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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0522/2015

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Für den Stadtteil Kiel-Elmschenhagen wird für das Baugebiet zwischen Reichenhaller Straße und der Bahntrasse Kiel-Lübeck und östlich Sonthofener Straße der Bebauungsplan Nr. 922 „Reichenhaller Straßeaufgestellt.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Anlage zu entnehmen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

1. Anlass und Ziel der Planung

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 922 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung und Arrondierung des Wohngebietes in Elmschenhagen-Süd südlich der Reichenhaller Straße r ca. 20 Wohneinheiten geschaffen werden.

 

r das Plangebiet war in den 1980er Jahren der Bebauungsplan Nr. 411d Teil 1 aufgestellt worden. Die damalige Planung wurde jedoch nicht verwirklicht. Der Bebauungsplan Nr. 411d Teil 1 ist ebenso wie die westlich angrenzenden Bebauungspläne Nr. 411a, 411b und 411c wegen eines Verfahrensfehlers unwirksam.

 

Ein Teil des Plangebietes befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Kiel.

 

2. Flächennutzungsplan und Aufhebung Bebauungsplan Nr. 411d Teil 1

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 922 entsprechen den Darstellungen des Flächen­nutzungsplanes der Landeshauptstadt Kiel. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht notwendig.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 922 liegt im Bereich des unwirksamen Bebauungsplans Nr. 411d Teil 1, der aus verfahrensrechtlichen Gründen im Parallelverfahren aufgehoben wird.

 

3. Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung“

 

Das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 922 wird eingeleitet. Im Arbeitsprogramm (siehe Drucksache 041/2015) wird es aufgrund der vergleichsweise geringen Anzahl der zu schaffenden Wohneinheiten zunächst in der 3. Priorität geführt.

 

4. Wirkungen des Aufstellungsbeschlusses

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 922 " Reichenhaller Straße " werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet geschaffen.

 

Gemäß § 15 Baugesetzbuch (BauGB) hat das Bauordnungsamt auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.

 

Gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde nach Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschließen.

 

Der Ortsbeirat Elmschenhagen/Kroog erhält diese Beschlussvorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jul 2, 2015 - Bauausschuss - vertagt

Erweitern

Oct 1, 2015 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen