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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0961/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Seit 2015 suchen Menschen aus Krisenregionen anderer Staaten vermehrt Asyl in Europa. Eine erste große Flüchtlingswelle erlebten wir in Deutschland und damit auch in Kiel 2015 / 2016.

Eine neue Flüchtlingsbewegung löste der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine aus. Aber auch andere Krisengebiete zum Beispiel in Afrika und der Klimawandel lösen Fluchtbewegungen nach Europa aus.

 

Kiel konnte 2015 kurzfristig Unterbringungsmöglichkeiten in ehemaligen Bundeswehrgebäuden realisieren. Diese sogenannten Gemeinschaftsunterkünfte sind Notunterkünfte und nicht für eine dauerhafte Bleibe geeignet. Gleichwohl leben hier immer noch Menschen aus der Zeit der ersten Flüchtlingswelle – beengt und nur mit begrenzter Privatsphäre. Seit dem Ukrainekrieg müssen die hier lebenden Menschen wieder enger zusammenrücken.

 

Mittelfristig sollen die Gebäude der Gemeinschaftsunterkünfte am Schusterkrug und in der Arkonastraße entwickelt werden. Für diesen Schritt wird es notwendig sein, einen Teil der jetzt bewohnten Häuser freizuziehen und entsprechenden Wohnraum an anderer Stelle zu akquirieren.

 

Leider reguliert der freie Wohnungsmarkt die gestiegene Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum nicht. Gestiegene Baukosten und Flächenknappheit in Kiel begrenzen die Neubautätigkeit.

 

Die Stadt muss davon ausgehen, dass sich die Unterbringungsthematik in der Zukunft nicht im Marktgeschehen lösen wird. Es ist daher geplant, mit der Kieler Wohnungsgesellschaft über eine serielle Bauweise schnell kostengünstige und nachhaltige Sozialwohnungen zu schaffen. Zunächst ist geplant, auf 5 Flächen in Kiel 500 Wohneinheiten für 1.000 Menschen zu schaffen. Es ist beabsichtigt, die neu zu schaffenden Quartiere in ihrer Bewohnerstruktur gut zu durchmischen, so dass etwa 250 Wohnungen für etwa 500 Kielerinnen und Kieler zur Verfügung stehen, die ebenfalls auf der Suche nach einer geeigneten Wohnung sind.

 

Es werden derzeit durch das Stadtplanungsamt Flächen auf ihre Verfügbarkeit geprüft und für eine entsprechende Verwendung vorgeschlagen. Das Konzept des Amtes für Wohnen und Grundsicherung und der KiWoG ist in der Anlage hierzu für eine erste Information der Selbstverwaltung beigefügt. Sobald konkrete Flächen zur Verfügung stehen sollen auch die Ortsbeiräte informiert werden.

 

Beim Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) wird derzeit ein Verfahren für die Vergabe von seriellen Bauleistungen vorbereitet. Für seine Mitgliedsunternehmen sondiert der GdW gerade den Markt der Unternehmen und sucht gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer, dem Bundesbauministerium und weiteren nationalen Institutionen nach geeigneten und leistungsfähigen Unternehmen und Baukastensystemen. Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Wohnen, der Prüfinstanz in Schleswig-Holstein für den geförderten Wohnungsbau ist ebenfalls an diesem Ausschreibungsverfahren beteiligt. Die KiWoG kann dann als Mitglied des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) auf die Ausschreibungsergebnisse zugreifen und wahrscheinlich auf eigene Ausschreibungen verzichten.

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 28, 2023 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - zur Kenntnis genommen