Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0549/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

  1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Krankenhaus Kiel Service-GmbH nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) gemäß Anlage wird zugestimmt.

 

  1. Der Aufsichtsrat der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH wird gebeten, dem Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Krankenhaus Kiel Service-GmbH nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 GO zuzustimmen.
Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Zu 1.:

Die Landeshauptstadt Kiel ist gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2020 die Gesellschaftsverträge ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an die Vorgaben des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung anzupassen.

 

Die Städtisches Krankenhaus Kiel Serice-GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH. Gemäß § 28 GO Nr. 18 c ist die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel für wesentliche Gesellschaftsvertragsänderungen auch in mittelbaren Beteiligungen zuständig. Im Wesentlichen betreffen die erforderlichen Anpassungen folgende Regelungen:

          Aufgaben der Geschäftsführung (§ 7)

          Gesellschafterversammlung (§ 8)

          Jahresabschluss (§10)

 

Alle Änderungen sind in der beigefügten Synopse dargestellt.

 

Zu 2.:

Gemäß § 7 Absatz 3 Buchstabe h) ist der Aufsichtsrat der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH für die Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Tochtergesellschaften zuständig. Im Rahmen dieser Aufgabe wird der Aufsichtsrat gebeten, dem Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.

 

In Vertretung

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

Anlage

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Aug 12, 2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Aug 20, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen