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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0444/2025

Die Drucksache wurde zurückgezogen.
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Beratungsfolge

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Antrag

 

Der beigefügte Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Landeshauptstadt Kiel wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Die Lärmbelästigung der Bevölkerung, d.h. welche Geräuschbelastungen als erheblich oder unzumutbar angesehen werden, wird regelmäßig durch das Umweltbundesamt untersucht. Nach aktuellen Untersuchungen fühlen sich 76 Prozent der Befragten in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt. Lärm ist für viele Menschen das vorrangige Umweltproblem.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde ein EU-weites Instrument zur Bekämpfung von Straßen-, Schienen- und Fluglärm geschaffen, welches durch Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt wurde.

Um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern, ist nach der Umgebungslärmrichtlinie jede Gemeinde verpflichtet, ein Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu erarbeiten und regelmäßig fortzuschreiben.

Grundlage für die hier vorgelegte Fortschreibung des Kieler Lärmaktionsplans bildet die Lärmkartierung der vierten Stufe aus 2022 (entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie und § 47 c BImSchG), über deren Abschluss der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität durch eine Geschäftliche Mitteilung am 07.11.2023 informiert wurde (Drucksache 1051/2023).

Gemäß § 47 d BImSchG ist der Lärmaktionsplan (Beschlussfassung der Ratsversammlung am 18.02.2021, Drucksachen-Nr. 0064/2021) alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Beim Vergleich der Verkehrslärmkartierungen der dritten und vierten Stufe zeigte sich, dass die Anzahl der Betroffenen, die einem Lärmpegel oberhalb gesundheitsrelevanter Schwellenwerte ausgesetzt sind, aufgrund neuer Berechnungsverfahren und einem deutlich erweiterten Kartierumfang (das gesamte Kieler Straßennetz mit Ausnahme der Tempo 30-Zonen wurde bei der Berechnung berücksichtigt) deutlich gestiegen ist. Eine Überarbeitung des Lärmaktionsplans ist daher angezeigt.

Das überarbeitete Konzept liegt mit der vierten Stufe des Lärmaktionsplans vor.

Folgende wesentliche Änderungen wurden in der Fortschreibung vorgenommen:

  • die Straße Ziegelteich bis zum Exerzierplatz stellt keinen Problemschwerpunkt mehr dar,
  • die Straßen Bahnhofstraße und Hamburger Chaussee stellen keine integrierten Handlungsschwerpunkte mehr dar,
  • der Problemschwerpunkt Westring konnte in seiner Ausdehnung reduziert werden,
  • die Problemschwerpunkte Theodor-Heuss-Ring, Dreiecksplatz und Gutenbergstraße mussten in ihrer Ausdehnung erweitert werden,
  • die Ortsbeiräte werden aktiv um die Nennung von Problemschwerpunkten in ihrem Bezirk aufgefordert,
  • die Prüfung von Tempo 30 an besonderen örtlichen Gefahrenlagen wird als Maßnahme für die nächsten 5 Jahre angekündigt,
  • das strategische Ziel, die Betroffenenzahl um jährlich 5 % zu mindern, scheint im Rückblick auf die vergangenen drei Lärmaktionspläne unrealistisch. Angestrebt wird jetzt eine Reduzierung um 5 % bis zur nächsten Fortschreibung des Lärmaktionsplans.

Das fortgeschriebene Konzept bestätigt die ausgewiesenen Ruhigen Gebiete und innerstädtischen Erholungsflächen mit einem Flächenanteil von etwa 35 % des Stadtgebietes. Im Vergleich zu ähnlichen Städten ist dieser Anteil in Kiel erfreulicherweise sehr hoch.

Der Verwaltungsentwurf zum Lärmaktionsplan stand vom 07.02.2025 bis zum 21.03.2025 der Öffentlichkeit, den Ortsbeiräten und den Trägern öffentlicher Belange zur Beteiligung zur Verfügung. Insbesondere wurde von den Ortsbeiräten die Möglichkeit genutzt, Problemschwerpunkte zur Prüfung von Lärmminderungsmaßnahmen zu benennen.

Die Anträge, Stellungnahmen und Bedenken

  • der Ortsbeiräte und Bürgerinnen und Bürger
  • der Träger öffentlicher Belange

sind in den beigefügten Übersichten mit einer Stellungnahme der Verwaltung zusammengefasst worden.

 

Alke Elisabeth Voß

Stadträtin für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität

 

 

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Finanzcheck

 

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

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Klimacheck

 

Check für Kinder- und Jugendbeteiligung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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May 6, 2025 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - zurückgezogen

Erweitern

May 15, 2025 - Ratsversammlung - zurückgezogen