Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0357/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Grüne Wik: Abschlussbericht der vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept im Rahmen der Städtebauförderung und weiteres Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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May 4, 2023
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Jul 6, 2023
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Gestoppt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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May 9, 2023
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Geplant
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 11, 2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jul 13, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Vorberatung
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Jun 27, 2023
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Antrag
Antrag:
- Der Abschlussbericht der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Untersuchungsgebiet „Grüne Wik“ wird zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1). Die vorbereitenden Untersuchungen werden für abgeschlossen erklärt.
- Den Abwägungsvorschlägen zu den Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange nach §139 BauGB und der Beiräte (s. Anlage 2) wird zugestimmt.
- Das im Rahmen der VU erstellte integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) mit Maßnahmenplan wird als Grundlage für die weitere Entwicklung unter Vorbehalt der Zustimmung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) zur VU und IEK beschlossen.
- Das Untersuchungsgebiet der VU „Grüne Wik“ wird in Teilen gem. § 142 (4) BauGB als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren beschlossen. Die in Anlage 3 vorgelegte Sanierungssatzung „Grüne Wik“ einschließlich der Festlegung der Gebietskulisse gem. § 1 der Sanierungssatzung wird für den in § 4 der Sanierungssatzung genannten Durchführungszeitraum unter Vorbehalt der Zustimmung des MIKWS beschlossen.
- Es wird beschlossen, dass private Eigentümer Städtebauförderungsmittel für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beantragen können, sofern die Liegenschaft im Rahmen der Begutachtung mit einem „sehr schlechten Gebäudezustand“ klassifiziert wurde. Dies trifft gem. VU auf Haus 3 im Anschar zu (s. Kapitel 3.3, Anlage 1). Die Förderung beträgt 100 % des nach der Städtebauförderungsrichtlinie Schleswig-Holstein berechneten Kostenerstattungsbetrags.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für das Sanierungsgebiet „Grüne Wik“ erste Maßnahmen mit Hilfe der Städtebauförderung vorzubereiten, einzuleiten und nach Möglichkeit umzusetzen:
- Beauftragung eines Sanierungsträgers gem. §§ 157 ff. BauGB mit externer Unterstützung (Maßnahme 42 des IEK).
- Neugestaltung und Aufwertung der Grünanlagen Schulredder und Onkel-Willi-Weg mit Veloroute 10 auf Basis einer integrierten Planung (Maßnahme 09 des IEK)
- Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden in der Kategorie: „sehr schlechter Gebäudezustand“. Prioritär sollen
- die Ideenfindung, Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Marineuntersuchungsgefängnisses auf Grundlage eines Nachnutzungskonzeptes/ Machbarkeitsstudie (gem. Drucksache 1172/2021) in der Federführung des Dezernats für Bildung, Jugend, Kultur und Kreative Stadt eingeleitet (Maßnahme 37 des IEK)
- und die Sanierung des denkmalgeschützten „Haus 3" im Teilquartier Anschar durch den privaten Dritten begleitet werden. (Maßnahme 34 des IEK)
- Die Verwaltung wird beauftragt, zur weiteren Finanzierung von Maßnahmen der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung, für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Grüne Wik“ die für die Folgejahre notwendigen Städtebauförderungsanträge zu stellen und die notwendigen Eigenmittel im Haushalt zu beantragen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Zu 1: Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen
Am 19.04.2018 hat die Ratsversammlung die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept gemäß § 141 BauGB im Programm „Zukunft Stadtgrün“ sowie die Gebietsabgrenzung beschlossen (Drucksache 0196/2018). Im Jahr 2022 wurde die Gesamtmaßnahmen „Grüne Wik“ durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) in das neue Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ überführt, da das Programm „Zukunft Stadtgrün“ ausgelaufen ist.
Mit dem Zwischenbericht (Drucksache 0813/2021) legte im Herbst 2021 das Gutachterteam cappel + kranzhoff stadtentwicklung und planung GmbH, TOLLERORT entwickeln & beteiligen und SHP Ingenieure GbR und STADTKREATION – URBANES BEWEGEN eine Analyse des Untersuchungsgebiets, daraus festgestellte städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB, abgeleitete Potentiale und räumliche Perspektiven mit Maßnahmenplan vor. Die Gesamtsteuerung des Prozesses, die städtebauliche Erarbeitung und planerische Begleitung sowie Ausgestaltung der Pläne und des Berichtes übernahm das Büro cappel + kranzhoff. SHP Ingenieure waren für die verkehrlichen Themen zuständig, TOLLERORT für die Konzeption, Moderation und Dokumentation des Beteiligungsprozesses sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Mit Vorlage des Zwischenberichtes wurden die Zielaussagen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes beschlossen.
Parallel mit den vorbereitenden Untersuchungen wurde das Stadtteilentwicklungskonzeptes Wik (STEK) (Drucksache 0304/2017) an den gleichen externen Gutachter vergeben und die VU als räumlich begrenzter Bestandteil des STEK erarbeitet. Im Rahmen dieser gemeinsamen Beauftragung wurden die Bestandsanalysen und Beteiligungsformate für den gesamten Ortsteil durchgeführt, wobei sich gezeigt hat, dass erhebliche städtebauliche Missstände in Form von Modernisierungs- und Instandsetzungserfordernissen gem. §136 (2) und (3) BauGB an denkmalgeschützter Gebäudesubstanz angrenzend an das Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen im Bereich des Marinequartiers vorliegen (Substanzschwächen). Funktionsschwächen zeigen sich in diesem Gebiet vor allem in einer Unterversorgung der Bewohner*innen an Grün- und Erholungsflächen. Dokumentiert wurden diese Missstände mit den Beschlüssen zu den Zwischenberichten (STEK: Drucksache 0812/2021), so dass eine Erweiterung des Untersuchungsgebietes der vorbereitenden Untersuchungen „Grüne Wik“ begründet am 17.02.2022 (Drucksache 1207/2021) beschlossen werden konnte.
Mit dem vorliegenden Abschlussbericht zeigen die Gutachter auf, welche städtebaulichen Missstände und Funktionsschwächen im gesamten Untersuchungsgebiet vorliegen und formulieren Zielvorstellungen, wie sich die im Untersuchungsraum vorgefundenen Missstände bewältigen lassen. Es werden Perspektiven in Form eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes aufgezeigt, woraus konkrete Maßnahmen abgeleitet und mit Kosten[1] hinterlegt werden (vgl. Zusammenfassung der Hauptmaßnahmen in Drucksache 0813/2021). Der Bericht unterbreitet Vorschläge, mit welchem Verfahren eine Umsetzung der Ziele erfolgen kann (s. Antragspunkt 4).
Mit Vorlage und Kenntnisnahme des Abschlussberichtes wird der Prozess der vorbereitenden Untersuchungen für abgeschlossen erklärt. Hintergrund ist, dass mit Beschluss vom 19.04.2018 (Drucksache 0196/2018) die Ratsversammlung vorbereitende Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet „Grüne Wik“ eingeleitet hat, der am 23.05.2018 öffentlich bekannt gegeben wurde. Mit Beschluss vom 17.02.2022 wurde das Gebiet erweitert (Drucksache 1207/0222, öffentliche Bekanntmachung: 22.02.2022). Die Beschlüsse lösten bei den Betroffenen eine Auskunftspflicht aus (§138 BauGB), ebenfalls ist auch die Zurückstellung von Baugesuchen (§141 (4) BauGB) gegeben. Der Abschluss der vorbereitenden Untersuchung, und damit die Aufhebung der o.g. Rechtsfolgen, wird öffentlich bekannt gegeben.
Zu 2: Abwägung der Anregungen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange
Die gesamten Planungsinhalte wurden mit Behörden, den Trägern öffentlicher Belange gem. §139 BauGB und mit städtischen Beiräten erörtert. Die vorgetragenen Anregungen sind in der Anlage 2 zusammengestellt und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.
Zu 3: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
Das im Rahmen der VU erstellte integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) ist die planerische Konzeption zur räumlichen Entwicklung des Bereiches „Grüne Wik“. Es basiert auf dem Leitbild „Die Wik: eigenständig.nachhaltig.für Alle“ und daraus abgeleiteten Handlungsfeldern und -zielen:
a) Handlungsfeld Wohnen
Ziele:
- Weiterentwicklung und Schutz von Wohnlagen
- Schaffung/Sicherung von zusätzlichem (bezahlbaren/gemeinschaftlichen/barrierefreien) Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen durch Innenentwicklung unter Berücksichtigung energetischer Standards
- Ergänzung und Aufwertung der wohnungsnahen Freiräume
b) Handlungsfeld Bevölkerung, Soziales und Bildung
Ziele:
- Stärkung der Gemeinschaft und sozialen Vielfalt (Förderung der Inklusion und Integration)
- Ausbau von Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten
- Stärkung des Netzwerkes zwischen Bildungs-, Betreuungs- und Kultureinrichtungen
- Verbesserung und Ergänzung von Aufenthaltsorten für Alle
- Verbesserung der Angebote zur Erwachsenen(weiter)bildung
c) Handlungsfeld Gewerbe, Einzelhandel und Versorgung
Ziele:
- Erhalt und Entwicklung des Nahversorgungszentrums Holtenauer Straße
- Weiterentwicklung des Behördenzentrums Wik zu einem gemischten Dienstleistungs-, Gewerbe- und Wohnstandort
- Diversifizierung des Angebots im Nahversorgungszentrum Holtenauer Straße
- Stärkung und Sicherung der Nahversorgung
- Ausbau und Aufwertung des gastronomischen Angebots
- Stärkung der Vernetzung von Gewerbetreibenden
- Förderung der Vereinbarkeit von Wohnen und Arbeiten
d) Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Tourismus
Ziele:
- Stärkung und Ausbau des Kultur- und Tourismusangebotes
- Herausstellen der Wiker Geschichte
- Verbesserung und Ausbau des Sport- und Freizeitangebotes sowie Treffpunkte für alle Bewohner*innen in der Wik
- Sicherung und Stärkung des Vereinslebens in der Wik
- Anpassung des Ortsteils an die Auswirkungen durch das Holstein-Stadion an Spieltagen
e) Handlungsfeld Bebauungsstruktur
Ziele:
- Sanierung von Gebäuden und Kulturdenkmalen
- Erhalt und Pflege stadtbildprägender Baustrukturen
- Weiterentwicklung von Konversionsflächen zu lebendigen Quartieren
- Minderung der Barrierewirkung großer Verkehrstrassen
- Förderung klimafolgeangepasster Ortsteilentwicklung der Wik
f) Handlungsfeld Grün und Freiraum
Ziele:
- Aufwertung und Stärkung der öffentlichen Räume innerhalb der Wik
- Stärkung der Aufenthaltsqualität
- Sicherung und Weiterentwicklung der naturnahen Grünbereiche
- Sicherung und Weiterentwicklung der Kleingärten
- Verbesserung und Aufwertung der Durchwegung der Wik
- Herstellung und Aufwertung von Platzbereichen innerhalb der Wik
- Gestaltung öffentlicher Freiräume im Sinne der Klimafolgenanpassung
- Stärkung und Vernetzung der Grün- und Freiflächen der Wik
- Aufwertung und Ergänzung der Sport- und Spielmöglichkeiten
- Einrichtung einer Hundeauslauffläche
g) Handlungsfeld Verkehr und Mobilität
Ziele:
- Abbau von Sickerverkehren, Konzentration auf leistungsfähige Achsen
- Reduzierung der Verkehrsbelastung durch den MIV
- Neuordnung des ruhenden Verkehrs
- Gestalterische Aufwertung und barrierefreie Erneuerung der Straßenräume
- Funktionsgerechter, situationsangepasster Ausbau von Fuß- und Radwegen, Schließung von Lücken
- Stärkung und Ausbau des ÖPNV
- Ausbau der Mobilität auf dem Wasser
- Förderung von alternativen Mobilitätsformen
Querschnittsziele
- Förderung des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung
- Förderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
- Förderung der Generationengerechtigkeit, Integration und Inklusion
Diese Ziele finden sich räumlich im Zielkonzept und in konkreten Maßnahmen mit Verortung im Maßnahmenplan wieder.
Zu 4: Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren
§ 142 Abs. 1 BauGB ermächtigt die Gemeinde, durch Beschluss ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, als Sanierungsgebiet festzulegen (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet). Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB beschließt die Gemeinde die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets als Satzung (Sanierungssatzung), hier gemäß § 142 (4) BauGB im vereinfachten Verfahren (Anlage 3).
Anlass ist, dass im Förderungsgebiet eine Übereinstimmung mit den in § 136 BauGB genannten Missständen (städtebauliche Substanz- und Funktionsmängel im Bereich Holtenauer Straße, Marinequartier, Kiellinie Wik, fehlende klimaangepasste öffentliche Räume) und Zielen (Stärkung des Versorgungszentrums, Revitalisierung leerstehender baulicher Anlagen, Weiterentwicklung untergenutzter Flächen, Qualifizierung von Grünanlagen) vorliegt, die mit dem ausgewählten Verfahren behoben werden können. Das umfassende Verfahren muss nicht zur Anwendung kommen, da weder die vorgesehenen Maßnahmen dies rechtlich bedingen, noch umfassende Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind, die das Abschöpfen von Ausgleichsbeträgen ermöglichen würden.
Das Förderungsgebiet wird so festgesetzt, dass sich die Durchführung von Maßnahmen auf Schlüsselmaßnahmen konzentriert, was einen Abschluss der Gesamtmaßnahme vor dem Hintergrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen innerhalb einer 15-jährigen Förderungsperiode ermöglichen soll. Hierdurch sind Bereiche des Untersuchungsgebietes nicht Teil des Sanierungsgebietes, um eine zweckmäßige und zügige Durchführung gemäß § 142 Abs. 1 BauGB zu gewährleisten. Zudem ist gem § 142 BauGB als bundeseigene Liegenschaft Feldstraße 213 aus dem Gebietsumgriff herausgenommen, da sie nicht zur Konversion freigegeben ist.
Zu 5: Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen privater Eigentümer*innen
- Im Rahmen der Städtebauförderung ist es privaten Eigentümer*innen generell möglich, Förderungsanträge für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu stellen. Aufgrund begrenzter finanzieller Ressourcen und der Umsetzung von Schlüsselmaßnahmen zur Zielerreichung der Gesamtmaßnahme „Grüne Wik“ wird beschlossen, dass nur diejenigen Eigentümer*innen Förderungsanträge stellen können, deren Liegenschaften durch das beauftragte Gutachterteam nach Inaugenscheinnahme mit der Kategorie „sehr schlechter Gebäudezustand“ klassifiziert wurden. Dies trifft auf Haus 3 im Anschar zu (s. Kapitel 3.3, Anlage 1). Die Förderung beträgt 100 % des nach der Städtebauförderungsrichtlinie Schleswig-Holstein berechneten Kostenerstattungsbetrags.
Zu 6: Erste Maßnahmen
- Beauftragung eines Sanierungsträgers gem. §§ 157 ff. BauGB (Maßnahme 42 des IEK)
Für die Durchführung und den Abschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ist die Beauftragung eines treuhänderischen Sanierungsträgers analog zu anderen Städtebauförderungsbieten der Landeshauptstadt Kiel erforderlich. Dies begründet sich insbesondere durch die Umfänglichkeit und Komplexität der Maßnahmen wie z.B. 5c dieses Antragspunktes. Die Vergabe wird mit externer Unterstützung durchgeführt.
Die Vergütung des Vergabeprozesses sowie die des Sanierungsträgers kann gem. den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein zu 50 % aus Städtebauförderungsmitteln erfolgen.
- Neugestaltung und Aufwertung der Grünanlagen Schulredder und Onkel-Willi-Weg mit Veloroute 10 auf Basis einer integrierten Planung (Maßnahme 09 des IEK)
Ziel der Maßnahme ist eine Neugestaltung der Grünanlage, um sie einerseits in ihrer Erholungsfunktion und Aufenthaltsqualität für die Bewohner*innen und Nutzer*Innen zu stärken und andererseits die Geh- und Radwege auszubauen.
Hintergrund ist, dass die Landeshauptstadt Kiel bestrebt ist, ihre klimapolitischen Ziele zu erreichen, weshalb u.a. im Mobilitätssektor erhebliche Veränderungen im Bereich Modal-Split erforderlich sind. Erreicht werden kann dieses Ziel neben weiteren Handlungsaspekten dadurch, dass das Veloroutennetz quantitativ und qualitativ ausgebaut wird. Durch die Grünanlagen Schulredder und Onkel-Willi-Weg verlaufen kombinierte Geh- und Radwege, von denen einige Teil des Veloroutennetzes sind (Veloroute 2) bzw. werden sollen (Verlängerung der Veloroute 10 vom Holstein-Stadion bis zum Spielplatz Mercatorwiese im Schüttenredder). Die Wege sind möglichst entsprechend des Standards für Premiumradrouten als separate Wege und barrierefrei herzustellen.
Im Rahmen der Erarbeitung der VU wurde eine Bürgerbeteiligung durchgeführt, in der für die Grünfläche zur Stärkung der Erholungsfunktion und Aufenthaltsqualität Nutzungen und Wünsche wie z.B. im westlichen Bereich des Schulredders eine Wildblumenwiese, eine Liegewiese, die Aufwertung der Streuobstwiese, Erneuerung des Mobiliars sowie verschiedene Spiel- und Sportmöglichkeiten benannt wurden. Auf dem Spielplatz könnten inklusiv genutzte Spielgeräte ergänzt werden. Als Sportmöglichkeit besteht der Bolzplatz am Jugendtreff Nord im Schulredder, der mitsamt Mobiliar zu sanieren ist.
Ergänzend soll u.a. die angrenzende Teichanlage im Bereich Onkel-Willi-Weg gestalterisch und ökologisch aufgewertet werden. Der Teich soll besser sichtbar sein und über eine höhere Aufenthaltsqualität verfügen.
Eine integrierte Planung ist im Vorfeld für den Gesamtbereich als Bestandteil der Maßnahme zu erstellen.
Die Maßnahme kann gem. den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein aus Städtebauförderungsmitteln finanziert werden.
- Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Marineuntersuchungsgefängnisses auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie (gem. Drucksache 1172/2021, (Maßnahme 37 des IEK)
Das ehemalige Marineuntersuchungsgefängnis ist als gesamtes Ensemble unter Denkmalschutz gestellt und eine bereits erteilte Teilabrissgenehmigung zur Vervollständigung des Schleusenparks wurde aufgehoben. Grund ist das Auffinden von auf ihre historische Bedeutsamkeit zu prüfende Spuren im Keller des nördlichen Flügelbaus, sodass vertiefende Untersuchungen anschließen müssen. In einer Machbarkeitsstudie (Konzeptstudie) ist auf Basis von u.a. Historie, Statik und Raumstrukturen sowie der Berücksichtigung von Beteiligungsformaten und Fachlichkeiten wie Denkmalschutz und Erinnerungskultur ein Nutzungs- und Betreiberkonzept zu erstellen. Auf dieser Grundlage werden nachfolgend die Genehmigungsplanung bzw. nach Erforderlichkeit das Modernisierungsgutachten erarbeitet.
Die Sanierung ist unter Berücksichtigung energetischer Maßnahmen und der Belange des Denkmalschutzes durchzuführen. Eine öffentliche Durchwegung des Areals von Nord nach Süd ist zu berücksichtigen, um die angrenzenden Freiflächen des (teilweise noch zu realisierenden) Schleusenparks miteinander zu verbinden.
Mit Beschluss vom 20.01.2022 hat die Ratsversammlung die Verwaltung beauftragt, mit Festsetzung der Gebietskulisse eine Konzeptentwicklung zur Nutzung und Sanierung des ehemaligen Marineuntersuchungsgefängnisses auf den Weg zu bringen (Drucksache 1172/2021). Von daher sollen nach Beschluss des Abschlussberichtes und Zustimmung des MIKWS zur Maßnahme die Vergabe inkl. der Leistungsbeschreibung für die Machbarkeitsstudie als eine erste Phase der Einzelmaßnahme durch das Kulturdezernat vorbereitet und im Anschluss vergeben werden. Die Mittelverfügbarkeit ist auf dem Sonderkonto „Grüne Wik“ vorhanden.
Die Maßnahme kann gem. den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein je nach Betreiber- und Nutzungskonzeption unterschiedlich hoch aus Städtebauförderungsmitteln finanziert werden.
- Sanierung des denkmalgeschützten „Haus 3" im Teilquartier Anschar durch privaten Dritten (Maßnahme 34 des IEK)
Das sich in Privateigentum befindende „Haus 3“ soll auf Basis eines Modernisierungsgutachtens instandgesetzt, denkmalgerecht saniert und einer tragfähigen Nutzung zugeführt werden. Die Nutzung ist in Form einer Konzeptstudie zu finden.
Die Sanierung ist unter Beachtung energetischer Maßnahmen und der Belange des Denkmalschutzes durchzuführen.
Mit Beschluss vom 20.01.2022 hat die Ratsversammlung die Verwaltung beauftragt, mit Festsetzung der Gebietskulisse eine Konzeptentwicklung zur Nutzung und Sanierung von „Haus 3“ auf den Weg zu bringen (Drucksache 1172/2021). Von daher sollten nach Zustimmung des MIKWS zur Maßnahme die Vergabe inkl. der Leistungsbeschreibung für die Machbarkeitsstudie als eine erste Phase der Einzelmaßnahme durch den privaten Dritten vorbereitet und im Anschluss vergeben werden.
Die unrentierlichen Kosten der privaten Modernisierungsmaßnahme können gem. den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein aus Städtebauförderungsmitteln finanziert werden.
Zu 7: Finanzierung von Maßnahmen
Andere städtebauliche Gesamtmaßnahmen, wie z. B. Holtenau Ost (Drucksache0234/2016) oder auch Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang (Drucksache 0454/2020), verfügen über eine Beschlusslage, die es der Verwaltung ermöglicht, Förderanträge direkt beim Land zu stellen. Für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Grüne Wik erfolgen diese bisher unter vorheriger Zustimmung der Selbstverwaltung (zuletzt Drucksache 0002/2023). Die Verwaltung strebt ein einheitliches Vorgehen für Gesamtmaßnahmen an, in denen Einzelmaßnahmen umgesetzt werden. Damit ist sichergestellt, dass das Land im Mai jeden Jahres eine Abstimmung mit dem Bund über den Finanzbedarf und die Verteilung vornehmen kann.
Die Selbstverwaltung ist weiterhin eingebunden, insb. über die jeweiligen Haushaltsbeschlüsse hinsichtlich der Eigenanteile.
Weiteres Vorgehen
Nach Beschluss des Abschlussberichtes holt die Verwaltung beim MIKWS die Zustimmung zum Maßnahmenplan entsprechend des Antragspunktes 6 ein und beantragt beim MIKWS bzw. der IB.S-H eine Zustimmung zum Mitteleinsatz, sobald erforderlich. Die integrierte Planung für 6b sowie das Nutzungs- und Betreiberkonzept für 6c werden vorbereitet und nach Zustimmung des MIKWS zum Maßnahmenplan beauftragt. Kontakt zum privaten Dritten bzgl. Maßnahme 6d wird gesucht.
Die Inhalte der Vorlage wurden im Ortsbeirat Wik am 12.04.2023 erörtert.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlage:
1) Abschlussbericht zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Grüne Wik“
2) Anlagen zum Abschlussbericht
3) Sanierungssatzung und Abgrenzung des Sanierungsgebietes
[1] Kosten- und Finanzierungsübersichten im Rahmen von vorbereitenden Untersuchungen/ Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten beruhen auf groben Kostenansätzen auf der Basis erster noch zu konkretisierender Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund ist der Kostenansatz mit einer hohen Ungenauigkeit versehen und kann nur eine erste Einschätzung wiederspiegeln. Die globalen Lieferketten, u.a. für Baumaterialen sind zurzeit erheblich gestört. Eine seriöse Einschätzung auch grober Kostenansätze wird dadurch noch weiter erschwert. Stand der Kostenschätzung: 01/2022.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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97,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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45,7 MB
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(wie Dokument)
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985,4 kB
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