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Geschäftliche Mitteilung - 0558/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
HörnbadOrtstermin mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung am 30.04.2019
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Sportförderung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Jun 6, 2019
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 11, 2019
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Aug 15, 2019
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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Aug 29, 2019
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Sachverhalt/Begründung
- Zusammenfassung:
Für die Ausschüsse wurde erstmalig mit Geschäftlicher Mitteilung vom 04.02.2019 –Drs. 0105/2019- über die aktuelle Situation und die Perspektiven –Stand 14.02.2019- berichtet.
Bisher wurden die Berichte dem Ausschuss für Schule und Sport vorgelegt, ggf. schriftlich und/oder mündlich aktualisiert.
Anschließend erhielten der Finanz- und der Bauausschuss die Geschäftliche Mitteilung.
Bis auf zwei Handlungsbedarfe sind alle wesentlichen Mängel abgearbeitet bzw. dürften in absehbarer Zeit erledigt sein.
Es verbleiben die zu gegebener Zeit nachträglich einzubauenden Düsen im Sportbecken (s. Anlage 1) und die Information über den Besichtigungstermin des Hörnbades mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung am 30.04.2019, s. u.
Die laufende Berichterstattung zum Hörnbad wird beendet.
Der Ausschuss für Schule und Sport wird künftig über Entwicklungen, Maßnahmen etc. anlassbezogen informiert.
Der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit erhält diese Geschäftliche Mitteilung wegen seiner Zuständigkeit in Angelegenheiten des Beirates für Menschen mit Behinderung.
- Sachverhalt:
Die Verwaltung legt hiermit den vierten und letzten Bericht mit dem Ergebnisstand 24.05.2019 vor, Anlage 1.
Wie in den Sitzungen des Ausschusses für Schule und Sport am 14.03.2019 und 09.05.2019 von der Verwaltung angekündigt, fand am 30.04.2019 eine Ortsbegehung mit Vertreter/innen des Beirates für Menschen mit Behinderung statt.
Ergebnisse:
1.
Eingang in das Hörnbad:
Weg von der Gablenzbrücke zur nördlichen Eingangstür: Der Zugang ist, ohne weitere Geschosse zu überwinden, möglich, Personal muss per Klingel benachrichtigt werden, was teilweise ein wenig dauern kann. Geplant ist, per Chipkarte einen Zugang während der Öffnungszeiten zu ermöglichen. Das Unternehmen ist in Verzug.
Treppe an der Gablenzbrücke: Bis auf den Handlauf ist die Treppe fertiggestellt. Das Geländer ist derzeit provisorisch an der Oberkante aus rauem Holz versehen, was leicht zu Splittern in der Hand führt. Die Treppenstufen sind für Menschen mit Sehbehinderung (u. a. Blinde) geeignet, was von Frau Wagner getestet worden ist.
Zugang über den Anni-Wadle-Weg zum Haupteingangsbereich (Treppe) oder zum Personaleingang (Fahrstuhl): U. a. für Rollstuhlfahrer/innen mit Elektrorollstuhl in bis zu ca. 10 Minuten von der Bushaltestelle erreichbar.
Servicemöglichkeiten: Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Bedarfslagen telefonisch etc. anzumelden oder spontan beim Bäderpersonal anzumelden. Assistenzkräfte, -hunde haben kostenlosen Eintritt. Eine Unterbringung für Assistenzhunde für die Dauer des Aufenthalts muss noch eingerichtet werden.
2.
Leitsystem: Im Eingangsbereich (Kassentresen, Bistrostand) soll ein taktiles Leitsystem bis in die Kabinenbereiche des Sport- und Freizeitbereiches, auf dem Fußboden verlegt werden.
3.
Orientierungshilfe für den Sport- und Freizeitbereich:
In der Planung ist ein auffälliger Markierungsstreifen, der den Weg von den Umkleidekabinen zu den Beckenbereichen weist. Es muss ein Material gefunden werden, dass die Reinigungsmaschinen nicht beschädigen.
4.
Brailleschrift an den Schränken: Ein Anzahl von ca. 10 – 20 Schränken, die sich in der Nähe zu den Umkleideräumen für Menschen mit Behinderung des Sport- und Freizeitbereichs befinden, sollte mit Brailleschrift versehen werden.
5.
Umkleideräume Sport- und Freizeitbereich: Alarmlampen werden nachgerüstet, an der Dusche fehlt ein farblich auffälliger Markierungspunkt. Außerdem fehlt ein mobiler Hebelifter. Es muss noch geprüft werden, wo der Hebelifter abgestellt werden kann. In den Umkleideräumen kann er nicht verbleiben, weil die Räume zu klein sind. In den Gängen können die Lifter nicht stehen bleiben (u. a. wegen Verlustgefahr, Behinderung der Wege).
6.
Sportbereich: An den Säulen sollten farbliche Markierungspunkte angebracht werden, die helle Fliesen- und Putzfärbung ist für Menschen mit Sehbehinderung unzureichend festzustellen.
7.
Bade- und Hausordnung:
Es besteht Einvernehmen, dass der Begriff „Geisteskranke“ geändert werden muss.
8.
Informationen über Zugänge zum Hörnbad für Menschen mit Behinderung:
Der Beirat hält es für erforderlich, entsprechende Informationen bereitzustellen.
- Fazit:
Das Bad ist barrierefrei gem. DIN 18040. Darüber hinaus sind die Maßnahmen zu 1. – 3. in der Umsetzung, Planung.
Die beim Termin erörterten neuen Maßnahmen zu 4. – 8. werden auf Umsetzbarkeit geprüft und bei Machbarkeit auch umgesetzt. Die vom Beirat für Menschen mit Behinderung erstellte Maßnahmeliste (Stand 08.05.2019, siehe Anlage 2) wird bei der Umsetzung berücksichtigt.
Weitere Termine, ggf. auch vor Ort, sollen folgen.
- Weitere Maßnahmen
Die Verwaltung bringt in den Ausschuss für Schule und Sport am 09.06.2019 eine Vorlage zur Änderung der Satzung über die Haus- und Badeordnung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel ein, s. o. Nr. 7.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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166,8 kB
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