswirken. Die familiäre Förderung und die frühkindliche Bildung unterstützen gemeinsam die eigenständige Entwicklung und den Erwerb sozialer Kompetenz auf Basis der Persönlichkeit des einzelnen Kindes. Ein Ziel der institutionellen Betreuung ist es, alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe zu befähigen. Um diese Chancengerechtigkeit zu erreichen, ist u. a. ein Ausgleich individueller Benachteiligung notwendig.
Die Betreuung und Förderung unter 3-jähriger Kinder wird inzwischen in großem Umfang nachgefragt. Sie ermöglicht auch die Berufstätigkeit beider Elternteile. Familien sollen entsprechend ihres individuellen Bedarfs mit einem Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege unterstützt werden können. Für alle Kieler Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren wurde bisher eine Versorgungsquote in Höhe von 40 % angestrebt. Diese Quote stellt allerdings lediglich eine rechnerische Orientierungsgröße dar. Entscheidend ist der individuelle Rechtsanspruch, der für jedes Kind besteht. Nicht nur Bedarfe, sondern auch das prognostizierte Bevölkerungswachstum fallen kleinräumig betrachtet durchaus unterschiedlich aus, sodass in einigen Stadtteilen selbst eine Quote in Höhe von 40 % nicht ausreicht. Schon die aktuellen Wartelisten zeigen, dass stadtweit betrachtet viele Plätze fehlen. Daher wird die kurzfristige Anhebung der Zielversorgung auf 50 % für notwendig erachtet. Mittelfristig ist für eine Stadt wie Kiel als Ballungs-, Wirtschafts- und Wissenschaftsregion mit einem Versorgungsgrad von mehr als 60 % zu kalkulieren. Der Ausbau von Betreuungsplätzen für unter 3-jährige Kinder soll in Kindertagespflege, Krippen und altersgemischten Gruppen erfolgen.
Bedarfsgerechte Elementarbetreuung
Der Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für über 3-jährige Kinder besteht bereits seit 1996. Zudem ist gesetzlich festgelegt, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für diese Alterskohorte ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung stellen muss. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach einer Betreuung in Vollzeit wurde dieses Angebot in Kiel in den vergangenen vier Jahren um rund 1.400 Plätze ausgebaut. Eltern fragen die langen Betreuungszeiten nach, um ihre Berufstätigkeit ausüben zu können.
Die Landeshauptstadt Kiel muss und will auch zukünftig ein ausreichendes, nachfrageorientiertes und damit bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt vorhalten. Jedem Elementarkind soll ein Betreuungsplatz angeboten werden können. Da die angestrebte Versorgungsquote von 100 % noch nicht flächendeckend im Stadtgebiet erreicht ist und die aktuelle Bevölkerungsprognose darüber hinaus auch für diese Alterskohorte einen Anstieg voraussagt, ist ein weiterer Platzausbau obligatorisch.
Einige Kinder werden jedes Jahr erst einige Monate vor dem Schulbeginn für eine Kindertagesbetreuung angemeldet. So kurzfristig ist eine Betreuung in einer Kita kaum zu realisieren. Gerade für Kinder mit Migrationshintergrund ist der frühzeitige Besuch einer Kindertageseinrichtung im Hinblick auf den Spracherwerb jedoch sehr wichtig. Im Kieler Gesundheitsbericht wurde festgestellt, dass diese Kinder die Kindertagesbetreuung nur für einen insgesamt kurzen Zeitraum in Anspruch nehmen. Zudem besuchen Kinder von Eltern mit geringerem Bildungsniveau seltener Kindertageseinrichtungen, obwohl diese Kinder in besonderer Weise von der Förderung in einer Kita profitieren würden. Aus diesem Grund wird in Hinblick auf den Ausbau von Betreuungsplätzen ein besonderes Augenmerk auf die Stadtteile gelegt, in denen eine geringere Betreuungsquote zu verzeichnen ist, damit allen Kindern gleichermaßen Bildungschancen eröffnet werden können.
Betreuung und Förderung von Schulkindern
Für Grundschulkinder gibt es noch keinen individuellen und damit einklagbaren Rechtsanspruch wie für Kinder im Alter von unter und über 3 Jahren. Bisher hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Schulkinder lediglich ein insgesamt bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Die Landeshauptstadt Kiel ist jedoch bestrebt, allen Grundschülerinnen und Grundschülern mit Betreuungsbedarf einen entsprechenden Betreuungsplatz anbieten zu können. Dieses Ziel konnte in den vergangenen vier Jahren durch einen massiven Ausbau in Höhe von rund 1.100 Plätzen in den Einrichtungen der Schulkindbetreuung erreicht werden, obwohl auch hier die Kinderzahlen und damit einhergehend die Nachfrage nach Betreuungsplätzen kontinuierlich gestiegen sind. Das Versorgungsziel im Bereich der verlässlichen Schulkindbetreuung beträgt stadtweit 80 %. Die Erweiterung der Betreuungskapazitäten an Schulen wird weiterhin angestrebt. Parallel werden gemäß Beschluss der Kieler Ratsversammlung der Abbau und die Umwandlung von Hortplätzen jährlich geprüft. Die Verlagerung von Hortressourcen ist jedoch an immer weniger Schulen möglich, da die Schülerzahlen ebenfalls wachsen und Räumlichkeiten für die Beschulung benötigt werden. Die einzelnen Schulstandorte werden daher stets individuell betrachtet. Die Bedarfe sowie Verlagerungsmöglichkeiten werden gemeinsam mit dem Amt für Schulen erörtert, um notwendige Maßnahmen rechtzeitig planen und bedarfsgerecht umsetzen zu können. In diesem Zusammenhang bleibt abzuwarten, wie sich die Vorhaben der neuen Bundesregierung in dieser Hinsicht auswirken. Laut Koalitionsvertrag ist bis 2025 die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter geplant. Dies würde vermutlich einen enormen Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen zur Folge haben. In diesem Zusammenhang wird eine Doppelraumnutzung noch stärker in den Mittelpunkt rücken müssen.
II.Aktuelle Situation
In den Jahren 2002 bis 2017 wurde das Kieler Betreuungsplatzangebot in allen drei Kohorten um mehr als 7.600 Plätze ausgebaut. In der Landeshauptstadt stehen 21.216 Kindern im Alter von 0 bis unter 10 Jahren am Stichtag 31. Dezember 2017 damit insgesamt 15.824 Plätze bei 85 Trägern in 155 Kindertageseinrichtungen, 56 Einrichtungen der Schulkindbetreuung sowie bei freiberuflich tätigen und festangestellten Tagespflegepersonen zur Verfügung. Die Kieler Betreuungslandschaft ist hinsichtlich der Einrichtungsart, Gruppenanzahl, konzeptionellen Ausrichtung, Trägerschaft sowie der kleinräumigen Verteilung über das Stadtgebiet so gestaltet, dass Eltern für ihr Kind aus einer Vielzahl von verschiedenen frühkindlichen Bildungsangeboten auswählen können.
Von der Gesamtzahl der Betreuungsplätze entfallen 2.673 Plätze auf den U3-Bereich, davon 2.159 in Kindertageseinrichtungen und 514 bei Tagespflegepersonen. Von 7.043 unter 3-jährigen Kieler Kindern am Stichtag 31. Dezember 2017 konnten dadurch 38 % versorgt werden. Aufgrund des Ausbaus des U3-Angebots um 69 Plätze ist die Betreuungsquote gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte gestiegen. Bei der Berechnung der Versorgungsquote ist zu beachten, dass die unter 1-jährigen Kinder, an die sich dieses Angebot grundsätzlich ebenfalls richtet, stets mitgezählt werden. Betrachtet man lediglich die 1- und 2-jährigen Kinder mit einem individuell einklagbaren Rechtsanspruch, lag die Versorgungsquote bei 57 %. Der Ausbau der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige konnte im vergangen Jahr fast ausschließlich im Krippenbereich realisiert werden. Dadurch ist der Anteil von Tagespflegeplätzen im Verhältnis zu allen U3-Plätzen von 20 % auf 19,2 % leicht gesunken. Das vorhandene U3-Angebot bezieht sich überwiegend auf ganztägige Betreuungsplätze. Da es Eltern gibt, die aus verschiedenen Gründen auch in dieser Kohorte eine Betreuung von sechs Stunden pro Tag nachfragen, werden entsprechende Kapazitäten bei der Planung und Umsetzung neuer Maßnahmen mitberücksichtigt.
Im Bereich der Elementarbetreuung hat erneut eine erhebliche Platzerweiterung stattgefunden. Im vergangenen Jahr sind im Saldo 182 Plätze für Elementarkinder zusätzlich in Betrieb gegangen, sodass insgesamt 7.105 Betreuungsplätze für 7.288 Kinder im Alter von 3 bis unter 6,5 Jahren zur Verfügung stehen. Die Versorgungsquote konnte innerhalb des vergangenen Jahres – trotz des anhaltenden Bevölkerungsanstiegs – um einen Prozentpunkt gesteigert werden und beträgt nun 97,5 %.
Der Trend zu längeren Betreuungszeiten hält weiterhin an. Die Anzahl der Plätze mit sechs Stunden oder weniger nahm über die letzten Jahre hinweg stetig ab. Ende 2017 verfügten 98,3 % aller Elementarplätze über Betreuungszeiten von sechs oder acht Stunden pro Tag. Betreuungszeiten von vier oder fünf Stunden werden immer weniger nachgefragt. Im vergangenen Jahr hat sich dieses Angebot erneut deutlich reduziert, sodass im gesamten Stadtgebiet derzeit noch 83 Elementarplätze mit Halbtagsbetreuung ohne Mittagsversorgung zur Verfügung stehen. Dagegen konnte das Ganztagsangebot im Jahr 2017 um 397 Plätze erweitert werden, entweder durch zusätzliche Inbetriebnahmen oder Umwandlungen.
Die Schulkindbetreuung vor und nach dem Unterricht hat sich im Jahr 2017 ebenfalls positiv weiterentwickelt. Am Stichtag 31. Dezember 2017 standen 6.885 Kindern im Alter von 6,5 bis unter 10 Jahren in verschiedenen Angeboten insgesamt 6.046 Betreuungsplätze gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs von 146 Plätzen. Den Angebotsschwerpunkt bildet mit 4.393 Plätzen die verlässliche Betreuung am Schulstandort. Davon entfallen 2.282 Plätze auf Betreute Grundschulen, 1.236 Plätze auf Gebundene Ganztagsschulen und 875 Plätze auf Offene Ganztagsschulen mit bedarfsorientierter Betreuung. Daneben stehen in Kindertageseinrichtungen 832 Hortplätze zur Verfügung. Weitere Angebote für Grundschülerinnen und Grundschüler finden sich in Offenen Ganztagsschulen mit 745 Plätzen und in der sonstigen Schulkindbetreuung, z. B. pädagogische Mittagstische, mit 76 Plätzen. Die Versorgungsquote im Bereich der verlässlichen Schulkindbetreuung stieg um 2,2 Prozentpunkte auf 77 %.
III.Finanzielle Auswirkungen
Nachfolgend dargestellt werden die aufzuwendenden Betriebskosten sowie die Investitionskosten der Landeshauptstadt Kiel für die kommenden Kindergarten- und Schuljahre nach heutigem Kenntnisstand. Zusätzlich aufgeführt ist die Entwicklung des kommunalen Eigenanteils in Bezug auf die Betriebskosten für die Jahre 2014 bis 2016.
Betriebskosten
Die Landeshauptstadt Kiel wendet in den Haushaltsjahren 2018 bis 2020 die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Finanzmittel für Betriebskosten auf. Die Summen verstehen sich inklusive Overheadkosten, also einschließlich für Sach- und Betriebskosten der Verwaltung:
Beschlossene Haushaltsmittel | 2018 | 2019 | 2020 |
Teilplan 211 Betreute Grundschulen | 2.321.100 € | 2.393.800 € | 2.393.800 € |
Teilplan 361 Tagespflege | 7.803.800 € | 8.470.100 € | 8.894.000 € |
Teilplan 365 Kindertageseinrichtungen | 115.603.600 € | 117.887.200 € | 121.258.000 € |
Gesamt | 125.728.500 € | 128.751.100 € | 132.545.800 € |
Der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung hat nach jetzigem Planungsstand haushaltsrechtliche Mehraufwendungen zur Folge. Diese sind in 2018 – je nach Mittelabfluss – gesondert zur Verfügung zu stellen und müssen für die Folgejahre mit den entsprechenden Summen bei den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden:
Beschlossene Haushaltsmittel | 2018 | 2019 | 2020 |
Teilplan 365 Betriebskosten Kitas freier Träger | 196.246 € | 913.717 € | 1.733.702 € |
Teilplan 365 Städtische Personalkosten | -44.080 € | 62.582 € | 70.941 € |
Teilplan 361 Kindertagespflege | 13.200 € | 31.700 € | 31.700 € |
Teilplan 21-24 Betriebskosten Betreute Grunschulen | 73.400 € | 146.200 € | 146.200 € |
Gesamt | 238.766 € | 1.154.199 € | 1.982.543 € |
Einige Maßnahmen, die mit der Bedarfsplanung 2017/2018 zum 1. August beschlossen wurden und mit entsprechenden Mitteln beplant waren, sind nicht umgesetzt worden. Die Gesamtsumme der nicht abgerufenen Betriebskosten belief sich mit Stand Februar 2018 für das Jahr 2017 auf rund 300.000 Euro. Diese Mittel wurden zur Finanzierung unterjähriger Maßnahmen nach dem 1. August 2017 und zur Deckung zusätzlicher Maßnahmen im Kita-Bereich sowie zur Haushaltskonsolidierung verwendet. Im Kindergartenjahr 2018/2019 können sich Mehraufwendungen ebenso durch nicht umgesetzte Maßnahmen reduzieren.
Für die Kalkulation der Mehraufwendungen wurden die durchschnittlichen Bruttobetriebskosten der verschiedenen Betreuungsarten nach dem KiTaG zugrunde gelegt. Die Durchschnittswerte wurden in 2017 neu berechnet und sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Betreuungsart | Plätze pro Gruppe | Kosten | |
pro Platz/Jahr | pro Gruppe/Jahr | ||
Krippe | 10 | 17.400 € | 174.000 € |
Sozialvers.pfl. Tagespflege | 10 | 12.900 € | 129.000 € |
Freiberufliche Tagespflege | 10 | 10.900 € | 109.000 € |
Elementar | 22 | 7.100 € | 156.200 € |
Hort | 20 | 6.000 € | 120.000 € |
Die Angaben beziehen sich bei der Krippen-, Tagespflege- und Elementarbetreuung auf eine tägliche Betreuungszeit von jeweils acht Stunden. Im Hort beträgt die tägliche Betreuungszeit während der Schulzeit in der Regel vier und in den Ferien acht Stunden.
Weitere Mittel zur Kompensierung der Mehrkosten durch die zusätzliche Betreuung von Flüchtlingskindern
Im Vorjahr wurden durch das Land Schleswig-Holstein Fördermittel zur Kompensation von Mehrkosten für die zusätzliche Betreuung von Flüchtlingskindern für die Jahre 2016 bis 2018 zur Verfügung gestellt. Die Landeshauptstadt Kiel hat in den Jahren 2016 und 2017 einen Teil der ihr zugewiesenen Mitteln für die Durchführung von niedrigschwelligen Eltern-Kind-Angeboten und die Qualifizierung und Finanzierung der Beschäftigung von Kita-Lotsinnen aufgewendet. Die verbliebenen Mittel wurden jeweils zum Ausgleich der laufenden Betreuungskosten für Kinder aus Flüchtlingsfamilien in Kindertageseinrichtungen genutzt, der Großteil zur Deckung der Sozialstaffelaufwendungen. Im Jahr 2018 erhält die Landeshauptstadt Kiel rund 628.000 Euro aus Landeszuweisungen. Bereits installierte niedrigschwellige Angebote, die sich bewährt haben, sollen weiterhin gefördert werden. Verbleibende Mittel sollen wie in den beiden Vorjahren verwendet werden.
Entwicklung des kommunalen Eigenanteils
Die Ausgaben der Landeshauptstadt Kiel für Kindertagesbetreuung betrugen im Jahr 2016 ohne Verwaltungsaufwand rund 94,9 Mio. Euro. Die Einnahmen beliefen sich auf rund 31,6 Mio. Euro. Dies entsprach einem kommunalen Eigenanteil in Höhe von 66,7 %. Unter Berücksichtigung der Overheadkosten stiegen die Ausgaben auf 102,3 Mio. Euro, wodurch sich der kommunale Eigenanteil auf 69,2 % erhöhte.
Investitionskosten
Notwendige Investitionen für Kindertageseinrichtungen und Betreute Grundschulen werden sowohl über Bundes- und Landesfördermittel als auch über kommunale Mittel refinanziert. Es ist weiterhin möglich, in einem Bauobjekt verschiedene Förderungen zu kombinieren. Mit dem Haushaltsplan 2018 wurden für die drei Planjahre 2018 bis 2020 insgesamt 11,4 Mio. Euro für den kommunalen Investitionsaufwand für Sanierungsmaßnahmen und Neu- und Erweiterungsbauten (inklusive Inventar) angemeldet. Da voraussichtlich seitens der Stadt, des Landes oder des Bundes keine zusätzlichen investiven Mittel in den Folgejahren bereitgestellt werden können, müssen notwendige Investitionskosten zur Schaffung neuer Betreuungsplätze in Einrichtungen freier Träger über Mietzahlungen im Rahmen der laufenden Betriebskosten, also im Ergebnishaushalt, finanziert werden. Neue Plätze werden insbesondere in den Stadtteilen Mettenhof, Gaarden-Ost, Elmschenhagen, Wik, Neumühlen-Dietrichsdorf, Ellerbek und Wellingdorf erforderlich. In der Prüfung befinden sich aktuell mehrere Standorte für Neubauten in Neumühlen-Dietrichsdorf und in der Wik, die möglicherweise zu hohen Anteilen über Städtebaufördermittel oder Mittel des Förderprogrammes „Grüne Stadt“ bezuschusst werden können. Wenn dies gelänge, würde der Investitionsaufwand der Stadt verringert oder der Ergebnishaushalt entlastet werden.
Haushaltsvorbehalt
Der Haushalt der Landeshauptstadt Kiel ist defizitär und wird seit Jahren vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nur mit Auflagen genehmigt. Die in dieser Vorlage genannten Investitionen und zusätzlichen Aufwendungen für den Ergebnisplan sowie Zuwächse im Stellenplan stehen daher unter dem Vorbehalt des Nachtragshaushalts 2018 und der kommenden Haushalte. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die zu überarbeitende mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2019 bis 2022 unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Prioritäten.
Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und Landesinvestitionsprogramm „U3-Ausbau“ und städtische Beteiligung
Aus den bisherigen Investitionsprogrammen des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes wurden insgesamt rund 19,6 Mio. Euro für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze in Kiel bereitgestellt. Die Fördermittel sind wie im Vorjahr zum überwiegenden Teil für die Schaffung von rund 1.500 Plätzen für unter 3-jährige Kinder eingesetzt worden, 170 Plätze konnten für die Kinder im Elementarbereich realisiert werden. Durch Investitionsmittel der Landeshauptstadt Kiel und verschiedener Investoren in Kindertageseinrichtungen von freien Trägern konnten jedoch weitere 850 Plätze im Elementarbereich in Betrieb gehen. Die Investitionsmittel in Höhe von 5,2 Mio. Euro, die das Land für die Förderperiode 2015 - 2018 zur Verfügung gestellt hat, konnten fristgerecht gebunden werden. Allein im Jahr 2017 wurden Bewilligungen in Höhe von rund 4 Mio. Euro ausgesprochen. Mit zusätzlichen Finanzmitteln der Landeshauptstadt Kiel und von Investoren werden dadurch Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 6,5 Mio. Euro in Kiel getätigt.
Der Bund hat dem Land Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2017 - 2020 einen maximalen Verfügungsrahmen in Höhe von rund 37,4 Mio. Euro bereitgestellt. Davon entfallen rund 3,3 Mio. Euro auf die Landeshauptstadt Kiel. Diese Mittel müssen bis zum 30. Juni 2019 durch Bewilligungen gebunden sein, ansonsten werden sie in eine landesweite Umverteilung fließen. Die Mittel sind Investoren in Aussicht gestellt, mit denen bereits erste Gespräche geführt wurden, und könnten für den Ausbau von Plätzen im den Stadtteilen Wik, Neumühlen-Dietrichsdorf, Elmschenhagen und Hassee eingesetzt werden.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes zur Unterstützung der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur erhält die Landeshauptstadt Kiel nach der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 4,2 Mio. Euro. Davon waren bis 31. Dezember 2017 jeweils 50 % für Kindertageseinrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft vorgesehen. Seit dem 1. Januar 2018 ist diese Quote nicht länger anzuwenden. Die Mittel aus dem Förderprogramm sind bis zum 30. Juni 2018 zu binden. Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen oder Ersatzbauten von mindestens zehn Jahre alten Kindertageseinrichtungen. Insgesamt sollen 29 Sanierungsmaßnahmen in 26 Kindertageseinrichtungen von zwölf freien Trägern aus dem Förderprogramm umgesetzt werden. Die Auswahl erfolgte nach einer Priorisierung der Vorhaben. Da nicht alle beantragten Baumaßnahmen im vorgesehenen Rahmen durchgeführt werden können, reduziert sich das Antragsvolumen deutlich. Zum Stichtag 30. Juni 2018 werden voraussichtlich Mittel in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro für die freien Träger gebunden sein. Die Fördermittel für städtische Kindertageseinrichtungen werden überwiegend für Ersatzbauten eingesetzt. Seit Januar 2018 lässt die Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes eine Bindung der nicht durch freie Träger in Anspruch genommenen Mittel für Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft zu. Die Förderung weiterer zusätzlicher Maßnahmen in städtischen Kindertageseinrichtungen wird derzeit geprüft. Es ist davon auszugehen, dass sämtliche Mittel, die für die Landeshauptstadt Kiel aus dem Förderprogramm bereitgestellt wurden, fristgerecht gebunden werden können.
Förderung von Qualitätsmanagement und pädagogischer Fachberatung in Kindertageseinrichtungen
Die durch das Land Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellten Mittel für die Förderung von pädagogischer Fachberatung sowie der Qualitätsentwicklung dienen der qualitativen Verbesserung der Kindertagesbetreuung und damit der frühkindlichen Bildung. Der Landeshauptstadt Kiel wurden rund 500.000 Euro für das Jahr 2017 sowie rund 650.000 Euro im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt. Die Mittelverteilung wird wie in den Vorjahren in Abstimmung mit der AG nach § 78 SGB VIII erfolgen.
Förderung von Familienzentren
Durch Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein konnten elf Familienzentren in der Landeshauptstadt Kiel bis 2017 mit den Landesmitteln gefördert. Ab 2018 kann durch eine Erhöhung der Mittel auch das städtische Familienzentrum Gaarden in die Förderung aufgenommen werden. Im Jahr 2018 erhält die Landeshauptstadt Kiel Mittel zur Förderung der zwölf Familienzentren in Höhe von rund 370.000 Euro, die zu gleichen Teilen an die antragstellenden Familienzentren ausgezahlt werden. Für 2017 wurde der Landeshauptstadt Kiel eine weitere Förderung aus nicht verwendeten Landesmitteln der Flüchtlingshilfe in Höhe von rund 210.000 Euro bewilligt. Diese Fördermittel wurden auf die antragstellenden Familienzentren verteilt, die den Handlungsschwerpunkt „Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund“ gewählt haben. Für das Jahr 2018 sieht der genannte Erlass für die Landeshauptstadt Kiel zusätzliche Mittel zur Förderung des Handlungsschwerpunktes „Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund“ in Höhe von rund 200.000 Euro vor. Derzeit wird geprüft, inwieweit eine vom Erlass ermöglichte Koordinationsstelle für den oben genannten Handlungsschwerpunkt eingerichtet und finanziert werden soll.
Förderung von Ganztagsbetreuung von Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen 2016 bis 2018
Seit dem Jahr 2016 stehen durch Landeserlass Mittel für die Förderung von zusätzlichen Personalkosten für die Ganztagsbetreuung von Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren zur Verfügung. Ziel ist es, den Betreuungsschlüssel in Ganztags-Elementargruppen mit einer Betreuungszeit von über sieben Stunden langfristig von 1,5 auf 2 Fachkräfte pro 20 Kinder anzuheben. Die Landeshauptstadt Kiel erhielt im Jahr 2017 insgesamt rund 4,2 Mio. Euro. Der Großteil davon wurde an die Träger von Ganztags-Elementargruppen weitergeleitet. Die übrigen Mittel wurden zur Refinanzierung des kommunalen Anteils an den Personalkosten herangezogen, da die Landeshauptstadt Kiel bereits seit dem Jahr 1994 einen Personalschlüssel von 2,0 in allen Elementargruppen vorhält. Der Erlassentwurf für die Folgejahre sieht eine Erhöhung der Landesförderung vor, sodass die Landeshauptstadt Kiel in 2018 und 2019 jeweils eine Zuweisung in Höhe von rund 4,6 Mio. Euro erhalten soll. Die Weiterleitung der Mittel zumindest für 2018 wird unter Berücksichtigung veränderter Aspekte, wie z. B. der veränderten Gruppenanzahl, entsprechend der Vorjahre erfolgen.
Gesamtförderung von Kindern zwischen 0 bis unter 14 Jahren durch Bund und Land
Der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Betriebskostenfördersummen der Jahre 2015 bis 2018 zu entnehmen, die in den letzten Jahren zur Entlastung des kommunalen Haushalts beigetragen haben.
Summe Fördermittel für Betriebskosten | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
für Altersgruppe 0 - < 3 J. | 10.687.626 € | 11.116.936 € | 12.160.449 € | 14.618.258 € |
für Altersgruppe 3 - < 14 J. | 7.286.817 € | 7.223.380 € | 8.124.590 € | 9.465.659 € |
Gesamt | 17.974.443 € | 18.340.316 € | 20.285.039 € | 24.083.917 € |
Nicht berücksichtigt worden sind die Fördermittel, bei denen es sich lediglich um sog. durchlaufende Haushaltsposten handelt, sowie Fördermittel, die nicht vollumfänglich zur Haushaltsentlastung beigetragen haben und bei denen die entsprechenden Summen noch nicht feststehen. Dazu zählen die Programme zum Hortmittagessen, zur Sprachbildung, zu den Familienzentren, zur Fachberatung und Qualitätsentwicklung, zu den zusätzlichen Fachkraftstunden in Ganztags-Elementargruppen sowie zu den Mehrkosten aufgrund der Betreuung von Flüchtlingskindern.
Städtische Förderung von Praktikumsstellen zur Vorbereitung der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Freie Träger können Personen beschäftigen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren. Die Landesförderung dafür wurde zwar vor einiger Zeit eingestellt, das Angebot an die Träger wurde jedoch aufrechterhalten, pro Einrichtung entweder eine FSJ-Kraft mit geringerer Refinanzierung zu beschäftigen oder alternativ fünf Fach- bzw. sechs Zweitkraftstunden in Anspruch zu nehmen. Für die städtischen Einrichtungen war eine Beschäftigung von FSJ-Kräften aufgrund der kommunalen Trägerschaft nicht möglich. Mit dem Personal- und Organisationsamt wurde nun die Möglichkeit entwickelt, in städtischen Kindertageseinrichtungen neun Planstellen für Praktikantinnen/Praktikanten einzurichten, um potenziellen zukünftigen Fachkräften auch dort zu ermöglichen, die notwendigen Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme an der Erzieherfachschule zu erreichen. Die notwendigen Finanzmittel werden über die Anlage 3 angemeldet. Für die freien Träger wird die Option eröffnet, ebenfalls eine Praktikantin/einen Praktikanten zu beschäftigen, allerdings alternativ zu den bereits benannten Fördermöglichkeiten. Aus diesem Grund werden für die freien Träger keine zusätzlichen Kosten erwartet, sodass keine weiteren Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
IV.Ausblick
Das Angebot wächst
Durch die bereits in den Vorjahren beschlossenen Maßnahmen, mit deren Realisierung in den Jahren 2018 und 2019 gerechnet wird, werden folgende Betreuungsplätze im Krippen- und Elementarbereich geschaffen bzw. im Schulkindbereich aus den Horten an den Schulstandort verlagert (siehe Anlage 2, Ziffer 1 und 2):
im Kindergartenjahr | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder | für Schulkinder |
2018/2019 | 40 | 150 | 0 |
2019/2020 | 15 | 32 | 0 |
Hinzu kommen weitere Plätze, die nach dem Ausbaustand am 31. Dezember 2017 und vor dem Kindergartenjahr 2018/2019 unterjährig in Betrieb gegangen sind. Diese Plätze erweitern ebenfalls bedarfsgerecht das bestehende Betreuungsangebot in Ergänzung zu den bereits beschlossenen Maßnahmen. Dazu gehören das AWO Kinderhaus Tiroler Ring mit 5 Krippenplätzen und einem Elementarplatz, das Janusz-Korczak-Haus mit 22 Elementarplätzen sowie die AWO City-Kids mit 5 Krippen- und 12 Elementarplätzen. Unter Berücksichtigung aller bereits beschlossenen Maßnahmen sowie der neuen Anträge gemäß dieser Planung wird sich die Anzahl der Betreuungsplätze gegenüber dem Ausbaustand am 31. Dezember 2017 pro Kalenderjahr bzw. Kita-Jahr wie folgt erhöhen:
Platz- bilanz | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder | für Schulkinder | Gesamt | |||||||||
Unterjährig | Bereits beschlossen | Neue Anträge | Summe | Unterjährig | Bereits beschlossen | Neue Anträge | Summe | Unterjährig | Bereits beschlossen | Neue Anträge | Summe | ||
Inbetriebnahme im Kalenderjahr | |||||||||||||
2018 | 10 | 40 | 44 | 94 | 35 | 150 |
| 185 |
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| 95 | 95 | 374 |
2019 |
| 15 | 30 | 45 |
| 32 | 66 | 98 |
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| 143 |
Inbetriebnahme im Kita-Jahr (1. August bis 31. Juli) | |||||||||||||
2018/ 2019 |
| 40 | 44 | 84 |
| 150 |
| 150 |
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| 95 | 95 | 329 |
2019/ 2020 |
| 15 | 30 | 45 |
| 32 | 66 | 98 |
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| 143 |
Im Rahmen der verlässlichen Betreuung an Schulstandorten werden zusätzliche 225 Plätze neu geschaffen, davon 90 in Betreuten Grundschulen und 135 in Offenen Ganztagsschulen mit bedarfsorientierter Betreuung. Demgegenüber stehen allerdings Reduzierungen im Hortbereich in Höhe von 100 Plätzen und die Auflösung eines pädagogischen Mittagstisches mit 30 Plätzen, sodass im Saldo eine Erweiterung des verlässlichen Angebots im Schulkindbereich um 95 Plätze erfolgt.
Interessenkonflikte und Probleme
In Kiel als flächenarme Stadt sind große Herausforderungen zu bewältigen: Neben dem dringend notwendigen Wohnungsbau ist die Schaffung von Infrastruktur für Familien und Kinder, wie der Ausbau von Kindertagesbetreuuung, Schulen und Spielflächen, erforderlich. Diese Interessenkonflikte müssen in Einklang gebracht werden, um Kiel als Stadt mit Lebensqualität weiterzuentwickeln. Parallel zu Wohnraum brauchen Familien ein attraktives Umfeld sowie entsprechende Betreuungseinrichtungen und Schulen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bei einer Infrastruktur, die bereits gegenwärtig nicht ausreicht, wird sich die Situation beim Bau von weiteren Wohnungen durch den Zuzug von Familien in einigen Stadtteilen stark verschärfen. Seit Monaten nehmen sowohl Beschwerden von Eltern als auch verzweifelte Anfragen nach Betreuungsplätzen fortlaufend zu. Deutlich wird dies nicht nur im städtischen Servicebüro bei der Beratungs- und Vermittlungsaufgabe, sondern auch dadurch, dass sich Familien in ihrer schwierigen Lage direkt an die verschiedenen Leitungsebenen in der Stadtverwaltung wenden. Eltern schildern von wirtschaftlichen Problemen bis hin zur Existenzbedrohung, wenn aufgrund fehlender Kindertagesbetreuung eine Erwerbstätigkeit nicht möglich ist und so z. B. Kreditverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können oder der Bezug von Transferleistungen erforderlich ist. Dies trifft besonders alleinerziehende Mütter und Väter. Eltern, die wissen, dass sie ihre Kinder aufgrund ihres sprachlichen und kulturellen Hintergrundes nicht ausreichend auf einen guten Schulstart vorbereiten können, kann kein Betreuungsplatz für eine gelingende Förderung angeboten werden. Leitungskräfte von Kindertageseinrichtungen erleben verzweifelte und wütende Eltern, die sie abweisen müssen. Damit sich solche Problemlagen entspannen und nicht weiter eskalieren, muss eine kluge und weitsichtige Stadtentwicklung vorangetrieben werden.
Fachkräftemangel bremst auch den Kita-Ausbau: Es fehlt an Personal für die Entwicklung und Umsetzung von Baumaßnahmen sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch im Baugewerbe. Bereits geplante Maßnahmen können nicht zeitnah realisiert werden.
Für einen Ausbau des Angebots im aktuellen und zukünftig erforderlichen Umfang sind Neubauvorhaben in Form von mehrgruppigen Kindertageseinrichtungen notwendig. Das Jugendamt recherchiert stetig, wo und in welcher Form zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden können. So wird beispielsweise gemeinsam mit interessierten Investoren und Trägern geprüft, ob Bestandsgebäude umgebaut bzw. welche Grundstücke neu bebaut werden können. Daneben werden auch Initiativen unterstützt, die kleine Einrichtungen gründen möchten. Dies erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Engagement und Energie, da viele fachliche und organisatorische Prozesse mit der Realisierung von Baumaßnahmen verbunden sind. Das Ergebnis dieser Bemühungen kann sich sehen lassen: Neben konkreten Anträgen, die bereits beschlossen bzw. Bestandteil dieser Bedarfsplanung sind, gibt es derzeit 19 zusätzliche Bauoptionen, die die Betreuungskapazitäten in 13 verschiedenen Stadtteilen erheblich steigern würden. Zwar weisen die Maßnahmen je nach Art und Zeitraum ein jeweils unterschiedlich hohes Realisierungspotenzial auf, sollten allerdings alle Planungen umgesetzt werden, so wie sie aktuell angedacht sind, könnten schon innerhalb der kommenden zwei bis drei Jahre mehr als 800 neue Betreuungsplätze entstehen. Eine imposante Zahl. Dazu kommen weitere Ausbauten, die im Rahmen der langfristigen städtebaulichen Maßnahmen in Meimersdorf und Holtenau vorgesehen sind. Mit diesen Bestrebungen werden jedoch nicht nur dringend benötige Plätze geschaffen. Auch die bereits vorhandene Vielfalt der Formen und Konzepte der Kindertagesbetreuung in Kiel, welche Eltern vielfältige Wahlmöglichkeiten bieten, wird weiter gestärkt.
Bei jedem Vorhaben muss allerdings beachtet werden, dass Projekte gelegentlich im Sande verlaufen, z. B. aufgrund langer Bearbeitungszeiten oder baulicher, gesetzlicher und finanzieller Einschränkungen. Aller Widrigkeiten zum Trotz bedarf es deshalb den Willen und die Unterstützung sämtlicher Akteure, am Ziel der bedarfsgerechten Versorgung jedes einzelnen Kindes weiterzuarbeiten.
Ausbau braucht Geld
Die finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt steigen parallel zum weiteren Ausbau des Betreuungsangebots. Die Landeshauptstadt Kiel beteiligt sich an der Neustrukturierung der Kindertagesstättenfinanzierung, um eine Entlastung der Kommunen zu bewirken. Die Umsetzung der Ergebnisse ist für 2020 vorgesehen.
Ohne Partnerschaften geht es nicht
Der Masterplan „Ausbau der Kindertagesbetreuung in Kiel“ benennt als relevante Handlungsfelder das Erfordernis gut ausgebildeter Fachkräfte, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, kreative und innovative Ideen für den Ausbau sowie die Finanzierbarkeit der Kindertagesbetreuung. Darüber hinaus werden neben der Weiterführung und -entwicklung bewährter Konzepte, z. B. Familienzentren, neue vielversprechende Ansätze erarbeitet. Dazu zählt beispielsweise das Modellprojekt „Inklusive Kita“, das in Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziale Dienste und dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen entstanden ist und modellhaft Lösungen für die steigenden Erfordernisse an Inklusion in Kindertagesstätten bietet. Auch die Bemühungen um Inklusion von Kindern aus geflüchteten Familien werden fortgeführt, da Einbindung dieser Kinder in die Regelangebote einen kontinuierlichen Prozess erfordert. Aufgrund von Fluchterfahrungen müssen häufig viele Barrieren abgebaut und Brücken geschaffen werden. Aus diesem Grund soll z. B. die Beschäftigung der Kita-Lotsinnen verstetigt werden. Mit der städtischen Förderung von Praktikumstellen zur Vorbereitung auf die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ist eine Perspektive entstanden, um potenzielle Fachkräfte auf die Kieler Kindertageseinrichtungen aufmerksam zu machen und ggf. nach Abschluss der Ausbildung im Hinblick auf den Fachkräftemangel in der Bildungslandschaft Kiel zu halten.
Neue Anforderungen werfen ihre Schatten voraus
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht bis 2025 die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter vor. Inwieweit die bestehenden Angebote der Schulkindbetreuung sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht den zukünftigen Anforderungen entsprechen, wird zu prüfen sein, sobald die Pläne konkretisiert sind. Die Ende 2017 wieder aktivierte Arbeitsgruppe Schulkindbetreuung arbeitet bereits an den Standards der bestehenden Angebote.
Die Bereitstellung von Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur gestaltet sich herausfordernder denn je – und damit auch die Planung der Kindertagesbetreuung in Kiel in Kooperation mit vielen Partnerinnen und Partnern. Die Akquise von Grundstücken und Gebäuden sowie die Kommunikation mit Investoren und Trägern werden auch weiterhin einen großen Anteil der planerischen Arbeit ausmachen. Ohne die Bereitschaft von Eigentümern und potenziellen Trägern zu einer Kooperation sowie eine gute organisationsübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung ist die Realisierung der Erweiterung des Angebots nicht denkbar.
Renate Treutel
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,8 MB
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2
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216,2 kB
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3
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39 kB
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4
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(wie Dokument)
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255,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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231,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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126,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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241,9 kB
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