Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0358/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschulung geflüchteter - ukrainischer - Kinder und Jugendlicher
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 03.05.2022
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Schulen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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May 12, 2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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May 19, 2022
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Sachverhalt/Begründung
Vorbemerkung:
Diese Geschäftliche Mitteilung soll einen aktuellen Überblick über die Beschulung der geflüchteten ukrainischen Kinder und Jugendlichen geben.
Die Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher stellt die Landeshauptstadt Kiel seit 2015 dauerhaft vor Herausforderungen. So ist seitdem zwar die Zahl der DaZ-Basiskurse von 44 (2016/17) auf 33 zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 gesunken, aber die Gesamtzahl der Schüler*innen, die Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in Basis- und Aufbaukursen erlernen, ist in den letzten Jahren stets steigend.

Seit Beginn der Kriegshandlungen in der Ukraine ist die Zahl der geflüchteten Menschen in Kiel deutlich angestiegen, was wiederum einen Anstieg der Anzahl der DaZ-Schüler*innen zur Folge hat bzw. weiterhin erwarten lässt.
Die Landeshauptstadt Kiel als Schulträgerin schafft für alle Schüler*innen bestmögliche Lernbedingungen und unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Schüler*innengruppen. Gleichwohl wird diese Geschäftliche Mitteilung in der Hauptsache einen Überblick über die aktuelle Situation ukrainischer geflüchteter Schüler*innen geben, da diese Personengruppe einige rechtliche Besonderheiten aufweist.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK) des Landes Schleswig-Holstein hat am 14.04.2022 FAQ zur Aufnahme ukrainischer Kinder und Jugendlicher herausgegeben (Anlage). Nachfolgend werden die für die Schulträgerin wesentlichen Aspekte erläutert, zunächst erfolgt aber ein Überblick auf die aktuellen Zahlen:

Verfahren zur Aufnahme der Schüler*innen
Die FAQs beschreiben auf S. 2 und 3, wie die Schüler*innen aufzunehmen sind.
Schulpflicht besteht für alle mit Hauptwohnsitz gemeldeten Kinder und Jugendliche im Alter von 6-18 Jahren. Darüber hinaus soll auch den Kindern und Jugendlichen ein Beschulungsangebot gemacht werden, die sich in Kiel mit einem sogenannten Touristenvisum aufhalten.
In Kiel erfolgt für einen Großteil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen die Aufnahme an einer allgemeinbildenden Schule über die zentrale DaZ-Anmeldestelle in Räumen der Gutenbergschule. Die Schüler*innen werden entsprechend ihres Alters und freier Kapazitäten einer Schule zugewiesen, an der sie DaZ-Unterricht erhalten. Eine detaillierte, grundsätzliche Beschreibung des DaZ-Konzeptes bietet die Drucksache 0662/2016.
Sofern Eltern sich aktuell direkt an eine Schule wenden, kann eine Aufnahme unmittelbar an der Schule erfolgen. Eine spätere Überführung in einen DaZ-Kurs ist nicht ausgeschlossen.
Die Anmeldung zu einem Regionalen Berufsbildungszentrum (RBZ) kommt für Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren in Betracht und erfolgt zentral am RBZ Technik. Von hier aus wird eine ressourcengesteuerte Verteilung vorgenommen.
Grundsätzlich begrüßt die Schulträgerin die Haltung des MBWK, dass allen Kindern und Jugendlichen im schulfähigen Alter ein Beschulungsangebot gemacht wird.
Die Herausforderung besteht darin, dass die Schulträgerin räumliche Ressourcen, Ausstattungsmaterialien usw. für DaZ-Kurse bereitstellt.
Seit Beginn der Kriegshandlungen ist die Anzahl der DaZ-Kurse in kurzer Zeit von 41 auf derzeit 50 gestiegen. Der vorherige Anstieg erklärt sich durch die Aufnahme besonders vulnerabler Personengruppen aus dem Landesaufnahmeprogramm (LAP 500).
Die Einrichtung weiterer DaZ-Kurse ist in Planung. Insbesondere diese hierfür notwendigen Räume in oft sehr kurzer Zeit bereitzustellen und auszustatten sowie das notwendige Personal zur Verfügung zu stellen, bedeutet eine große Herausforderung für die Schulrät*innen, die Schulen sowie die Verwaltung.

Auf S.2 der FAQ (Anlage) führt das MBWK aus, dass keine Familie bzw. kein*e Schüler*in abgewiesen oder an eine andere Schule verwiesen wird. Dies kann insbesondere bei den Schulen, die in räumlicher Nähe zu Gemeinschaftsunterkünften liegen, zu räumlichen Überforderungen führen, so dass alternative Lösungen zu erarbeiten sind.
Die bereits seit Jahren gut etablierten Strukturen in Bezug auf DaZ und die ausgesprochen konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, insbesondere mit den Schulrät*innen im Schulamt Kiel, ermöglicht eine gute Steuerung und verhindert bisher ebendiese Überlastungssituationen an einzelnen Schulstandorten. Gleichzeitig darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die bereits seit Jahren räumlich angespannte Situation an einer Vielzahl der Schulstandorte durch die aktuelle Entwicklung eine weitere Verschärfung erfährt. In der Folge kann es notwendig werden, Klassenstärken auszuweiten, außerschulische Räume anzumieten, oder andere, zielführende Lösungen zu entwickeln.
Teilnahme am Ganztag
In der Vorbemerkung der FAQ führt das MBWK aus, dass Kinder und Jugendliche vorrangig in ein „soziales Netzwerk und in das Halt gebende Schulsystem“ eingebunden werden sollen. Das umfasst aus Sicht der Schulträgerin die integrationsfördernde Inanspruchnahme von Ganztags- und Betreuungsangeboten, sofern dies von den Betroffenen gewünscht ist.
Sowohl die Träger des Ganztags, als auch die Landeshauptstadt Kiel werden hierbei mit der Herausforderung konfrontiert, dass die Förderung des Landes bisher ausschließlich anhand der im Vorfeld angemeldeten Schüler*innen erfolgt. Unterjährige Zuwächse können im bekannten Verfahren (Richtlinie Ganztag und Betreuung) nicht berücksichtigt werden.
Ein entsprechender Austausch zur Aufstockung der Ganztagsfinanzierung hat inzwischen mit dem Städteverband und den anderen kreisfreien Städten des Landes Schleswig-Holstein stattgefunden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser GM ist noch nicht bekannt, inwiefern das Verfahren im Sinne der Kinder und Jugendlichen angepasst werden kann.
Teilnahme am Mittagessen
Schon allein aus Gründen der Integration sollen die ukrainischen Schüler*innen die Möglichkeit bekommen, am schulischen Mittagessen teilzunehmen.
Die Teilnahme am Schulessen ist abhängig von der jeweiligen Schule. In den meisten Standorten ist es eine Voraussetzung, dass die Eltern mit dem an der Schule tätigen Caterer einen entsprechenden Leistungsvertrag schließen. An anderen Schulstandorten wird die Teilnahme an der Schulverpflegung durch den Betreuungsträger geregelt. Beide Procedere sind an den Kieler Schulen bestens bekannt und werden seit Jahren praktiziert.
Sofern die Familie im Leistungsbezug steht, erhalten die Kinder die Kiel-Karte aus dem Bildungspaket und somit ein für sie kostenfreies Mittagessen.
Sofern Familien leistungsfrei sind, kann das Mittagessen gegen das übliche Entgelt in Anspruch genommen werden.
Ausstattung (Möbel, Lern- und Lehrmittel, digitale Ausstattung)
Das Amt für Schulen stattet die DaZ-Räume mit entsprechendem Mobiliar aus. Die digitale Ausstattung orientiert sich an der digitalen Ausstattung der jeweiligen Schule. Selbiges gilt für die Ausstattung mit digitalen Endgeräten.
Auf den S. 6 und 7 der FAQ (Anlage) wirbt das MBWK dafür, es den ukrainischen Schüler*innen zu ermöglichen und sie dabei zu unterstützen, den ukrainischen Schulabschluss zu erwerben. Seitens der Landeshauptstadt Kiel wird besonders begrüßt, dass auch diesen Schüler*innen die Möglichkeit der Schulaufnahme geboten wird, und sie somit Zugang zu den Regelangeboten haben. Dies fördert die Integration und versetzt die Schulträgerin rechtssicher in die Lage, auch diese Schüler*innen bedarfsgerecht auszustatten. Den Schüler*innen, die der Schulpflicht unterliegen, die aber dem Online-Unterricht einer/ihrer ukrainischen Schule folgen wollen, kann diese spezielle Form des Unterrichts gestattet werden. Dabei bedarf in der Regel der Wahrnehmung von Angeboten an den Regelschulen.
Um die Schulen zügig, passgenau und unbürokratisch mit Lern- und Lehrmaterial auszustatten, ist abgesprochen, dass die allgemeinbildenden Schulen das notwendige Material selbständig beschaffen. Die Rechnungsabwicklung erfolgt zentral, vor allem aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung für spätere mögliche Erstattungen, im Amt für Schulen.
Aufgrund der Rechtssituation der RBZ als Anstalten öffentlichen Rechts muss hier ein anderes Verfahren zum Tragen kommen: die RBZ schaffen die benötigten Materialien an und erhalten einen Sonderzuschuss durch das Amt für Schulen.
Insgesamt sind alle Anschaffungen zu dokumentieren, um spätere Erstattungen mit möglichst wenig zusätzlichem Aufwand anmelden zu können.
Auswirkungen auf Personalressourcen
Die aktuelle Situation verlangt von allen Beteiligten aktuell ein zusätzliches Engagement. Das betrifft alle an Schule tätigen Personen, das Personal der DaZ-Anmeldestelle, das Schulamt mit allen Beschäftigten und die Mitarbeitenden des Amtes für Schulen.
In den Schulsekretariaten werden die zusätzlichen Aufgaben, die mit der Erhöhung der DaZ-Schüler*innenzahlen einhergehen (Dokumentation, erhöhter Beratungsaufwand, etc.) über einen Stundenanteil erfasst. Hier muss regelmäßig eine Nachberechnung und ggf. eine Nachsteuerung erfolgen.
Für die DaZ-Anmeldestelle wurde bereits eine zusätzliche Vollzeitstelle zur Verfügung gestellt. Die Besetzung soll schnellstmöglich mit dem Personal- und Organisationsamt erfolgen. Bis zur Besetzung dieser Stelle helfen Sekretär*innen anderer Schulen in der DaZ-Anmeldestelle aus, um die DAZ-Anmeldestelle zu entlasten und die sofortige Beschulung sicherzustellen.
In Anbetracht von Vertretungssituationen, Koordination der DaZ-Beschulung und Unterstützung dieser Bereiche verschiebt sich die Zeitleiste zur Bearbeitung anderer anstehender Aufgaben, so z.B. in der Schulentwicklungsplanung.
Zusammenfassung und Ausblick
Insgesamt ist die Beschulung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen ein sehr bedeutsamer Schritt für deren Integration und Stabilisierung. Für die Bildungssysteme gelingt der dazu erforderliche Kraftakt aufgrund des hohen Engagements und der guten Abstimmungsprozesse aller Beteiligten.
Die Strukturen, die 2015/2016 entwickelt und aufgebaut wurden, schaffen die Grundlage dafür, dass Prozesse reibungsloser, routinierter und damit zielführend laufen.
Es bedarf weiterer personeller Ressourcen, so wird auch sowohl über die Schulrät*innen als auch über die Jugendhilfe daran gearbeitet, zusätzliche Kräfte, vor allem auch mit entsprechenden Sprachkenntnissen zur Verfügung zu stellen. Für den Unterricht wurden über das Bildungsministerium finanzielle Möglichkeiten geschaffen, nun gilt es entsprechende Personen dafür zu bekommen.
Über entsprechend notwendige finanzielle Ressourcen, z.B. für den Ganztag und die Elternarbeit, sind die Kommunen über den Städteverband mit den Ministerien im Gespräch.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
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(wie Dokument)
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284,5 kB
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