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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0665/2015

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1.            Dem grundhaften Ausbau der Rendsburger Landstraße zwischen Achterwehrer Straße und Haus-Nr. 133 im Anschluss an die Ausführung von Kanalsanierungsmaßnahmen wird auf der Grundlage der vorgelegten Planung zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich des Grunderwerbs und der Sicherstellung der Finanzierung.

 

2.            Der besonderen Gestaltung der Wartehalle für die Bushaltestelle bei Kostenübernahme der anliegenden Firma RUD PREY GMBH & Co. KG und der Umbenennung der vorhandenen Haltestelle „Hasseer Straße“ in „Rudolf Prey“ wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

1. Anlass

 

1.1 Grundlagen

Die Rendsburger Landstraße (K 28) zwischen Achterwehrer Straße und Haus Nr. 133 ist gekennzeichnet durch einen mangelhaften Zustand der Oberflächen und einen erneuerungsbedürftigen Straßenaufbau. Bereits im Verkehrsentwicklungsplan der Landeshauptstadt Kiel (VEP 2008) ist die Rendsburger Landstraße zur Grundsanierung verkehrswichtiger Straßen vorgesehen. Dabei ist auch der anschließende westliche Bereich enthalten, der jedoch wegen mangelnder Haushaltsmittel erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Erneuerung bzw. zum Umbau vorgesehen ist. Im Zusammenhang mit der 2013 auf klassifizierten Straßen durchgeführten Zustandserfassung wurden gravierende Schäden im Gesamtaufbau der Straße bestätigt.

 

Dringende Maßnahmen der Stadtentwässerung in diversen Straßenabschnitten greifen gegenwärtig bereits erheblich in den Straßenaufbau ein. Die im Rahmen einer zusammenhängenden Ausführung der Maßnahmen des Stadtentwässerung und des Verkehrswegebaus erzielbaren Synergieeffekte insbesondere im Hinblick auf die Minimierung der Gesamtkosten und der Gesamtbauzeit sollen genutzt werden.

 

1.2 ÖPNV

Durch die mangelhaften Verkehrsverltnisse ist die ÖPNV-Trasse mit zwei innerstädtischen Linien und drei regionalen Linien nur eingeschränkt nutzbar. Die vorhandenen Bushaltestellen sind nicht barrierefrei.

 

 

1.3 Radverkehr

Der Straßenzug besitzt eine wichtige Funktion als Velonebenroute im vorhandenen Radwegenetz. Dieser Funktion kann gegenwärtig mit dem vorhandenen Querschnitt nicht entsprochen werden. Ein sicherer Begegnungsverkehr und die Möglichkeit des Überholens durch schnellere Radverkehre sind heute nicht gegeben. Ein Ausbau der Straße muss daher auch die notwendige Verbesserung der Radverkehrsanlagen berücksichtigen. Im Radwegeplan ist der Straßenabschnitt zum Ausbau vorgesehen.

 

1.4 Fußverkehr

Die Rendsburger Landstraße weist in den schmalen Nebenflächen für die Fußnger in weiten Abschnitten mangelhafte Oberflächen auf. Die erforderlichen Breiten zur Abwicklung der Fußverkehre, insbesondere aus den Anforderungen der Schulwegesicherung, sind nicht vorhanden. Die Standards zur Einhaltung Barrierefreiheit sind nicht eingehalten. Diverse Wurzelaufbrüche im Geh- und Radwegbereich schränken darüber hinaus die Nutzbarkeit und damit die Qualität des Fußverkehrs und die Verkehrssicherheit ein. Auch vor diesem Hintergrund sind entsprechende Ausbaumaßnahmen zwingend erforderlich.

 

 

2. Planung

 

2.1 Grundlagen

 

Mit dem Ziel der Verbesserung der beschriebenen gegenwärtig unzureichenden Verkehrsverhältnisse hat die Verwaltung eine Vorentwurfsplanung erstellt (s. Anlagen).

 

Die Länge des überplanten Bauabschnitts der Rendsburger Landstraße zwischen der Einndung Achterwehrer Straße und Haus-Nr. 133 beträgt ca. 1.200 m. Darüber hinaus soll bis zur Gärtnerstraße auf der Nordseite eine Markierungslösung für den Radverkehr angeboten werden.

 

Der vorliegende Vorentwurf mit der Querschnittsaufteilung entspricht den Vorgaben der „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) sowie den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010). Durch die verkehrsgerechte Neuordnung des Querschnitts und die dadurch erzielbaren Verbesserungen in den Verkehrsabläufen des fließenden Kfz-Verkehrs reduzieren sich die Schadstoff- und die Umweltbeeinträchtigungen wie z. B. Lärm durch eine glattere Fahrbahnoberfläche. Sie entspricht darüber hinaus den übergeordneten Zielen des Verkehrsentwicklungsplanes 2008 der Landeshauptstadt Kiel (VEP) mit der nachhaltigen Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr).

 

Der durchschnittliche Tagesverkehr (DTV) der Rendsburger Landstraße beträgt, gestützt auf aktuelle Verkehrserhebungen, ca. 10.000 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 5 %. Derzeit wird nicht von einer maßgeblichen künftigen Änderung von Kfz-Verkehren im Zuge der Rendsburger Landstraße ausgegangen. Dies berücksichtigt auch punktuelle Nutzungsänderungen im gewerblichen Bereich.

 

Die Vorentwurfsplanung des Straßenausbaus ist mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 984 V „Famila“ abgestimmt. Bereiche in den Nebenflächen, die für die Fuß- bzw. Radverkehre nicht erforderlich sind, können dem Kfz-Parken wie bisher zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs der Mieter bzw. Nutzer der privaten Grundstücke in erster Linie die Grundstückseigentümer zuständig sind. Im öffentlichen Verkehrsraum kann im Einzelfall optional ein ergänzendes Angebot vorgehalten werden, nicht aber den Bedarf überwiegend oder vollständig übernommen werden. Im vorliegenden Fall ist der für diesen Zweck zur Verfügung stehende Verkehrsraum im betreffenden Straßenabschnitt infolge seiner Verkehrsbedeutung und der intensiven Nutzung begrenzt.

 

 

2.2 ÖPNV

Die besondere Bedeutung der Rendsburger Landstraße ist dem 4. Regionalen Nahverkehrsplan für die Landeshauptstadt Kiel (Drs. 0503/2015) zu entnehmen. Die geplante Fahrbahnbreite gewährleistet einen Bus/Bus-Begegnungsverkehr als ÖPNV-Trasse mit den städtischen und regionalen Linien (Linien 61/62, 620, 4610, 4630), ohne die geplanten Radfahrstreifen zu beeinträchtigen. An den Bushaltestellen erfolgt das Aufstellen des Busses auf der Fahrbahn am Fahrbahnrand. Der Radfahrstreifen wird hier unterbrochen. Ein Vorbeifahren am Bus ist dabei nur unter besonderer Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten (Fahrbahnrestbreite) und der jeweiligen Verkehrssituation (Gegenverkehr) möglich. Dem Bus wird es so ermöglicht, ohne besondere zeitliche Verzögerungen prioritär am fließenden Verkehr teilzunehmen.

 

Die Bushaltestellen Strucksdiek, Hassee-Marienlust und Hasseer Straße werden barrierefrei und behindertengerecht ausgebaut. Die Planung und der Bau der Bushaltestellen als Bestandteil der Straße erfolgt in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Beteiligungen (83.2). Die Aufwendungen sind in der Kostenschätzung berücksichtigt.

 

Der Haltestellenbereich und die südliche Nebenfläche der Rendsburger Landstraße auf Höhe der Firmenzentrale RUD. PREY GMBH & Co. KG, Rendsburger Landstr. 187 sollen ein einheitlich abgestimmtes Erscheinungsbild erhalten. Die Gestaltung der Wartehalle erfolgt in Abstimmung zwischen der Firma RUD. PREY und der Verwaltung auf Kosten von RUD. PREY. Für die Gestaltung der öffentlichen Flächen werden keine zusätzlichen Kosten entstehen. Darüber hinaus soll die Haltestelle „Hasseer Straße“ auf besonderen Wunsch der Firma RUD. PREY die neue Bezeichnung „Rudolf Prey“ erhalten.

 

2.3 Radverkehr

Grundsätzlich wird das Ziel verfolgt, den Radverkehr als Fahrverkehr sicher auf der Straße anzuordnen und abzuwickeln. Im innerörtlichen Bereich mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h soll der Radverkehr aus Sicherheitsgründen im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs geführt werden. Für den Radverkehr (Velonebenroute) werden auf beiden Seiten der Fahrbahn Radfahrstreifen angeordnet. Die Breite von ca. 2,0 m kann in der Regel eingehalten werden. Der Wert liegt damit über der einzuhaltenden Mindestbreite von 1,6 m gemäß ERA 2010. Es ist davon auszugehen, dass sich weniger geübte Radfahrer sicher fühlen werden. Im Übrigen werden damit Anregungen aus dem Seniorenbeirat in der Planung berücksichtigt.

 

Die Radverkehrslösung wird schlüssig an das vorhandene Netz angebunden. In Höhe Haus-Nr. 133 wird der Radverkehr dazu in Richtung Osten auf den vorhandenen Radweg überführt. Für den in Richtung Westen fahrenden Radverkehr wird eine Mittelinsel zur Erleichterung der Querung der Rendsburger Landstraße vorgesehen. Darüber hinaus wird bereits ab der Einmündung Gärtnerstraße der in Richtung Westen fahrende Radverkehr über eine bauliche Absenkung bzw. Überleitung sicher auf die Rendsburger Landstraße in den geplanten Schutzstreifen geführt. Die vorliegende Planung und insbesondere die Radverkehrsführung wurden im dem Fahrradforum der Landeshauptstadt Kiel diskutiert mit der Empfehlung als Vorzugsvariante weiter zu verfolgen. Alternative Querschnittsaufteilungen wurden insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht weiterverfolgt. Das Protokoll des Fahrradforums wurde dem Bauausschuss am 07.03.2013 (Drs. 0152/2013) zur Kenntnis gegeben.

 

 

2.4 Fußverkehr

 

Die Rendsburger Landstraße ist im Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept in diesem Bereich als Allzeitweg und die Querung Achterwehrer Straße bis Strucksdiek zusätzlich als Kinderweg gekennzeichnet und ist somit von maßgeblicher Bedeutung für die Qualität des Fußwegenetzes im Quartier und besitzt die entsprechenden Potenziale zur Steigerung des Fußverkehrs im Stadtteil. Daher sind die entsprechenden Gehwege auf beiden Seiten der Rendsburger Landstraße anzuordnen. Die Breiten der Gehwege sind aus Gründen der Schulwegsicherheit erforderlich. Die Kieler Standards der Barrierefreiheit werden hier für Fußverkehre eingehalten. Für Blinde und sehbehinderte Menschen werden die einzelnen Maststandpunkte der Lichtsignalanlagen mit akustischen Signalgebern und taktilen Bodenindikatoren ausgestattet. Zur Verbesserung der Gleichmäßigkeit der Beleuchtung und zur Vermeidung von Angsträumen wird die Straßenbeleuchtung erneuert und die Masten werden in ihren Standorten optimiert. Mit dem vorhergesehenen Ausbau wird darüber hinaus die Verkehrssicherheit, insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, erht.

 

2.5 Straßenbegleitgrün und Baumkonzept

Die Maßnahmen der Stadtentwässerung erfordern ein teilweise massives Eingreifen in den Straßenraum. Hinzu kommen die notwendigen Fahrbahnaufbrüche für die Hausanschlussleitungen bzw. deren Umschluss. Damit verbunden müssen bzw. mussten bereits diverse vorhandene Bäume im Zuge der Rendsburger Landstraße entfernt werden. Um ein schlüssiges Gesamtbild der Straßenbäume zu erhalten, werden einheitliche neue Baumpflanzungen auf Grundlage eines Baumkonzeptes des Grünflächenamtes vorgenommen. Dieses fördert auch die Gliederung und das positive Erscheinungsbild des Straßenraumes.

 

2.6 Grunderwerb

r die Umsetzung der Maßnahme wird Grunderwerb an mehreren Stellen erforderlich. Entsprechende Vorgespräche wurden bereits geführt.

 

 

3. Beteiligungen

 

Das Fahrradforum der Landeshauptstadt Kiel hat in seiner Sitzung vom 14.11.2012 die Maßnahme befürwortet.

 

In den Ortsbeiräten Hassee/Vieburg (12.05.2015) und Russee/Hammer/Demühlen (19.05.2015) wurde die Maßnahme unter Beteiligung der anliegenden Haus- und GrundstückseigentümerInnen auf Grundlage der Vorentwurfsplanung (Verwaltungsvorschlag) vorgestellt und beraten. Neben einem Gesprächsangebot des Tiefbauamtes für die Mitglieder der Ortsbeiräte wurde der Sachverhalt der Veranlagung (KAG) vom Stadtplanungsamt am 16.06.2015 im Ortsbeirat Russee/ Hammer/ Demühlen erläutert. Die grundsätzliche Notwendigkeit eines Straßenumbaus wird von den beiden Ortsbeiräten nicht in Frage gestellt. Ein abschließender Konsens konnte  trotz mehrmaliger Befassung in den Ortsbeiräten bisher jedoch nicht erzielt werden.

 

Die vorgetragenen Anregungen der Ortsbeiräte wurden von Seiten der Verwaltung überprüft und ausgewertet. Unter Kapitel 2 „Planung“ werden die Ergebnisse beschrieben.

 

 

4. Zeitplan

 

Es ist geplant, die Baumaßnahmen im Nachgang der Baumaßnahme der Stadtentwässerung ab Frühjahr 2016 auszuführen, sofern die Finanzierung sichergestellt werden kann.

Die zwingende Notwendigkeit ergibt sich aus der nur temporären Wiederherstellung der Oberflächen nach den Baumaßnahmen der Stadtentwässerung.

 

 

5. Kosten und Finanzierung

 

5.1 Baukosten

Die Baukosten betragen insgesamt gemäß derzeitiger Kostenschätzung ca. 3,26 Mio. . Dabei sind auch die Kosten des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen berücksichtigt. Grundlagen der Kostenschätzung sind vergleichbare aktuelle Straßenbaumaßnahmen in der Landeshauptstadt Kiel. Die Kostenberechnung wird nach Abschluss der Entwurfsplanung erstellt werden. Die Veranlagung nach KAG (Kapitel 5.2 „Veranlagung“) erfolgt nach den abgerechneten Kosten.

 

Die Maßnahme wurde dem Land zur Prüfung der Förderfähigkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) vorgelegt.

 

5.2 Veranlagung

Bei den geplanten Straßenbauarbeiten handelt es sich um Maßnahmen, für die anteilig Ausbaubeiträge zu erheben sind. Die Rechtsgrundlagen dafür bilden das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (§ 8 KAG) sowie die städtische Ausbaubeitragssatzung.

 

Die Höhe des Kostenanteils, der auf die Beitragspflichtigen umgelegt wird, richtet sich nach der Straßenklassifizierung der jeweiligen Straße. Die Ausbaubeitragssatzung unterscheidet aktuell zwischen vier Kategorien:

I)Anliegerstraßen (Anliegeranteil für Fahrbahn, Parkflächen/Gehwege, kombinierte
Geh- und Radwege, sonstige Teileinrichtungen 85%),

II) Innerortsstraßen (Anliegeranteile für Fahrbahn 50%, Parkflächen/Gehwege 60%,
kombinierte Geh- und Radwege 55%, sonstige Teileinrichtungen 50%),

III) Durchgangsstraßen (Anliegeranteil für Fahrbahn 25%, kombinierte Geh- und
Radwege 55%, Parkflächen/Gehwege 60%, sonstige Teileinrichtungen 25%),

IV)Fußngerzonen (Anliegeranteil 60%).

 

r die beitragsrechtliche Klassifizierung einer Straße ist ihre tatsächliche Verkehrsbedeutung maßgebend. Dabei wird auf charakterisierende Merkmale abgestellt (z. B. Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz, Art der Ausgestaltung, Belastungen). Letztlich entscheidend ist, welche Merkmale überwiegen. Die Rendsburger Landstraße ist in diesem Sinn eine Innerortsstraße, da sie überwiegend der Erschließung von Grundstücken und dem innerörtlichen Verkehr von Wohn- und Baugebieten bzw. dem Verkehr innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile dient. Überörtliche Durchgangsverkehre sind zwar auch vorhanden, überwiegen aber nicht.

 

Der Anteil am beitragsfähigen Aufwand, der auf Grund der Straßenklassifizierung 'Innerortsstraße' voraussichtlich auf die Beitragspflichtigen umzulegen ist, beträgt nach gegenwärtigem Stand ca. 1,9 Mio. EUR, basierend auf der vorliegenden Kostenschätzung.

 

Nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung erstrecken sich die beitragsrechtlichen Vorteile nicht nur auf die Grundstücke, die direkt an die ausgebaute Teilstrecke der Straße angrenzen, sondern auf alle von der Straße erschlossenen Grundstücke. Das bedeutet im vorliegenden Fall, dass sich das Abrechnungsgebiet vom Wulfsbrook bis zur Stadtgrenze erstrecken wird. Der Teil der Rendsburger Landstraße vom Waldwiesenkreisel bis zum Wulfsbrook gehört dagegen nicht zum Abrechnungsgebiet, weil er eine andere Straßen-klassifikation als Anliegerstraße besitzt. 

 

Die Bauarbeiten werden bau- und verkehrsbedingt in Teilabschnitten erfolgen. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich im Jahr 2019 abgeschlossen werden. Erst danach werden die Ausbaubeitragsbescheide innerhalb der gesetzlichen, vierjährigen Festsetzungsfrist erstellt werden können.

 

5.3 Finanzierung

Die Baukosten für einen 1. Abschnitt zwischen der Hasseer Straße und der Aral-Tankstelle sind im aufzustellenden Haushalt 2016ff der Landeshauptstadt Kiel in der Investitionsnummer 5420010091 „Ausbau der Rendsburger Landstraße“ abgebildet. Darüber hinaus sind für die übrigen Abschnitte die Kosten in der Mittelfristigen Finanzplanung der Landeshauptstadt Kiel vorzusehen.

 

 

Um Zustimmung wird gebeten.

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 3, 2015 - Bauausschuss - vertagt

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Sep 16, 2015 - Bauausschuss - vertagt

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Oct 1, 2015 - Bauausschuss - vertagt

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Nov 5, 2015 - Bauausschuss - vertagt

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Dec 3, 2015 - Bauausschuss - zurückgezogen