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Geschäftliche Mitteilung - 0353/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Sparkassen-Arena: Erschließung und Planungsziele zum geplanten Hotel und Parkhaus
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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May 4, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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May 18, 2017
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Sachverhalt/Begründung
- 1 -
Anlass:
Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2017 mit dem Beschluss des interfraktionellen Änderungsantrags (Drs. 0059/2017) zur Drs. 0004/2017 „Hotelneubau am Exerzierplatz“ die Verwaltung beauftragt,
- „die Parkplatzsituation rund um die Sparkassenarena insbesondere während Großveranstaltungen in der Halle darzulegen und darzustellen, welche organsisatorischen und baulichen Optionen bestehen, um die Parkplatzsituation zu entspannen.“
- „mit den Eigentümern des im Bereich des Bebauungsplans Nr. 906 liegenden Grundstücks zu klären, welche baulichen Ziele sie über die Errichtung eines Hotels hinaus mit welchem Zeithorizont verfolgen. Das Ergebnis ist dem Bauausschuss mitzuteilen, ggf. verbunden mit einem Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 906.“
Antwort zu Frage 1.
Die derzeitige Situation rund um die Sparkassenarena ist bei Veranstaltungen gekennzeichnet durch eine sehr hohe Nachfrage nach Abstellmöglichkeiten für Kfz im öffentlichen Verkehrsraum. Dabei wird regelmäßig auch an Stellen geparkt, die regelwidrig sind (z.B. Mittelstreifen der Straße Exerzierplatz, Grünanlagen). Darüber hinaus ist auch in den angrenzenden Wohnquartieren verstärkter Parksuchverkehr zu verzeichnen. Mit den vorhandenen Kapazitäten der Ordnungskräfte der Landeshauptstadt Kiel wird versucht, dem entgegenzuwirken. Dabei stehen insbesondere das Freihalten von Fahrgassen für die Feuerwehr sowie die Beseitigung von Verkehrsgefahren im Vordergrund.
Während die Nutzung der Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum gemäß der Gebührensatzung abends an Werktagen ab 20:00 Uhr kostenfrei erfolgt (sofern überhaupt Parkgebühren erhoben werden), sind in den öffentlich zugänglichen Parkhäusern und Tiefgaragen i.d.R. Gebühren auch in den Abendstunden zu zahlen.
Während bei Großveranstaltungen die nahegelegene Tiefgarage unter dem Europaplatz als erstes an die Kapazitätsgrenze stößt, sind i.d.R. bei den weiteren Parkhäusern und Tiefgaragen in den Innenstadt und Altstadt noch ausreichend Kapazitäten vorhanden.
Das vorhandene dynamische Parkleitsystem weist auf ein Parkraumangebot im Bereich der Altstadt und der Innenstadt hin. Neben den dynamischen Anzeigen im öffentlichen Straßenraum wird über die Internetseite der Landeshauptstadt Kiel über das Angebot und die Belegung informiert: http://www.kiel.de/leben/verkehr/auto/parken/index.php
Das weitere vorhandene Angebot an Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum kann die für Großveranstaltungen erforderliche Nachfrage nach Ruhendem Verkehr nicht decken und maximal ein ergänzendes Angebot darstellen. Vorhandene Parkplätze, wie z.B. der Exerzierplatz oder Wilhelmplatz sind bereits an Markttagen bzw. anderweitig belegt (Zirkus etc.) und stehen oftmals schon den Anwohnern/innen nicht zur Verfügung.
Die Landeshauptstadt Kiel versucht seit langer Zeit, die Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt und der Altstadt zu verbessern. Hierzu gehört insbesondere auch, für Fußgänger durch die Ordnung des Ruhenden Verkehres ausreichende Bewegungsflächen zu erhalten, die nicht durch parkende Fahrzeuge zugestellt sind. Es ist dies ein wesentliches Ziel, das so von der Ratsversammlung im Verkehrsentwicklungsplan formuliert wurde. Der öffentliche Raum kann nicht beliebig vergrößert und dem Ruhenden Verkehr zur Verfügung gestellt werden.
Grundsätzlich hat ein Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass bei Veranstaltungen, insbesondere Großveranstaltungen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet ist. Das bezieht sich auch auf sämtliche Veranstaltungsverkehre. Eingeschlossen sind damit auch die Besucherverkehre. Zur Verbesserung der Situation bei Großveranstaltungen würden, durch den Veranstalter organisierte, Busdienstleistungen bzw. Bus-Shuttle-Verbindungen zu Großraumparkplätzen beitragen. Empfehlenswert sind auch Kombinationen von Eintrittskarten mit ÖPNV-Tickets. Öffentliche Bushaltestellen sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Auch der Bahnhof ist fußläufig zu erreichen.
Antwort zu Frage 2.
Das Stadtplanungsamt hat mit der Geschäftsführung der CITTI Handelsgesellschaft mbH & Co. KG als Vertreterin der Eigentümerin der Sparkassenarena, der Hallengesellschaft Kiel GmbH & Co. KG, am 06.03.2017 ein Klärungsgespräch zu den weiteren Planungszielen der Hallengesellschaft geführt.
Planungsziele der Hallengesellschaft:
Die Hallengesellschaft beabsichtigt insbesondere die Veräußerung eines Teilgrundstücks des Sparkassenarena-Grundstücks für den geplanten Hotelneubau an die Hotelkette Hampton by Hilton.
Darüber hinaus hat die Hallengesellschaft weitere Planungsziele bzw. Ambitionen geäußert:
- Die Hallengesellschaft benötigt ein oberirdisches Parkhaus auf einer ca. 2.600 m² großen Teilfläche im Eckbereich Kleiner Kuhberg/Exerzierplatz unmittelbar nördlich des geplanten Hotelstandorts für ca. 220 Stellplätze (ca. 120 Stellplätze für Sponsoren, ca. 100 öffentlich zugängliche Stellplätze für Veranstaltungen der Sparkassenarena). Eine wie im Bebauungsplan Nr. 906 festgesetzte Kellergarage sei dort für die Hallengesellschaft wirtschaftlich nicht umsetzbar.
- Das Hotel würde über eine Grundbucheintragung seine ca. 60 erforderlichen ebenerdigen Stellplätze auf der unmittelbar nördlich im Eigentum der Hallengesellschaft verbleibenden Grundstücksfläche gesichert zur Anmietung bekommen. Die heute auf dieser Fläche befindlichen Stellplätze entfallen dadurch für die Nutzung der Sparkassenarena.
- Das Parkhaus sollte aus logistischen Gründen gleichzeitig mit dem Hotel errichtet werden. Die Baufertigstellung für das Hotel ist für Ende 2019 vorgesehen; bei ca. 1 ½ Jahren Bauzeit wird ein Baubeginn demnach für Mitte 2018 angestrebt.
- Im Planungsprozess sollte geklärt werden, ob sich ein geplantes Parkhaus architektonisch eher der Sparkassenarena oder eher dem geplanten Hotel anpassen sollte. Ein 3. Architekturstil wird kritisch gesehen. Die Geschäftsführung der CITTI Handelsgesellschaft mbH & Co. KG favorisiert eine architektonische Anlehnung nicht an das geplante Hotel sondern an die Sparkassenarena, um auch die Eigentumszugehörigkeit zu dokumentieren.
- Es sollte neben einer vom Hotelinvestor geforderten zusätzlichen, separaten Hotelvorfahrt möglichst eine gemeinsame Zu- und Abfahrt für ein künftiges Parkhaus der Hallengesellschaft und gleichsam für die ebenerdige Hotel-Stellplatzanlage im Bereich etwa der heutigen Zu- und Abfahrt geben.
Ergebnis:
Das Stadtplanungsamt und die Geschäftsführung der CITTI Handelsgesellschaft mbH & Co. KG haben folgende Gesprächsergebnisse einvernehmlich festgehalten:
- Für die Planung eines oberirdischen Parkhauses ist abweichend von der bestehenden Festsetzung der Kellergarage in dem für den gesamten Bereich der Sparkassenarena rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 906 ein neues Bauleitplanverfahren erforderlich. Eine Befreiung vom bestehenden Bebauungsplan ist rechtlich nicht möglich.
- Es ist ein eigenständiger Vorhabenbezogener Bebauungsplan durch den Vorhabenträger zu erstellen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1025 V).
- Die Hallengesellschaft trägt alle anfallenden Planungs- und Gutachtenkosten für die Erstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Sie hat in Abstimmung mit der Stadt die Planungsleistungen und Gutachten zu vergeben; Näheres wird in einem vorgezogenen Kostenübernahmevertrag nach § 11 BauGB zwischen der Stadt und der Hallengesellschaft geregelt.
- Ein Bauleitplanverfahren dieser Kategorie benötigt mindestens 1 ½ Jahre Planungszeit beginnend ab seiner formalen Einleitung (Aufstellungsbeschluss) sowie dem Vorliegen einer dafür erforderlichen städtebaulichen Konzeption einschließlich der erforderlichen Gutachten (z.B. Verkehrsgutachten). Diese sind umgehend durch die Vorhabenträgerin auszulösen.
- Der Kubus bzw. das Bauvolumen sowie die Höhe des geplanten Parkhauses sollen den Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplans Nr. 906 entsprechen.
- Eine ergänzende Erdgeschoss-Nutzung zum Parkhaus entlang des Kleinen Kuhbergs mit attraktiven Dienstleistungen wird nicht weiterverfolgt, da es sich nicht um eine Handelslage handelt.
- Zur Findung einer architektonisch qualitätvollen Fassade für das geplante Parkhaus insbes. zum Kleinen Kuhberg aber auch zum Exerzierplatz hat die Hallengesellschaft Bereitschaft signalisiert, frühzeitig einen Fassadenwettbewerb durchzuführen, so der Planungsprozess nicht verzögert würde.
Nächste Schritte der Verwaltung:
- Voraussichtlich Juni 2017 Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1025 V (Sparkassenarena-Parkhaus)
- In der am 02.03.2017 im Bauausschuss beschlossenen aktualisierten Prioritätenliste Arbeitsprogramm zur Verbindlichen Bauleitplanung (Drs. 0175/2017) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1025V aufgrund seiner kurzfristigen Aktualität nicht geführt. Er soll jedoch in die Priorität 1 nachrücken. Dafür wird der Bebauungsplan Nr. 1017 V „Werftbahnstraße“ nunmehr zunächst in der 2. Priorität geführt.
- Voraussichtlich Mai/Juni 2017 Kostenübernahmevertrag zwischen der Hallengesellschaft Kiel GmbH & Co. KG und der Landeshauptstadt Kiel
Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlage
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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