Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0223/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Baden in der Förde
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Mar 12, 2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule und Sport
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Mar 14, 2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Mar 21, 2019
|
Sachverhalt/Begründung
Ausgangslage
Der Sommer 2018 mit dem langanhaltend schönen Wetter führte dazu, dass sich zunehmend Menschen auf den Stegen der Wassersportvereine an der Kiellinie aufhielten und von dort auch in die Förde zum Baden sprangen. Das Baden im Hafenbereich ist aufgrund der Gefährdung durch hohes Schiffsaufkommen grundsätzlich verboten. Insbesondere in Nähe der Fähranleger und der Sporthäfen aber auch an der Fahrrinne der Förde kann es zu gefährlichen Situationen für die Badenden kommen. Die Verwaltung sah deswegen die Notwendigkeit, für das kommende Jahr vorzusorgen. Sonnenhungrigen und Badefreudigen soll eine weitere Bademöglichkeit an der Förde angeboten werden, ohne dass es zu Gefährdungen kommt.
Beschlusslage
Gemäß dem Beschluss des Ausschusses Schule und Sport vom 13.09.2018 (Drs.0756/2018) sollen neben der Prüfung und der Realisierung eines Stadtstrandes weitere kurzfristige Lösungen umgesetzt werden, um den Kielerinnen und Kielern sowie Touristen Badegelegenheiten an mehreren Orten in der innenstadtnahen Förde zu ermöglichen. Dabei soll das Baden an den Kieler Stegen ermöglicht werden. Im Einvernehmen mit den Nutzungsberechtigten der Stege an der Kiellinie sollen die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, dort spätestens ab der Badesaison 2019 das Baden zu ermöglichen.
Faktencheck
Am 25.09.2018 trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der zu diesem Thema zu beteiligenden Ämter und Institutionen, um einen Überblick über die Sachlage zu bekommen. Folgende wesentlichen Aussagen wurden getroffen:
- Die Hafenbenutzungsordnung für die Förde verbietet das Baden und müsste geändert werden.
- Das Baden in der Hörn ist u.a. wegen der schlechten Wasserqualität auszuschließen.
- Wassersport und Badebetrieb sind zwingend voneinander zu trennen, da die Betriebe nicht gefahrenfrei nebeneinander funktionieren.
- Die vorhandenen Stege an der Kiellinie sind den Vereinen zur Nutzung übertragen. Eine gemeinsame Nutzung ist zum einen aufgrund der Gefahrenlage nicht möglich. Außerdem werden die Wassersportlerinnen und Wassersportler unverhältnismäßig von den auf den Stegen Liegenden an der Ausübung ihres Sports behindert.
- Vor Anmeldung als EU-Badestelle sind orientierende Untersuchungen sinnvoll, da an angemeldeten EU-Badestellen bei schlechter Badewasserqualität weitreichende und kostenintensive Bewirtschaftungsmaßnahmen erforderlich werden können. Solange es keine EU-Badestelle ist, darf die Badestelle nicht beworben werden.
Die Ratsversammlung hatte den Oberbürgermeister am 23.08.2018beauftragt, , einen Realisierungsplan für einen Stadtstrand im innenstadtnahen Uferbereich der Förde, vorzugsweise an der Hörn, möglichst bis zum 1. Quartal 2019, vorzulegen (Drs.0677/2018). Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ sind zu berücksichtigen.Derzeit sind das Sanierungsgebiet Hörn und die Vorbreitende Untersuchung Kiellinie inklusive Bürgerbeteiligung in laufender Bearbeitung. Die Prozesse beinhalten die Prüfung von Schwimmmöglichkeiten und werden voraussichtlich in ca. 2 Jahren abgeschlossen sein.
Die Realisierungsplanung für einen Stadtstrand wird somit noch etwas Zeit benötigen.
Lösungsvorschlag
Kiel Marketing benötigt neue Stege am Camp 24/7, um nicht nur die Segelboote sondern auch E-Boote als weitere Attraktion an der Kiellinie anlegen zu können. Die vorhandenen Stege haben für diesen Zweck nicht die richtige Höhe und werden zukünftig als Schwimmstege genutzt. Den beigefügten Skizzen (Anlage 1 und 2) kann näheres hierzu entnommen werden. Kiel Marketing erhält weitere Mittel für die Anschaffung und den Betrieb der Gesamtanlage. Kiel Marketing wird hiermit auch die Aufgaben wie Bewachung des Schwimmbetriebs im erforderlichen Umfang, Bereitstellung von Toiletten etc. übertragen. Die Hafenbenutzungsordnung wird für den neu geschaffenen Badebereich geändert, so dass das Baden an dieser Stelle erlaubt ist. Es werden regelmäßig Wasserproben genommen, so dass bei erfolgreicher Umsetzung und dauerhafter Akzeptanz durch die Bevölkerung eine EU-Badestelle angemeldet werden kann.
Kosten
Die Kosten für die notwendigen Anschaffungen inklusive der notwendigen Arbeiten wie Dalben rammen, Kampfmittelräumdienst etc. werden mit ca. 180.000 Euro kalkuliert. Die Betriebskosten für die Folgejahre müssen noch kalkuliert und für die Haushalte 2020ff angemeldet werden.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
438,5 kB
|