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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0968/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Landeshauptstadt Kiel, Tiefbauamt tritt der OCA bei. 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die OCA - Open Traffic Systems City Association e.V. - ist ein im Jahre 1999 gegründeter Verband öffentlicher Baulastträger und Betreiber in der Straßenverkehrstechnik, der die Belange aller öffentlichen Verwaltungen bei der Entwicklung von Standards bei Licht-

signalanlagen, Straßenbeleuchtungen und Steuerungszentralen nachhaltig vertritt. Als organisatorischer Rahmen für diese Arbeit wurde eine Sdtegemeinschaft als eingetragener Verein unter der Bezeichnung OCA (Open Traffic Systems City Association) mit Sitz in Frankfurt/Main gegründet.

 

Der Zweck der Vereinsgründung ist die Schaffung einer dauerhaften, breit angelegten städtischen Nutzerorganisation und Interessenvertretung auf dem Feld der Straßen-

verkehrstechnik, Straßenbeleuchtungsanlegen und des Verkehrsmanagements mit dem Ziel:

 

  • der Bündelung und Vorgabe von städtischen Anforderungsprofilen an (OCIT-) Schnittstellen und Systeme zur Stärkung der Position gegenüber der Industrie,
  • der Förderung des Wettbewerbs in der Verkehrstechnik und im Verkehrsmanagement,
  • der Förderung der Wirtschaftlichkeit in der Beschaffung und im Betrieb von verkehrstechnischen Anlagen und Systemen,
  • der Vereinfachung und Verkürzung von Ausschreibungsverfahren,
  • der Förderung des direkten Informationsaustausches zwischen Anwendern in den Städten,
  • der Förderung des Qualitätsmanagements bei Beschaffung und Betrieb sowie
  • des Informationsaustauschs auf Internationaler Ebene.

 

Die Mitgliedschaft in diesem Verband ist ausschließlich Betreibern (Städten aus dem In- und Ausland sowie Bundes- und Landesbehörden) vorbehalten. Damit soll sichergestellt sein, dass der Verband wirklich ausschließlich von Betreiberinteressen getragen wird und sich diesen verpflichten kann. Weitere Informationen können im Internet unter www.oca-ev.info entnommen werden.

 

Derzeit sind 38 Städte Mitglied der OCA.

 

 

Aus den Erfahrungen der bisherigen Arbeit der OCA werden durch die Mitgliedschaft folgende Vorteile erreicht:

 

Direkte Vorteile durch die Mitgliedschaft in der OCA:

 

  • Vereinfachungen bei der Beschaffung und Ausschreibung von Verkehrsrechnern und Steuergeräten (die OCA gibt Textvorschläge an die Hand und berät in Bezug auf die Schnittstellenfragen),
  • Erzielung von Ausschreibungsgewinnen durch mehr Wettbewerb,
  • Sicherstellung durchgängiger Datenkonzepte, hoher Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit bei reduzierten Kosten auch bei herstellergemischten Konzepten durch die Einbringung der Anforderungsprofile der OCA in die Schnittstellentwicklung und Verankerung in den Ausschreibungen sowie
  • Schulung und Einzelberatung bei spezifischen Problemstellungen.

 

Indirekte Vorteile, die sich durch die Mitgliedschaft in der OCA ergeben:

 

  • Die Interessen der Landeshauptstadt Kiel werden zu einem abgestimmten Anforderungsprofil und Vorgehen gebündelt,
  • die Anforderungsprofile der Landeshauptstadt Kiel werden fachlich abgesichert und zügig weiterentwickelt,
  • der OCIT-Prozess wird durch die aktive und zielgerichtete Interessensvertretung der OCA gegenüber der Industrie dynamisch vorangetrieben. So werden die dringend anstehenden Aufgaben vor allem auch im Bereich des Verkehrsmanagements und der Digitalisierung des Verkehrs mit Nachdruck und unter Wettbewerbsbedingungen vorangetrieben sowie
  • die Arbeitsergebnisse werden schnell publiziert und veröffentlicht (siehe www.oca-office.org) und stehen so der Landeshauptstadt Kiel für ihre aktuelle Arbeit zur Verfügung.

 

Eine erste Arbeitssitzung als Gast des Anwenderkreises Straßenbeleuchtung im April 2019 in Berlin ergab für die Landeshauptstadt Kiel ein breites Spektrum an Vorteilen in Bezug auf die Vernetzung mit den Kollegen*innen aus den anderen Mitgliedsstädten und den daraus resultierenden Vorteilen für die täglichen Abstimmungen und das Arbeiten.

 

Der nach der Satzung zu zahlende Mitgliedsbeitrag für die Landeshauptstadt Kiel beträgt 1.500 /Jahr und kann im Rahmen des Budgets zur „Unterhaltung LSA“, Sachkonto 522 10500 gedeckt werden.

 

Um Zustimmung wird gebeten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 7, 2019 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Nov 13, 2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 21, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen