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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0187/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

 

  1. Aktuelle Breitbandversorgung/Gutachten

Mit den Geschäftlichen Mitteilungen Drucksache 0890/2017 und Drucksache 0161/2018 wurde darüber informiert, dass mit Unterstützung des Breitbandkompetenzzentrums Schleswig-Holstein (BKZSH) ein Gutachten beauftragt wurde, mit dem die Breitband-Ist-Ver-sorgungssituation im Stadtgebiet erhoben, Versorgungsbedarfe (so genannte „weiße Flecken“) identifiziert, Investitionsabsichten von Unternehmen abgefragt  und denkbare Modelle zur Verbesserung der Breitbandversorgung beschrieben werden sollten.

 

Die Ergebnisse wurden der Verwaltung zwischenzeitlich vorgestellt. Dazu wird auf die Anlage Erstellung eines Breitbandkonzepts verwiesen.

 

Demnach ist die Landeshauptstadt Kiel zumindest im Kernbereich derzeit durch Angebote privater Telekommunikationsunternehmen mit Breitband versorgt. „cken“ oder „Unterversorgung[1] gibt es allerdings besonders in außenliegenden Gewerbe- und Mischgebieten.

 

Das BKZSH hat das Gutachten bewertet. Dazu wird auf die dieser Geschäftlichen Mitteilung beigefügten zweiten Anlage verwiesen.

 

Insgesamt ist die Versorgung Kiels Kiel mit schnellem Internet heute im Vergleich zu einigen Gebieten im ländlichen Raum als gut zu bewerten. Dies wird sich in den kommenden Jahren aber grundlegend ändern. Der ländliche Raum in Schleswig-Holstein wird bis 2025 weitestgehend mit einer Glasfaserleitung bis ins Haus erschlossen sein.

Bei einem weiterhin exponentiell steigenden Bedarf an Übertragungsgeschwindigkeiten ist demgegenüber davon auszugehen, dass Kiel hier den Anschluss zu verlieren droht.

 

  1. Internetzugang

 

Die in Kiel am Markt tätigen Telekommunikationsunternehmen bieten einen Internetzugang hauptsächlich auf drei Wegen an:

 

Kupferkabel

Dies sind die alten Kupferleitungen, die vom Anbieter in jedes Haus verlegt wurden. Bandbreiten zwischen 0,25 Mbit/s und 50 Mbit/s sind technisch möglich. Wurde der Kabelverzweiger mit einem Glasfaserkabel aufgerüstet“ sind VDSL-Geschwindigkeiten von 100 Mbit/s durch Vectoring[2] (im Nahbereich von 500 m zum KVZ) und Super-Vectoring bis zu 250 Mbit/s (im Nahbereich von 250 m zum KVZ) möglich. 

 

Koaxialkabel

Die Anbieter von Kabelfernsehen haben großflächig ein abgeschirmtes Koaxialkabel in die Wohngebäude der Stadt gelegt. Download-Geschwindigkeiten von bis zu 500 Mbit/s sindglich, sofern die Kabelverzweiger technisch durch eine Glasfaserleitung aufge-stet“ wurden.

 

Glasfaserkabel

Das Glasfaserkabel bietet stabil und ohne Dämpfung 1000 Mbit/s und mehr. Sobald die Auslastung des Glasfaserkabels zu hoch sein sollte, kann eine zusätzliche „Farbe“ auf die Faser gespielt werden und die Bandbreite wird verdoppelt.

 

Im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit der Netze ist das Glasfaserkabelnetz dem Kupfer- und dem Koaxialkabelnetz in allen Bereichen überlegen. Einzig das Glasfasernetz gewährleistet eine geringe Latenz, eine kontinuierlich mögliche Steigerung der Datenübertragungsrate und eine symmetrische Upload- und Downloadrate von mehr als 1000 Mbit/s.

 

Auch im Hinblick auf den in den kommenden Jahren anstehenden 5G-Ausbau sei ein flächendeckendes Glasfasernetz laut BKZSH zwingend notwendig. Die ersten Planungen der Mobilfunkbetreiber gehen davon aus, dass, um ein funktionierendes flächendeckendes 5G-Netz in einer Stadt wie Kiel aufzubauen, alle 50 bis 250 m ein Sender aufgebaut werden muss. Der Abstand zwischen den Masten ist unter anderem abhängig von der Bebauung, den Sichtachsen und dem Baumbestand. Der Sendemast empfängt/sendet die Daten von z.B. autonom fahrenden Autos oder hunderten Handynutzern, die Filme streamen, etc..

Diese riesigen Datenmengen müssen ohne hohe Latenzzeit und ohne Dämpfung weitergeleitet und verarbeitet werden. Diese Anforderungen erfüllt nur ein Glasfasernetz.

 

  1. Weiteres Vorgehen

Hinsichtlich des weiteren Vorgehens wurde in einem Gespräch mit dem BKZSH, dem Referat für Wirtschaft, der KiWi, dem Leiter der Abteilung Informationstechnik und dem CDO folgendes Vorgehen verabredet:

 

Das BKZSH wird Telekommunikationsunternehmen sowie potentielle Investoren einladen, um mögliche Ausbau- bzw. Investitionsabsichten im Stadtgebiet abzufragen.

Konkrete Interessen oder Interessenbekundungen können für das weitere Vorgehen oder auch gezielte Investorengespräche sinnvoll und hilfreich sein.

 

Angesichts der für eine flächendeckende Versorgung notwendigen Mittel im zweistelligen Millionenbereich und den insoweit jedoch fehlenden finanziellen Spielräumen, alle bestehenden Versorgungslücken im Stadtgebiet bereits in kurzer Zeit schließen zu können, werden zwei Handlungsfelder gebildet:

 

  1. Gewerbegebiete
  2. Andere Gebiete (z.B. Wohnviertel)

 

Zu 1. Gewerbegebiete

Die Stadt stellt dem BKZSH den Flächennutzungsplan zur Verfügung. Für die darin ausgewiesenen Gewerbegebiete stellt das BKZSH die Breitversorgung fest.

Das BKZSH unterstützt und berät die Stadt dann bei der Antragsstellung r Fördermittel aus dem Sonderaufruf des Bundes zur Gewerbe- und Industiergebietsförderung.

 

Die Gewerbegebiete mit Versorgungsbedarf werden anschließend von der KiWi in Abstimmung mit dem Referat für Wirtschaft priorisiert.

Auf Basis der Priorisierung wird eine Reihenfolge gebildet, für welche Gebiete eine Versorgung wann und im welchem Umfang initiiert werden soll.

Die Priorisierung und der weitere Zeitplan werden der Selbstverwaltung voraussichtlich bis Ende des I. Halbjahres 2019 zur Kenntnis gegeben bzw. im Hinblick auf notwendige Beschlüsse zur Entscheidung vorgelegt.

 

r dieses Handlungsfeld stimmen sich KiWi und Referat für Wirtschaft eng ab.

 

Zu 2. Andere Gebiete (z.B. Wohnviertel)

Die Federhrung für dieses Handlungsfeld liegt bei der Stabsstelle Digitalisierung, die u.a. auch die innerstädtische Koordination übernimmt.

 

Mit Unterstützung des BKZSH wird eine „Investorenkonferenz“ organisiert. Dazu eingeladen werden Telekommunikationsunternehmen und denkbare Investoren, die mindestens Kapital für den Breitbandausbau zur Verfügung stellen wollen.

 

Im Rahmen dieser Veranstaltung wird über die aktuelle Versorgungssituation in den Gebieten informiert. Die Telekommunikationsunternehmen bzw. die Investoren können dann anschließend eigene Investitionsabsichten entwickeln und mit der Stadt in konkretisierende Gespräche eintreten.

 

Gebiete, für die sich auch nach einem solchen Verfahren kein Interessent findet, die aber dennoch versorgt werden sollten, werden danach priorisiert, wo und wann eine Versorgung im welchem Umfang initiiert werden soll.

Die notwendigen Schritte werden in einem  Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan fixiert, der der Selbstverwaltung dann so zügig wie möglich zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Der Wirtschaftsausschuss wird künftig kontinuierlich über Vorgehen und Ergebnisse informiert.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 


[1] Als unterversorgt und förderfähig sind nach der NGA-Rahmenrichtlinie Gebiete definiert, in denen Wohn- oder Geschäftshäuser mit weniger als 30 Mbit/s im Download versorgt werden. Diese Gebiete werden auch als „weißer Fleck“ bezeichnetEs ist davon auszugehen, dass es in Kiel noch mindestens 2000  unterversorgte Gebäude gibt. 

 

[2] Vectoring =  Very High Speed Digital Subscriber Line“ = Erweiterung des bestehenden VDSL-Netzes.

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Anlagen

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Beschlüsse

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Feb 27, 2019 - Wirtschaftsausschuss - vertagt

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Mar 12, 2019 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

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Mar 27, 2019 - Wirtschaftsausschuss - zur Kenntnis genommen

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May 16, 2019 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen