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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1006/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1030V „Schwentineufer Nord-Ost“ mit der evoreal Projektgesellschaft Nr. 32 mbH (Vorhabenträgerin) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1019V „Schwentineufer Nord-Ost“ soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gemischte Wohn- und Gewerbenutzung einschließlich der gastronomischen Einrichtungen schaffen.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB muss sich die Vorhabenträgerin auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen verpflichten (Vorhaben- und Erschließungsplan).

 

Der beigefügte Vertrag ist mit der Vorhabenträgerin abgestimmt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist dem Durchführungsvertrag als Anlage 1 beigefügt und wird Bestandteil des vorhabenbezogenes Bebauungsplanes Nr. 1019V. Das Vorhaben ist in § 2 des Vertrages beschrieben.

 

Der Vertrag wurde bereits notariell beurkundet. Er steht aber unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Bauausschuss sowie die Ratsversammlung jeweils ihre Zustimmung erteilen.

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für

Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Oct 5, 2023 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 16, 2023 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen