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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1063/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Den in der Anlage 1 zusammengefassten Stellenplananträgen sowie den in der Anlage 2 zusammengefassten Entscheidungen über weitere Veränderungen, die die Verwaltung seit der Beschlussfassung über den Stellenplan 2018 im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse getroffen hat, wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Mit dem Haushaltsaufruf für 2019 vom 16.04.2018 wurden die Ämter aufgefordert ihre Stellenbedarfe anzumelden.

Die Ergebnisse bildet der vorliegende Stellenplanentwurf für 2019 ab.

Das Papier macht verschiedene strategische Schwerpunkte deutlich, die den vielen Herausforderungen, vor denen Kiel unverändert steht, Rechnung tragen.

 

Zunächst wurden bei der Stellenbedarfsplanung Bereiche besonders in den Blick genommen, die - teilweise bereits seit Jahren - als besonders belastet galten und gelten.

 

So hat etwa im Personal- und Organisationsamt, und hier speziell in der Abteilung Personalwirtschaft, der notwendige Stellenzuwachs in der übrigen Verwaltung der letzten Jahre zu Mehrarbeit geführt, u. a. weil neue Stellen auszuschreiben, Auswahlverfahren vorzubereiten und durchzuführen oder Arbeitsverträge zu schließen sind. Durch Ablauf- und Organisationsoptimierungen allein können diese Mehrbelastungen dauerhaft nicht aufgefangen werden.

Mehr und komplexer werdende Stellenbewertungen erfordern ebenfalls personelle Verstärkung.

 

Die Immobilienwirtschaft steht einer großen und weiter wachsenden Zahl an Investitions- und Sanierungsvorhaben gegenüber, während dem Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation Scharnierfunktion bei der Schaffung von (mehr) Wohnraum zukommt.

Schließlich ist das Amt für Schulen besonders gefordert, während es gleichzeitig eine hohe Fluktuation zu verzeichnen hat.

Die genannten besonders belasteten Ämter sollen zum Stellenplan 2019 zur Sicherung verträglicher  Arbeitsbedingungen und  -belastungen mit insgesamt 51,4 Stellen unterstützt werden.

 

Neben einer solchen gezielten Verstärkung lauten die weiteren strategischen Schwerpunkte des Stellenplans 2019 „Stadtentwicklung und Stadtpflege“, Organisationsentwicklung“ und „Sicherheit“.

 

Stadtentwicklung und Stadtpflege

 

r die Stadtentwicklung sind insbesondere im Stadtplanungsamt 8 zusätzliche Stellen für die Planung und Entwicklung von Flächen vorgesehen.

Dagegen soll das Grünflächenamt für Erhalt und Pflege der Grünflächen in einer insgesamt lebenswerten Stadt mit 12,75 zusätzlichen Stellen unterstützt werden. Weitere 12,5 (ehemalige) Planstellen des Grünflächenamtes werden aus dem Personalvermittlungskontingent in das Grünflächenamt zurückgeführt.

 

Organisationsentwicklung

 

Die Abteilung Zentrale Organisationsaufgaben im Personal- und Organisationsamt hat in verschiedenen Bereichen Organisationsuntersuchungen und Stellenbemessungen durchgehrt, um mögliche aufbau- oder ablauforganisatorische Defizite zu identifizieren.

 

Anlass für solche Untersuchungen waren zum Beispiel Anforderungen aus betroffenen Bereichen oder Anzeigen gemäß der „Dienstvereinbarung über den Umgang mit Rückstands- und Überlastungsanzeigen bei der Landeshauptstadt Kiel (DV Rückstandsanzeigen)“.

Geprüft wurde, ob die dort bislang vorhandenen und besetzten Stellen ausreichen, um die tatsächlich anfallenden Anforderungen und Aufgaben erfüllen zu können.

Ergebnis solcher Organisationsuntersuchungen und Stellenbemessungen sind 57,6 Stellen.

 

Am 14.12.2017 hatte die Ratsversammlung die Verwaltung gebeten, Stellen mit KW-Vermerk (KW = nftig wegfallend) im Stellenplan zu überprüfen. Hierzu sollte ein Abgleich vorgenommen werden, ob die Aufgaben, die in dem jeweiligen Bereich erledigt werden, mit der Begründung des jeweiligen KW-Vermerks noch übereinstimmen. Sofern die Aufgabe nicht tatsächlich entfallen ist bzw. für die weitere Aufgabenerfüllung benötigt wird, soll der KW-Vermerk entfallen (s.a. Drucksache 1176/2017).

 

Die mit Ablauf des Stellenplanes 2018 wirksam werdenden KW-Vermerke (KW= nftig wegfallend) wurden deshalb sowie in Einzelfällen auch auf Antrag der Fachämter entsprechend überprüft.

 

Zum Stellenplan 2019 waren so insgesamt 164,4 Stellen mit einem KW-Vermerk zu überprüfen. In Einzelfällen wurden auch Planstellen mit später wirksamen oder unbefristeten KW-Vermerken betrachtet.

 

Danach hat sich in insgesamt 148,2llen gezeigt, dass die Gründe r den zunächst sachlich gebotenen Wegfall einer Stelle nicht (oder noch nicht) vorliegen, die Stelle vielmehr auch weiterhin benötigt wird.

Bei 60,5 Stellen ist heute von einer dauerhaften Notwendigkeit auszugehen, so dass der bisherige kw-Vermerk gestrichen werden kann. Bei 87,7 Stellen, kann zumindest aktuell noch (noch) nicht von einem Wegfall ausgegangen werden. Hier werden die Vermerke zuchst verlängert.

 

Diese Entscheidungen sind in der Anlage 3 gesondert dargestellt.

 

In diesem Kontext stehen insbesondere auch insgesamt 12,5 Stellen im Grünflächenamt, die im Rahmen des „Kienbaum-Prozesses“ seinerzeit als „kw-Stellen“ gekennzeichnet wurden.

Diese werden, weil tatsächlich nicht von einem Wegfall ausgegangen werden kann, nunmehr wieder dauerhaft, d.h. ohne kw-Vermerk dorthin verlagert.

 

Die Streichung oder Verlängerung von kw-Vermerken führt jedoch nicht zur Einrichtung neuer Stellen.

 

Sicherheit

 

Vorgesehen sind u.a. 22,0 Stellen für den Brandschutz und Rettungsdienst bei der Feuerwehr. Mit einer weiteren Stelle erhält der Kommunale Ordnungsdienst eine Sachbereichsleitung.

 

Kostendeckung/Fazit

 

Von den neu einzurichtenden Stellen sind  51,4 Stellen vollständig und 19,1 Stellen zumindest anteilig kostengedeckt. Bei weiteren 13  Stellen bedarf eine mögliche Kostendeckung noch der abschließenden Klärung.

 

Zur Streichung  sind 54,7 Stellen  vorgesehen, so dass sich die Zahl der Planstellen im Ergebnis um 185,3 erhöht.

 

 

Anträge zum Stellenplan 2019

 

Die Anträge zum Stellenplan sind in der Anlage 1 zusammengefasst und nach Teilplänen gruppiert. Zur Entscheidung vorgelegt werden

 

  • Vorschläge zur Einrichtung neuer Stellen und zu Stellenstreichungen,
  • Vorschläge zur Erhöhung oder Verringerung von Stundenanteilen sowie
  • Vorschläge zur Anbringung von KW-Vermerken[1] und KU-Vermerken[2] zum Stellenumfang.

 

Die Anlage 2 enthält alle Entscheidungen, welche die Verwaltung im Rahmen der ihr durch Beschluss der Ratsversammlung vom 13.12.2012 erteilten Befugnisse (Drs. 0866/2012) getroffen hat:

 

  • Stellenneubewertungen bzw. -umwandlungen entsprechend der Eingruppierungsvorschriften des TVöD sowie des KGSt-Gutachtens „Stellenplan/Stellenbewertung",
  • Anbringen und Aufheben von KU-Vermerken zur Stellenbewertung,
  • organisatorisch notwendige, kostenneutrale Teilung von Planstellen,
  • Zuordnung von Planstellen zu den Teilplänen,
  • Veränderungen, die sich eindeutig aus der Umsetzung von Ratsbeschlüssen ergeben und keine erneute Beschlussfassung erfordern (insbesondere die Anpassung des Personalbedarfs der Kindertageseinrichtungen aufgrund der Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit, Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege),
  • Einrichtung von Planstellen für beurlaubte und abgeordnete Mitarbeiter/innen.

 

Auch die Veränderungen, die sich durch das Wirksamwerden von bereits beschlossenen KU- und KW-Vermerken ergeben, sind in Anlage 2 enthalten.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Personalaufwendungen des Stellenplans 2019 betragen ca. 292,9 Euro, die dem Amt 90 gemeldet wurden. Dabei ist die sog. Planungsanpassung rechnerisch bereits vorgenommen worden d. h. es ist berücksichtigt, dass Kostensenkungen durch Zeiträume, in denen Stellen erfahrungsgemäß nicht bzw. noch nicht besetzt werdennnen, bereits mit eingerechnet. Dem gegenüber stehen auf der Einnahmeseite zzt. geplante 27,2 Millionen Euro auf den Ertragskonten.

 

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

21,8 Mio. € Personalkostenerstattungen von Dritten (von den Ämtern auf entsprechenden Konten geplant)

  5,4 Mio. € Erträge aus der Auflösung von Personalrückstellungen (vom Personal- und Organisationsamt zentral geplant)

 

Die finanziellen Auswirkungen aller Veränderungen zum Stellenplan sind, aufgeschlüsselt nach Dezernaten, in der Anlage 4 dargestellt. Diese Berechnung vergleicht - unabhängig von der aktuellen Besetzung - die Soll-Werte des Stellenplanes 2018 mit dem sich aus den vorgelegten Veränderungen ergebenden Stellenplanentwurf für 2019.

 

Die Vorlage sieht für den Stellenplan 2019 (ohne nachrichtlich geführte Planstellen) einen Anstieg um 185,3 Planstellen vor. Nach Personalkostenmittelwerten steigt das Stellenplanvolumen, einschließlich der sonstigen Veränderungen durch Stellenneubewertung oder -umwandlung um 11,6 Mio. €.

 

Soweit Personalkosten von anderer Stelle direkt erstattet werden, wurde diese bei der Mittelwertberechnung direkt berücksichtigt. Die Planstellen sind mit einem Kostenerstattungs-Vermerk (KE) gekennzeichnet. Darüber hinaus enthalten die o. g. Planstellen mit Kostendeckung einen Refinanzierungsanteil von 4,6 Mio. €

 

Mit der Aufhebung oder Verlängerung von KW-Vermerken werden 148,2 Planstellen mit einem Kostenvolumen von 6,3 Mio. € r 2019 nicht, wie bisher vorgesehen, gestrichen. Für spätere Haushaltsjahre werden Entscheidungen für 9,6 weitere Planstellen (0,7 Mio. €) getroffen.

 

Nachrichtlich aufgeführte Stellen

 

Planstellen für Widerrufsbeamtinnen und Widerrufsbeamte, Auszubildende, abgeordnete und beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Planstellen der Eigenbetriebe sind im Stellenplan lediglich nachrichtlich aufzuführen. Die Veränderungen sind in dieser Vorlage ebenfalls nachrichtlich enthalten.

 

Schlussbemerkungen

 

r die Berechnung der Veränderungen durch die Stellenplanvorlage wurden Personalkostenmittelwerte verwendet, die für die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen ermittelt wurden. Mit der Verwendung von Ganzjahreswerten werden langfristig wirksame Veränderungen dargestellt. Dass zu streichende Planstellen ggf. bereits längerfristig frei waren oder neue Stellen erst im Laufe des kommenden Haushaltsjahres besetzt werden können, ist daher ebenso unberücksichtigt geblieben wie die persönlichen Belange der Stelleninhaber/innen (z.B. Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, Zahlungseinstellung wg. Erkrankung, Altersteilzeit). Ein direkter Vergleich mit den Werten der Personalkostenplanung für das Haushaltsjahr 2019 kann daher nicht gezogen werden.

 

Gem. § 9 Abs. 5 der Gemeindehaushaltsverordnung ist bei Stellen, die länger als ein Jahr unbesetzt waren, zu vermerken, seit wann die Stellen unbesetzt sind. Alle darunter fallenden Planstellen mit Stand vom 16.10.2018 sind in Anlage 5 aufgeführt. Langfristige Vakanzen sind durch Zeitrenten bzw. durch Altersteilzeit begründet, da diese Mitarbeiter/innen nicht auf den bisherigen Planstellen gebucht sind. Auch die Mitarbeiter/innen der Ratsfraktionen sind nicht im Personalverwaltungssystem gebucht. Für die Kindertageseinrichtungen erfolgt jährlich eine Neuberechnung des Personalbedarfs, der im errechneten Umfang im Stellenplan abgebildet wird. Für die anderen unbesetzten Planstellen wird die Nachbesetzung für das kommende Jahr geprüft.


In der Anlage 6 wird die Stellenentwicklung seit 1996 sowie der Stellenbestand und -zuwachs zum Stellenplan 2019 dargestellt.

 

Anlage 7 enthält den Entwurf des Stellenplanes 2019.

 

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 


[1] KW = Planstelle fällt künftig weg

[2] KU = Planstelle wird künftig umgewandelt

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Anlagen

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Beschlüsse

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Dec 4, 2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Dec 11, 2018 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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Dec 13, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen