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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1181/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, r das nördliche Industriebahngleis, das vom Gelände des ehemaligen Gemeinschaftskraftwerkes Kiel bis zur Einmündung in das südliche Industriebahngleis auf der Dietrichsdorfer Höhe verläuft, einen Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken zu stellen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Das bereits seit Längerem nicht mehr genutzte Industriebahngleis wird zur Herstellung eines kombinierten Geh- und Radweges benötigt. Die Prüfung verschiedener möglicher Trassenverläufe hat ergeben, dass seine Führung auf einem ca. 250 Meter langen Abschnitt des nördlichen Industriebahngleises sowohl unter ökonomischen als auch ökologischen Gesichtspunkten am günstigsten wäre. Der geplante Geh- und Radweg soll von der Gleisunterführung am Westende der Hermannstraße bis zur Straße Zum Kesselort in Richtung Strand Hasselfelde verlaufen. Er stellt eine von verschiedenen Maßnahmen dar, die im Rahmen des Bundesförderprojektes „ckenwind für den Velocampus“ gefördert werden. Zu den Zielen des Förderprojektes gehört eine bessere Radverkehrsanbindung der nördlichen Nachbargemeinden mit der Fachhochschule Kiel.

 

Mit Stilllegung des Gemeinschaftskraftwerkes Kiel wird auch ein Teil der Gleisanlagen, die für die Kohlezufuhr angelegt worden waren, nicht mehr benötigt. Dazu hlt das nördliche der beiden Industriebahngleise im „Wald-Dreieck“ zwischen den Straßen Hasselfelde und Dietrichsdorfer Höhe. Dieses Gleis, das wie eine äere Spange um das südliche Industriebahngleis verläuft, steht auf seinen rund 500 Metern Länge von der Weiche am Südende der Straße Hasselfelde bis zur Weiche auf der Dietrichsdorfer Höhe schon jetzt größtenteils im Eigentum der Landeshauptstadt Kiel und wird seit etlichen Jahren nicht mehr zu Bahnbetriebszwecken genutzt. Für weitere, kleine Restabschnitte finden aktuell Kaufverhandlungen zwischen Gemeinschaftskraftwerk Kiel GmbH und der Landeshauptstadt Kiel statt.

 

Das nördliche Industriebahngleis ist seitens seiner ehemaligen Betreiberin, der Gemeinschaftskraftwerk Kiel GmbH, bereits außer Betrieb genommen worden. Für die weitere Planung und den Bau des Geh- und Radweges ist nun noch eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Vor einem Freistellungsantrag beim zuständigen Amt für Planfeststellung muss geprüft werden, ob die freizustellende Gleisanlage auch langfristig tatsächlich entbehrlich ist.  

 

Seitens der betroffenen Ämter und Referate der Stadtverwaltung bestehen keine Bedenken gegen eine Überplanung des angedachten Abschnittes des nördlichen Industriebahngleises für den Bau eines Geh- und Radweges.

 

Die Seehafen Kiel GmbH & Co. KG teilte mit, dass sie von der angestrebten Freistellung der zur Realisierung des Geh- und Radweges benötigten Gleisanlage nicht betroffen sei.

 

 

 

 

Doris Grondke  

Stadträtin  

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jan 13, 2022 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Jan 26, 2022 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

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Feb 17, 2022 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen