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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0081/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Der beigefügte Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht gem. § 18 Abs. 4 des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes ist alle zwei Jahre zu erstellen, dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung vorzulegen und zu veröffentlichen.

 

Die Struktur des Berichts wird vom Ministerium vorgegeben.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Feb 23, 2023 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - zur Kenntnis genommen

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Mar 7, 2023 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

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Mar 16, 2023 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen