Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0863/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug in den Fachausschüssenhier: Finanzbericht zum 30.06.2017
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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Sep 19, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Ab dem Haushaltsjahr 2016 dient der Finanzbericht auch der Umsetzung des Ratsbeschlusses Drs. 0081/2016 (Haushaltsvollzug in den Fachausschüssen): Parallel zum Finanzausschuss werden die Fachausschüsse über den Haushaltsvollzug im jeweiligen Zuständigkeitsbereich im Rahmen einer Geschäftlichen Mitteilung informiert.
Aus gesamtstädtischer Sicht zeichnet sich im Finanzbericht für das laufende Jahr 2017 ein Jahresfehlbetrag von rd. 16,6 Mio. EUR ab. Gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz von rd. 33,3 Mio. EUR (Ursprungsansätze Haushaltsplanung 2017 einschließlich Reste und Veränderungen durch über- und außerplanmäßige Aufwendungen) bedeutet dies eine Verbesserung von rd. 16,7 Mio. EUR (hierin enthalten sind die Konsolidierungshilfe und die Fehlbetragszuweisung i.H.v. zusammen 13,1 Mio. EUR).
Der vorliegende Bericht stellt für das Budget 31-35 und die Teilpläne 411, 412 und 414 dar, inwieweit und an welcher Stelle sich im Haushaltsvollzug des Jahres 2017 voraussichtlich Abweichungen von der Haushaltsplanung ergeben. Dies erfolgt anhand von Prognosen, die die betroffenen Ämter und Referate auf Basis der zum 30.06.2017 gebuchten Erträge und Aufwendungen sowie im Hinblick auf den weiteren Verlauf des Jahres abgegeben haben.
Eine für das Budget 31-35 und die Teilpläne 411, 412 und 414 nach Produkten unterteilte Darstellung der Plan- bzw. Prognosewerte sowie der Abweichungen enthält die Anlage 1. Einzelbegründungen und Anmerkungen zu den Abweichungen sind in der Anlage 2 zusammengestellt.
Im Übrigen werden die wesentlichen Abweichungen im Nachtragshaushalt 2017 berücksichtigt.
Zu den Abweichungen nimmt das Dezernat IV wie folgt Stellung:
Das Interne Kontroll-System des Dezernates IV kommt in seiner Prognose vom 25.07.2017 zum 31.12.2017 zu den aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Anmeldungen für den Nachtragshaushalt 2017.
Zu wesentlichen Abweichungen kommt es in den Teilplänen 3112 (Hilfe zur Pflege) und 313 (Hilfen für Asylbewerber).
Teilplan 3112 Hilfe zur Pflege
Ergebnisverbesserung: 2.006.100 EUR
Die Erträge verbessern sich um 506.100 EUR aufgrund u. a. höherer Rückzahlungen geleisteter Hilfen bzw. Kostenbeiträge.
Die Verbesserungen in Höhe von 1.506.000 EUR bei den Aufwendungen begründen sich für das Jahr 2017 in der Umstellung der bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade, die höhere Leistungen der Pflegekassen vorsehen.
Unsicher ist dagegen, welche Pflegegrade bei Neufällen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anerkannt werden, was nach derzeitiger Einschätzung insbesondere ab 2018 ff. zur Geltung kommen dürfte.
Die Prognose unterliegt aufgrund der gesetzlichen Änderungen ab 01.01.2017 (Pflegestärkungsgesetz II + III) Unwägbarkeiten.
Teilplan 313 Hilfen für Asylbewerber
Ergebnisverschlechterung: 3.880.900 EUR
Bei der Haushaltsplanung 2017 wurde ein Zugang von Flüchtlingen von 1.800 eingeplant. Aktuell wird bis zum Jahresende für 2017 mit 600 Flüchtlingen gerechnet.
Deutliche Verbesserungen ergeben sich beim Produkt 313110 Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetztes im Ergebnis mit 1.591.100 EUR.
Abnehmende Landeserstattungen wegen sinkender Ausgaben, sinkende Flüchtlingszahlen und der Wechsel anerkannter Asylbewerber in den SGB II - Leistungsbezug reduzieren in erheblichem Umfang die Ausgaben für Asylbewerberleistungen. Details können der Anlage 2 entnommen werden.
Beim Produkt 313120 Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern tritt im Ergebnis eine Verschlechterung von 5.472.000 EUR ein.
Bei den Erträgen sinken die Landeserstattungen (personenbezogene Integrationspauschale: 2.000 EUR im Jahr 2016, 1.250 EUR in 2017) und die sonstige Sozialhilfekostenerstattung aufgrund geringerer Flüchtlingszahlen.
Trotzdem inzwischen viele Asylbewerber anerkannt sind (s. o.), können nur wenige Bewohner/innen die Flüchtlingsunterkünfte z. B. im Marinequartier Wik und im Schusterkrug in den regulären Wohnungsmarkt verlassen. Deswegen entstehen weiterhin hohe bzw. auch steigende Kosten z. B. für Wach- und Sicherheitsdienste, Betreuungskosten durch freie Träger.
Die Prognose unterliegt weiterhin sehr erheblichen Unwägbarkeiten auch aufgrund der aktuellen Entwicklung (Afrikaflüchtlinge/Italien, Türkei).
Zur Flüchtlingssituation wird die Verwaltung eine Geschäftliche Mitteilung vorlegen, die u. a. detailliert auf die Kostenentwicklung eingehen wird.
W o l f g a n g R ö t t g e r s
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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114,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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15,8 kB
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