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Antrag der Verwaltung - 0838/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 981 „Walterwerk“ (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 05.12.2012
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Nov 29, 2012
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 17, 2013
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Antrag
Antrag:
I. Den in Anlage 1 aufgeführten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
II. Für das Baugebiet Kiel-Projensdorf, nördlich der Walterwerk GmbH bzw. der KVP GmbH, südlich und östlich des Kanalwanderweges wird der Bebauungsplan Nr.981 Walterwerk als Satzung beschlossen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen. Der Begründung (Anlage 2) wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt:
Planerfordernis und Ziel der Planung
Das Gewerbegebiet Tannenberg ist Standort der Walterwerk Kiel GmbH. Hierbei handelt es sich um ein 1935 in Kiel gegründetes Unternehmen, welches Maschinen zur Herstellung von Backwaren produziert. Die Maschinen wurden in bisher 70 Länder exportiert.
Das Unternehmen möchte im Jahr 2013 eine zusätzliche Produktionsstätte in Form einer ca. neun Meter hohen Halle sowie ein zusätzliches Bürogebäude bauen. Aus produktionstechnischen Gründen sind diese Erweiterungsmaßnahmen in unmittelbarer Nähe zu der vorhandenen Produktionsstätte notwendig, wenngleich ein direkter baulicher Anbau nicht erforderlich ist.
Aufgrund der Flächenknappheit auf dem eigenen Grundstück, fehlender Ankaufmöglichkeiten von Flächen im Nahbereich des Gewerbegebiets sowie aufgrund des umgebenden Projensdorfer Gehölzes kommt für eine bauliche Erweiterungen nur eine städtische Liegenschaft nördlich des Walterwerkes in Frage. Hierbei handelt es sich um eine ca. 8.500 m² große Fläche, auf welcher sich acht Pachtgärten sowie ein größerer Baumbestand befindet. Eine Fernwärmeleitung, die überwiegend entlang der jetzigen Grundstücksgrenze des Walterwerkes verläuft, wird entlang der Grundstücksgrenze verlegt. Ein Bebauungsplan für diesen Bereich besteht bisher nicht, so dass dieser bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 981 nach § 35 BauGB als Außenbereich einzustufen ist.
In Vorgesprächen sind die Pächter der Gärten und der Ortsbeirat Steenbek-Projensdorf über die Erweiterungsabsichten des Walterwerkes durch das Stadtplanungsamt und durch die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel informiert worden. Die Landeshauptstadt Kiel hat den Pächtern zugesagt, sie bei der Suche nach einem Ersatzgarten zu unterstützen. Von diesem Angebot wurde kein Gebrauch gemacht. Nach Verkauf der Fläche an das Walterwerk und Auslaufen der Pachtverträge sind die Gärten von den Pächtern aufgegeben worden.
Flächennutzungsplan und Umweltbericht
Der Bebauungsplan Nr. 981 ist gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus dem Flächen-nutzungsplan zu entwickeln. Von der im Flächennutzungsplan als Wald dargestellten Fläche sollen nur geringe Teile einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden (unter 1 ha). Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.
Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgte in der Zeit vom 23.04.2012 bis zum 07.05.2012 durch öffentlichen Aushang der Planungsvorstellungen im Rathaus sowie durch die Unterrichtung und Erörterung in einer Sitzung der Ortsbeirates Steenbek-Projensdorf am 02.05.2012. Äußerungen wurden nicht vorgebracht.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23.04.2012 über die Planung unterrichtet und um Äußerung bis zum 25.05.2012 gebeten. Stellungnahmen, die nicht oder nicht vollständig in die Bauleitplanung eingeflossen sind, werden in Anlage 1 mit einem Abwägungsvorschlag aufgeführt.
Entwurfsbeschluss und Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 981 wurde am 09.08.2012 vom Bauausschuss beschlossen. Die Öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgte in der Zeit vom 17.09.2012 bis zum 17.10.2012. Mit Schreiben vom 06.09.2012 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung informiert und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in Anlage 1 mit einem Abwägungsvorschlag aufgeführt.
Ortsbeiratsbeteiligung
Der Bebauungsplan Nr. 981 wurde dem Ortsbeirat Steenbek-Projensdorf in seiner Sitzung am 02.05.2012 vorgestellt. Die Planung wurde vom Ortsbeirat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Ortsbeirat Steenbek-Projensdorf erhält die Vorlage zur Kenntnis.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung zum Bebauungsplan und den in der Sitzung aushängenden Plänen.
gez. Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlage 1: Anregungen aus den Beteiligungsschritten zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 981 Walterwerk
Stellungnahme | Abwägungsvorschlag |
Wasser- und Schifffahrtsamt Holtenau
Das WSA Holtenau geht davon aus, dass die Ableitung des Niederschlagwassers letztlich in den Nordostseekanal vorgesehen ist. Um Beeinträchtigungen für die Schifffahrt auszuschließen, sind detaillierte Angaben zur Einleitung in den Nordostseekanal vorzulegen, um einerseits die strom- und schifffahrtspolizeilichen und anderseits die nutzungsvertraglichen Belange prüfen zu können.
| Die angeführten Forderungen betreffen das anschließende Baugenehmigungsverfahren bzw. den damit verbundenen Entwässerungsantrag. Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
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BUND Kreisgruppe Kiel
Der BUND bemängelt, dass der Gebietscharakter stark verändert wird und das Landschaftsbild sowie der Erholungswert des Gebietes stark beeinträchtigt wird.
| Bei der Planung handelt es sich um eine Arrondierung eines bestehenden Gewerbegebietes. Der Gebietscharakter wird nicht stark verändert. Auch findet keine starke Beeinträchtigung des Erholungswertes des ca.180 Hektar großen Projensdorfer Gehölzes durch die Nettoerweiterung der Bauflächen um weniger als ein Hektar statt. Hinsichtlich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gibt es eine in der Begründung dokumentierte Analyse mit Schaubildern, die zum Ergebnis kommt, dass das Landschaftsbild ebenfalls nicht stark beeinträchtigt wird.
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Der BUND bezweifelt die Notwendigkeit weiterer Büroflächen und hält den Bau eines siebengeschossigen Verwaltungsgebäudes für ein Vorhaben mit negativer Vorbildfunktion und negativer Auswirkung auf das Landschaftsbild.
| Die Verwaltung prüft im Rahmen des Aufstellungsverfahrens nicht, ob geplante unternehmerische Investitionen betriebswirtschaftlich sinnvoll sind, sondern allein die bauleitplanerischen Auswirkungen, die hiermit verbunden sind. Auf die bemängelten Auswirkungen auf das Landschaftsbild ist die Verwaltung bereits oben eingegangen.
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Der BUND bemängelt die massiven Eingriffe durch die erforderlichen Erdarbeiten auf die bestehende Flora und Fauna sowie auf schützenswerte Bäume und sieht eine Beeinträchtigung des Kanalwanderweges durch die größere Verschattung.
| An der Planung ist ein Landschaftsplanungsbüro beteiligt worden, das einen grünordnerischen Fachbeitrag erstellt hat. In diesem Fachbeitrag wird auf die grünordnerischen Auswirkungen der Planung eingegangen und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe berücksichtigt. Die vom BUND geäußerten Befürchtungen werden hierdurch nicht bestätigt. Durch den Bau des relativ schmalen Bürogebäudes kommt es nur zu einer geringfügigen zusätzlichen Verschattung des Kanalwanderweges, die verglichen mit der Verschattung des Weges durch Bäume des Projensdorfer Gehölzes zu vernachlässigen ist. |
Die genannten Gründe für die Erweiterung des Betriebsgeländes sieht der BUND nicht als ernsthafte Kriterien für die Beeinträchtigung der Schutzgüter an und regt daher an, über die Verlagerung des Betriebes nachzudenken und keine weiteren Erweiterungen zuzulassen.
| Der Wunsch des Unternehmens, an einem gewachsenen Standort seine unternehmerischen Aktivitäten zu konzentrieren, sind nachvollziehbar. Die komplette Verlagerung des Betriebes würde betriebswirtschaftlich völlig andere Größenordnungen bewirken. Die Verwaltung beurteilt diese angestrebte Erweiterung an diesem Standort als angemessen.
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Der BUND schlägt eine Grundstücksnivellierung ausschließlich im Bereich für die Erstellung der Produktionshalle anschließend an die bisherige Produktionshalle vor. Die Ausdehnung in nördliche Richtung ist für die angegebene Größe von 36 x 48m ausreichend. Damit könnten der Wald und auch die nicht verwüsteten Kleingärten im westlichen Bereich erhalten bleiben. Da dieses Areal in großen Teilen einer Lichtung entspricht, wäre insbesondere der Waldverlust deutlich niedriger.
| Die auf dem Grundstück notwendigen Nivellierungen wirken sich nicht negativ auf das Landschaftsbild aus, da aufgrund der dichten umgebenden Vegetation keine Fernwirkung von diesen Nivellierungen zu erkennen ist. Eine Verkleinerung der Baufläche zum Schutz des Waldes ist nicht sinnvoll, da auch bei einer kleineren Baufläche aufgrund der im Schleswig-Holsteinischen Waldgesetz geregelten Abständen zwischen Bauten und Wald der auf dem Grundstück bzw. der südlich angrenzende Wald umgewandelt werden muss.
Der Erhalt der Pachtgärten ist mit dem Bau einer großen Produktionshalle und der betriebsbedingten Nutzung der übrigen Flächen nicht vereinbar. Im übrigen sind die Gärten nicht verwüstet, sondern nach Auslaufen des Pachtvertrages von den Pächtern aufgegeben worden. |
Gemeinde Altenholz
Die Gemeinde Altenholz fordert, zum Schutz der Wohnbebauung in Altenholz, Ortsteil Knoop, Festsetzungen zum Immissionsschutz in den Text aufzunehmen.
| Die Immissionssituation ist vom Planungsbüro Jähnicke und Blank untersucht worden. Die beabsichtigten Nutzungen (Bau eines Verwaltungsgebäudes und einer abgeschlossenen Halle) ergaben keinen Hinweis auf die Notwendigkeit von planungsrechtlichen Regelungen
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Zur Wahrung des Ortsbildes, besonders von der Kanalseite und aus Sicht des Ortsteiles Knoop, sollte unterstützend zu den grünordnerischen Festsetzungen im Text festgesetzt werden, dass großkronige Bäume anzupflanzen sind.
| Das Planungsgebiet befindet sich im Projensdorfer Gehölz. Die Eingrünungsmaßnahmen betreffen die Abgrenzung zum Kanalwanderweg. Eine Eingrünung mit Hochbäumen ist vorgesehen, allerdings wird diese nicht verhindern können, dass das geplante siebengeschossige Verwaltungsgebäude vom Ortsteil Knoop aus sichtbar sein wird. Dies ist wie in Kapitel 5.3 der städtebaulichen Begründung ausgeführt städtebaulich vertretbar. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,5 MB
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2
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öffentlich
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71,8 kB
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