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Antrag der Verwaltung - 1016/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer(Zweitwohnungsteuersatzung)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Dec 8, 2015
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 10, 2015
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Gemäß § 3 Abs. 1 der Zweitwohnungsteuersatzung ist Zweitwohnung jede Wohnung, die eine Person im Stadtgebiet innehat und die für diese Person Nebenwohnung im Sinne des § 14 Abs. 3 des Meldegesetzes für das Land Schleswig- Holstein (LMG) ist unabhängig davon, ob die Person ihrer Meldepflicht nach dem LMG nachgekommen ist.
Am 01.11.2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Das Bundesministerium des Innern führt hierzu Folgendes aus:
“Bis zur Föderalismusreform I im Jahre 2006 galt für das Meldewesen eine Rahmengesetzgebungskompetenz. Der Bundesgesetzgeber durfte danach nur in einem Rahmengesetz (hier: Melderechtsrahmengesetz) ausfüllungsfähige und ausfüllungsbedürftige Regelungen erlassen. Deren Ausfüllung erfolgte durch die Bundesländer in den jeweiligen Landesmeldegesetzen.
Im Zuge der Föderalismusreform I im Jahre 2006 wurde die Rahmengesetzgebung abgeschafft und das Meldewesen in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes überführt. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens mit einem Bundesmeldegesetz als Kernstück am 28. Februar bzw. 1. März 2013 beschlossen. Das Bundesmeldegesetz wurde am 8. Mai 2013 verkündet (BGBl. IS. 1084) und inzwischen bereits mehrfach in einigen Detailregelungen geändert.
Da das Meldewesen auch umfangreiche IT-technische Infrastruktur in den Kommunen benötigt, die sukzessive auf die neuen Rechtsgrundlagen umgestellt werden muss, konnte das Bundesmeldegesetz erst am 1. November 2015 in Kraft treten. Bis dahin galt noch das Melderechtsrahmengesetz und die jeweiligen Landesmeldegesetze.“
Die Zweitwohnungsteuersatzung ist aus vorgenannten Gründen anzupassen. Die Nachtragssatzung wird daher rückwirkend zum 01.11.2015 in Kraft gesetzt.
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,5 kB
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