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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0995/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Zugestimmt wird der als Anlage beigefügten Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für die Erhebung von Gebühren für den offenen Ganztag mit bedarfsgerechter Betreuung an der Toni-Jensen-Grundschule in Kiel ab 01.02.2018.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Veränderung des Ganztags

 

Die Toni-Jensen-Grundschule wurde auf Antrag der Schulkonferenz zum Schuljahr 2017/2018 in eine Offene Ganztagsschule mit bedarfsgerechtem Betreuungsangebot umgewandelt.

Der Schulträger hat diese Umwandlung und die Erstellung des Konzeptes begleitet. Die Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein erfolgte am 04. Juli 2017. Die Toni-Jensen-Grundschule war bis zu diesem Zeitpunkt eine sogenannte alte Gebundene Ganztagsschule. Das Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel stellte der Schule die vereinbarten Stunden für die Mittagsbetreuung bzw. Freizeitstunden mit pädagogischem Personal und sozialerfahrenen Kräften zur Verfügung.

 

Die Toni-Jensen-Grundschule erhielt im Schuljahr 2016/17 wöchentlich bis zu 160 Stunden (Berechnungsgrundlage: Anzahl der Klassen x Anzahl der Tage mit Ganztagsangebot x 2 Stunden).

 

Da das Jugendamt an diesem Standort seit vielen Jahren festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im alten Gebundenen Ganztag beschäftigte, erschien es allen Beteiligten sinnvoll, die Trägerschaft für den offenen Ganztag mit bedarfsgerechter Betreuung an diesem Standort an das Jugendamt zu übergeben, um für die Kinder eine Personalkontinuität gewährleisten zu können.

 

Der Betrieb des offenen Ganztags mit bedarfsgerechtem Betreuungsangebot konnte mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 sehr kurzfristig aufgenommen werden und blieb im ersten Schulhalbjahr für die Eltern kostenfrei. Eine Gebühr kann erst dann erhoben werden, wenn die hierfür notwendige Rechtsgrundlage, eine Gebührensatzung, in Kraft getreten ist.

 

Die anliegende, mit dem Rechtsamt, dem Amt für Schulen und dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmte Satzung soll zum 01.02.2018 umgesetzt werden.

Die Eltern wurden in den Veränderungsprozess eingebunden. Dem geänderten Konzept wurde in der Schulkonferenz zugestimmt. Darüber hinaus hat die Schulleitung alle Eltern rechtzeitig schriftlich und mündlich informiert.

 

Die Elternvertreter und Vertreterinnen wurden von der Schulleitung und dem Jugendamt bei einem gesonderten Termin über die Veränderungen informiert. Es wurde ausführlich über die zukünftigen Betreuungskosten berichtet und den Eltern erläutert, dass es unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Ermäßigung der Gebühren kommen wird (die gültige Sozialstaffel wird analog angewendet)

Zusätzlich gab es zwei Elternabende, an denen das Jugendamt die neue Betreuungsform gemeinsam mit der Schule vorgestellt hat.

 

Auf diesen Abendveranstaltungen wurde der Bedarf nach einem Spätdienst bis 17.00 Uhr angemeldet. Diesen hat das Jugendamt berücksichtigt.

Anschließend wurde allen Eltern ein Informationsscheiben ausgehändigt und es konnten Betreuungsverträge geschlossen werden.

 

Erfordernis einer Gebührensatzung

 

Da das Jugendamt das Betreuungsangebot als öffentlich rechtlicher Träger übernommen hat, ist auch eine entsprechende Gebührensatzung notwendig.

Die Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen, geförderte Tagespflege und gebundener Ganztagsgrundschulen vom 12.09.2014 betrifft die Kindertageseinrichtungen und die Hortangebote der städtischen und freien Träger. Davon abweichende Angebote, wie z.B. die Betreuten Grundschulen, werden von freien Trägern betrieben. Jeder Träger hat eine eigene Satzung und eigene Betreuungsverträge.

 

Das Amt für Schulen hat auf der Grundlage von 30 Kindern in der Frühbetreuung, 120 Kindern in der Nachmittagsbetreuung sowie 40 Kindern während der Ferienbetreuung eine Gebührenkalkulation erstellt. Diese orientiert sich an der Förderung für das Offene Ganztagsangebot, Anzahl der Betreuungsstunden sowie den benötigten Mitarbeiterinnenstunden.

Danach wird für dieses Angebot ein Höchstsatz 120,00 € erhoben. Das Mittagessen wird von den Eltern gesondert bezahlt.

 

Informationen zum Betreuungsangebot

 

Die Zeiten der bedarfsorientierten Betreuung wurden mit der Schule, den Elternvertretungen und auf mehreren Informationsabenden mit den Eltern abgestimmt:

 

Frühbetreuung 7.00 Uhr bis 8.30 Uhr

Mittagsbetreuung/Nachmittagsbetreuung 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Spätbetreuung bei Bedarf 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

 

Zurzeit werden an diesem Standort im offenen Ganztag mit bedarfsorientiertem Betreuungsangebot 192 Grundschulkinder an 5 Tagen in der Woche betreut:

 

Frühbetreuung

  48 Kinder

Mittagsbetreuung

  45 Kinder

Nachmittagsbetreuung

147 Kinder

Spätbetreuung

  10 Kinder

Herbstferien 16.10.- 20.10.2017

  50 Kinder

 

Von den insgesamt 192 Kindern nehmen die aufgelisteten 45 Kinder ausschließlich am Mittagessen teil. Eine Ferienbetreuung (1 Woche Herbstferien, 1 Woche Weihnachtsferien) rundet dieses verlässliche Angebot im ersten Schulhalbjahr ab.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Stadträtin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 1, 2017 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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Nov 9, 2017 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

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Nov 16, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen