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Antrag der Verwaltung - 1029/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2024 des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel (ABK)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Abfallwirtschaftsbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung
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Vorberatung
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Nov 1, 2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 16, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Der Wirtschaftsplan 2024 weist mit einem Jahresüberschuss von 549 T€ ein positives Jahresergebnis auf. Er setzt sich aus den Einzelergebnissen der nicht gebührenrelevanten Bereiche Fuhrpark, Werkstatt und Vertriebsleistungen zusammen und hier insbesondere aus den steuerpflichtigen Bereichen der Deponie und der Papiersammlung. Sämtliche Aufwendungen des Gebührenbereiches werden durch Gebühreneinnahmen in derselben Höhe ausgeglichen.
Für das Wirtschaftsjahr 2024 werden Aufwendungen i. H. v. 59.507 T€ geplant, das sind 1.059 T€ mehr als im Wirtschaftsplan 2023.
Dem stehen Umsatzerlöse von 60.056 T€ gegenüber. Die Mehreinnahmen von 718 T€ ergeben sich vor allem aus zusätzlichen vertrieblichen Leistungen der Straßenreinigung für die Landeshauptstadt Kiel. Darüber hinaus werden Gebührenüberschüsse bzw. -defizite der Vorjahre verrechnet, so dass für 2024 mit einem Jahresüberschuss von 549 T€ gerechnet wird.
Die in der Gebührenausgleichsrückstellung ausgewiesenen Überschüsse der vergangenen Jahre sind verbraucht. In die Abfallgebührenkalkulationen 2024 müssen 641 T€ Gebührenunterdeckungen aus den Vorjahren eingerechnet werden.
Der Wirtschaftsplan 2024 enthält folgende Gebührenveränderungen:
Bisher hat der ABK der Berechnung seiner Abfallgebühren eine degressive Gebührenstruktur zugrunde gelegt. Der Gebührenmaßstab ist das bereitgestellte Behältervolumen. Die Degression der Gebühren wurde durch Gewichtungsfaktoren umgesetzt, wobei alle Behältergrößen zu dem „Standard“-Behälter 120 l in Relation gesetzt wurden. Dadurch sanken die Gebühren pro Liter mit steigender Behältergröße. Diese Gebührenstruktur wurde eingeführt, um die Attraktivität der damals neuen Unterflurbehälter zu steigern.
Das bisher angewendete degressive Gebührenmodell wurde sowohl vom Landesrechnungshof als auch vom Rechnungsprüfungsamt bemängelt. Um den von diesen beiden Institutionen aufgestellten Forderungen nachzukommen, und auch den Zielen des Zero-Waste-Konzeptes Rechnung zu tragen, sah sich der ABK veranlasst, die Gebührenstruktur so auszugestalten, dass die Gebührensätze künftig linear mit zunehmender Menge steigen. Dabei wird eine gleichbleibende Gebühr für einen Liter Behältervolumen zugrunde gelegt. Mit steigendem Behältervolumen steigt dann die Abfallgebühr proportional an. Dadurch steigen die Gebühren für Behälter ab 1.100 L deutlich an.
Kostensteigernde Effekte ergeben sich 2024 durch verschiedene gesetzliche Vorgaben, die durch den ABK umzusetzen sind: Aufgrund der CO2 –Abgabe auf die thermische Verwertung von Siedlungsabfällen gemäß BEHG steigen die Entsorgungskosten um rd. 800 T€. Nach den Vorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge sind Investitionen in den Fuhrpark erforderlich. Des Weiteren steigen durch die Tariferhöhungen und die Aktualisierung des Lohngruppenverzeichnisses die Personalkosten um 7% (1.960 T€) über alle Entgeltgruppen verglichen mit dem Wirtschaftsplan 2023.
Der Abschluss eines neuen Vertrages mit der Müllverbrennung Kiel hat zu Einsparungen bei den Müllverbrennungskosten i. H. v. 3.427 T€ geführt.
Nachdem in den Vorjahren die Handlungsfähigkeit des operativen Bereichs verbessert wurde und auch die Verwaltung des ABK zukunftsfähig aufgestellt ist, bleibt der Stellenplan 2024 gegenüber 2023 nahezu unverändert bei 449,2 Vollzeitäquivalenten (+0,3 VzÄ).
Für 2024 ergeben sich folgende Gebührenveränderungen:
Restabfall: Der Standardmüllbehälter 120 l -17%
Die übrigen Behälter von -41% bis +38%
Papier: Der Standardmüllbehälter 120 l +7%
Die übrigen Behälter von +7% bis +22%
Bioabfall: Der Standardmüllbehälter 120 l +2%
Die übrigen Behälter von -55% bis +81%
Straßenreinigungsgebühr: +1,9%
Folgende Rahmenbedingungen sind in der Wirtschaftsplanung 2024 berücksichtigt worden:
- Weiterer Ausbau der IT-Infrastruktur
- Umsetzung von Bauvorhaben für die Straßenreinigung (Unterkunft Schusterkrug)
- Integration der Schadstoffsammelstelle in den Wertstoffhof Wellsee bis zur Mitte des Jahres 2025
- Ausbau von umweltfreundlicher Fahrzeug- und Gerätetechnik
- Erarbeitung eines Deponienachfolgekonzeptes
Weitere Erläuterungen sowie eine Darstellung der Ergebnisse der einzelnen Betriebszweige ergeben sich aus dem Vorbericht und den weiteren Anlagen.
Dr. Ulf Kämpfer
Der Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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111,2 kB
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