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Antrag der Verwaltung - 0647/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung und Umstufung von Straßen in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Anni-Wadle-Weg, Teilstück Feldweg in Sandberg (Höhe Rendsburger Landstraße 165)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Aug 15, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Aug 22, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Zu 1. Im Rahmen der Baumaßnahme für das Sport- und Freizeitbad wurde der Anni-Wadle-Weg fertiggestellt und soll nun gewidmet werden (Anlage 2). Er soll gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWg als Gemeindestraße eingestuft werden.
Der Ortsbeirat Gaarden hat in der Sitzung am 08.05.2019 keine Bedenken geäußert.
Zu 2. Der Feldweg in Sandberg gilt als gewidmet gem. § 57 Abs. 3 StrWG, d. h. er war bereits vor in Kraft treten des Straßen- und Wegegesetzes öffentliche Verkehrsfläche und ist als beschränkt öffentliche Straße (Geh- und Radweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG eingestuft. Die im Umstufungsplan (Anlage 3) gekennzeichnete Teilfläche soll im Zuge des bereits beschlossenen Ausbaus der Rendsburger Landstraße als Grundstückszufahrt ausgebaut und künftig für Fahrzeuge nutzbar sein. Es wird künftig ausschließlich die im Plan gekennzeichnete Teilfläche für den Kfz-Verkehr zugelassen. Im weiteren Verlauf bleibt der Feldweg im Sandberg als beschränkt öffentliche Straße (Geh- und Radweg) eingestuft.
Der Ortsbeirat Hassee/Vieburg hat in der Sitzung am 24.10.2017 einstimmig zugestimmt.
Nach Fertigstellung der Ausbauarbeiten soll dieser nun entsprechend umgestuft werden.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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516,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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719,2 kB
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