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Antrag der Verwaltung - 0547/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhaltungsmanagement Straßen, Wege und Plätze, hier: Programm mit Prioritätenliste 2021 ff.
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Aug 13, 2020
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Antrag
Antrag:
Dem in der Anlage dargestellten Programm Erhaltungsmanagement für Straßen, Wege und Plätze sowie der vorgeschlagenen Priorisierung der Maßnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Programm im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vorzubereiten und umzusetzen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
1. Grundlagen und Ziele
Das Thema „Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen“ bekommt für die Landeshauptstadt Kiel eine immer größere Bedeutung. Den täglichen Spagat zwischen knappen Budgets und einer guten Verkehrsinfrastruktur zur Wahrung wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität zu meistern, ist eine Herausforderung. Dabei stellen die nachfolgenden Erkenntnisse eine wesentliche Rolle da:
- Alle Straßenbestandteile sind einer ständigen Beanspruchung und einem Alterungsprozess ausgesetzt (Werteverzehr).
- Die Substanz und Gebrauchstauglichkeit muss langfristig gesichert werden (Grundsanierung/Wiederherstellung).
- Die zur Verfügung stehenden eng begrenzten Haushaltsmittel reichen zumeist nicht aus, um den Substanzverlust der Straßeninfrastruktur zu stoppen bzw. dringend notwendige Sanierungsarbeiten durchzuführen.
- Lösungen müssen dem Prinzip der Nachhaltigkeit unterworfen werden. Durch den Aufbau eines kommunalen Straßenerhaltungsmanagements kann mit intelligenten Maßnahmen zur Instandhaltung oder Erneuerung dem stetigen Wertverlust der Infrastruktur entgegengewirkt werden. Auf Basis relevanter Daten können so wirtschaftliche Sanierungsempfehlungen erarbeitet werden. Ein wesentlicher Aspekt stellt dabei der optimale Eingreifzeitpunkt dar.
- Ein Erhaltungsmanagement ist für die Landeshauptstadt Kiel als Straßenbaulastträger grundsätzlich wirtschaftlich und eine Grundlage zur Kosten-Nutzen-Betrachtung.
In der Anlage 2 ist die Konzeption der Verwaltung „Erhaltungsmanagement Straßen, Wege und Plätze für die Landeshauptstadt Kiel“ zur Kenntnis beigelegt. Darin sind auch weiterführende Details zur Zustandserfassung, dem Sanierungsbedarf, der Zustandsentwicklung, den Bausteinen des Kieler Erhaltungsmanagements und der Finanzierung dargelegt.
Die bisherige Zustandserfassung (Drs. 0643/2019) erfolgte schwerpunktmäßig über schnellfahrende Messsysteme und erfasste die Fahrbahn. Zukünftig soll darüber hinaus auch die Erfassung von Nebenflächen (z. B. Radwege, Fußwege) erfolgen. Bereits derzeit werden z. B. über das „Programm Fußverkehr mit Prioritätenliste 2020 ff.“ (Drs. 0325/2020), „Radverkehr in der Landeshauptstadt Kiel - Sachstand zum Programm Radverkehr mit Prioritätenliste 2019 ff.“ (Drs. 0267/2020) oder „Maßnahmen 2020/21 - Fahrradstadt Kiel“ (Drs. 0236/2020) entsprechende Nebenflächen identifiziert und bearbeitet.
2. Maßnahmen aus dem Programm für 2020
Für das Jahr 2020 wurden/werden folgende Maßnahmen aus dem Programm vorgesehen:
Schilksee Dorf (K 5)
Pries/Friedrichsort zw. Fördestraße (K 17) und Haus Nr. 16a
Pries/Friedrichsort Schusterkrug (K 5)
zw. Ortseingang und Bahngleis
Suchsdorf Rungholtplatz
Schreventeich/ Kronshagener Weg (L 194)
Hasseldieksdamm zwischen Haus Nr. 104 und Westring
Mitte Schützenwall Radweg
Mettenhof Skandinaviendamm (K 13)
zw. Stavangerstraße und Bergenring
Meimersdorf/ Edisonstraße
Moorsee zw. Liebigstraße und B 404
Ellerbek/ Schönberger Straße (L 52)
Wellingdorf zw. Kieler Kuhle und Kuchelstraße
Neumühlen/ Ostring (K 31)
Dietrichsdorf/ zw. B 502 und Lüderitzstraße
Oppendorf
Pries/Friedrichsort Brauner Berg und Palisadenweg
zw. An der Schanze und Falckensteiner Strand
Ravensberg/ Kiellinie
Brunswik/ zw. Seebad Düsternbrook und Lindenallee
Düsternbrook
3. Weitere Maßnahmen mit maßgeblicher Relevanz für das Erhaltungsmanagement
Weitere Maßnahmen außerhalb des Programms im öffentlichen Straßenraum, die für das Erhaltungsmanagement von maßgeblicher Relevanz sind:
Steenbek- Projensdorfer Straße
Projensdorf Kreisverkehr am Holsteinstadion
Ravensberg/ Waitzstraße
Brunswik/ zw. Knooper Weg und Hansastraße
Düsternbrook
Frankestraße
Düsternbrooker Weg (neue Straßenentwässerung)
zw. Carl-Loewe-Weg und Lindenallee
Ravensberg/ Gutenbergstraße (L 321), Radwege
Brunswik/ Eckernförder Straße bis Westring
Düsternbrook
bzw. Schreventeich/
Hasseldieksdamm
Mitte Marthastraße
Rathausstraße
Ellerbek/ Kieler Kuhle
Wellingdorf zw. Schönberger Straße 121 und Kuchelstraße
Gaarden Preetzer Straße, nördlicher Gehweg
zw. Bahnhaltepunkt „Schulen am Langsee“ und Hein-Dahlinger-Halle
4. Programm Erhaltungsmanagement Straßen, Wege und Plätze mit Prioritätenliste 2021 ff.
4.1 Fortschreibung
In dem aktuellen Verwaltungsentwurf des Programms Erhaltungsmanagement wurde die bestehende Prioritätenliste (Drs. 0643/2019, Anlage 1) überarbeitet und fortgeschrieben.
4.2 Fördermaßnahmen
Für das Jahr 2021 ist vorgesehen, für folgende Schwarzdeckenerneuerungsmaßnahmen Anträge nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-SH) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein zur Förderung zu stellen:
Suchsdorf Steenbeker Weg (K7)
zw. B 76 und Eckernförder Straße
Wik Kiellinie, Südseite, stadteinwärts
zw. Feldstraße und Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
Ravensberg/ Eckernförder Straße (L 321)
Brunswik zw.Olof-Palme-Damm und Gutenbergstraße
Düsternbrook
bzw. Scheventeich/
Hasseldieksdamm
Ravensberg/ Holtenauer Straße
Brunswik zw. Esmarchstraße und Belvedere
Düsternbrook
Mitte Sophienblatt
zw. Ringstraße und Ziegelteich
Für das Jahr 2021 ist vorgesehen, folgende Schwarzdeckenerneuerungsmaßnahme mit Fördermittel nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein durchzuführen:
Gaarden Georg-Pfingsten-Straße
4.3 Beteiligung der Ortsbeiräte
Die Ortsbeiräte erhalten nach erfolgter Beschlussfassung (dieser Vorlage) das fortgeschriebene Programm mit Prioritätenliste 2021 ff. zur Kenntnis mit der Bitte, für die nächste Fortschreibung Stellung zu nehmen.
5. Finanzierung
Die Finanzierung von Maßnahmen des Erhaltungsmanagements Straßen, Wege und Plätze erfolgt auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Für die Schwarz-
deckenerneuerungsmaßnahmen werden durch die Verwaltung regelmäßig Förderanträge nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-SH) beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein gestellt.
Eine Kopie dieser Beschlussvorlage erhalten alle Ortsbeiräte zur Kenntnis.
Um Zustimmung zum Antrag wird gebeten.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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97,2 kB
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(wie Dokument)
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104,2 kB
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