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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0926/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 07.01.2021 (Drs. 0448/2020) soll in der Holtenauer Straße (zwischen Jungmannstraße und Einmündung Knooper Weg) […] in beide Fahrtrichtungen durchgehend ein Fahrradschutzstreifen ("unterbrochene Linie") markiert werden. Der Fahrradschutzstreifen ist als Modellversuch für sechs Monate einzurichten.“

 

Bei der verkehrsrechtlichen Anordnung eines Schutzstreifens nach StVO handelt es sich um eine Angelegenheit des Weisungsrechts, die sich der Beschlussfassung der Selbstverwaltungsgremien entzieht.

 

Der Oberbürgermeister hatte sich daraufhin eingeschaltet und in einem Brief an die Mitglieder des Bauausschusses vorgeschlagen, dass zunächst eine Prüfung seitens der Verwaltung erfolgen solle und anschließend die Kaufmannschaft und der Ortsbeirat beteiligt würden.

 

Die Verwaltung hatte bereits vor der entsprechenden Beschlussfassung im Bauausschuss in einer Geschäftlichen Mitteilung (Drs. 1059/2020) eine erste Stellungnahme zum Antrag des Ortsbeirats Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook abgegeben.

 

Die Straßenverkehrsbehörde weist bezüglich der Einrichtung eines Schutzstreifens in der Holtenauer Straße darauf hin, dass nach Rücksprache mit der oberen Straßenverkehrsbehörde beim Land SH ein Schutzstreifen für den Radverkehr in der Fahrbahn an der Holte-

nauer Straße nicht angeordnet werden darf, da aus Platzgründen die Markierung eines Radfahrstreifens möglich ist. Ab einer verfügbaren Breite von 1,85 m ist ein Radfahrstreifen vorzusehen. Neben einem Radfahrstreifen darf darüber hinaus keine weitere bauliche Radverkehrsinfrastruktur existieren, sodass der bauliche, sich in der Nebenanlage befindliche Radweg gesperrt werden müsste.

 

Nach der geltenden StVO dürfen auf Radfahrstreifen und Schutzstreifen keine Kfz halten. Da es sich bei der Holtenauer Straße aufgrund des Einzelhandels um eine stark durch Lieferfahrzeuge frequentierte Straße handelt, müssen für diese Fahrzeuge Lieferzonen eingerichtet werden. Nur so könnte das Halten auf dem Radfahrstreifen verhindert und ein geregelter Verkehrsfluss gewährleistet werden.

 

 

Somit stünden im Umkehrschluss deutlich breitere Gehwegflächen zur Verfügung, die mehr Raum für Gastronomie sowie zum Flanieren und Verweilen bieten könnten.

 

Insofern hat die Verwaltung eine Planung mit einem Radfahrstreifen und Lieferzonen entwickelt (siehe Anlage) und diese mit dem Eigenbetrieb Beteiligungen als Aufgabenträger für den ÖPNV beraten.

 

Bei einer Lösung mit einem Radfahrstreifen verbleibt nur eine Kfz-Fahrspur je Fahrtrichtung, die sich der ÖPNV und der motorisierte Individualverkehr teilen müssen. Auch wenn eine Fahrspur für die Abwicklung des Verkehrs bei den in der Holtenauer Straße vorhandenen Verkehrsmengen grundsätzlich ausreicht, führen insbesondere Abbiegevorgänge nach rechts in die dortigen Nebenstraßen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses, da der abbiegende Verkehr gegenüber dem Radverkehr im Radfahrstreifen und dem Fußverkehr auf den Nebenflächen wartepflichtig ist.

 

In der aktuellen Situation kann der geradeausfahrende Verkehr auf die zweite Geradeausspur ausweichen und wird nicht wesentlich behindert. Eine solche Möglichkeit besteht bei nur noch einer verbliebenen Fahrspur nicht.

 

Wenn diese zu erwartenden Einschränkungen des Verkehrsflusses bei der Fahrplangestaltung des ÖPNV Berücksichtigung findenrden, würden sich die fahrplanmäßigen Fahrzeiten der die Holtenauer Straße nutzenden Linien verlängern, was zum Einsatz von mehr Bussen und dementsprechend mehr erforderlichem Personal führen und den ÖPNV insgesamt unattraktiver machen würde. Insofern findet die Planung eines Radfahrstreifens in der Holtenauer Straße keine Zustimmung beim Eigenbetrieb Beteiligungen.

 

Die Planung mit Radfahrstreifen wurde im weiteren Verlauf den Mitgliedern des lokalen Einzelhandelsvereins, Holtenauer e. V., vorgestellt. Diese befürchten durch den Wegfall von Parkplätzen für Lieferzonen sowie die Verdrängung des MIV auf andere Verkehrsachsen den Wegfall von potentiellen Kundengruppen. Aus prioritär diesen genannten Gründen plädierten die anwesenden Mitglieder des Vereins für eine Vertagung weiterer Verkehrsprojekte sowie Modellversuche und die Fokussierung auf die Trassenstudie für das hochwertige ÖPNV-System.

 

Allerdings wurde in diesem Gespräch auch vereinbart, in mindestens zwei durch die Holtenauer e. V. vorzuschlagenden Abschnitten im Geschäftsbereich der Holtenauer Straße probeweise Lieferzonen einzurichten.

 

Dem Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook wurde am 13.10.2021 der Sachstand und das Ergebnis des Gesprächs mit dem Verein Holtenauer e. V. vorgestellt.

Nach einer ausführlichen und teilweise kontroversen Diskussion insbesondere zur Not- bzw. Sinnhaftigkeit der Beibehaltung des schmalen, gebauten Radweges im Geschäftsbereich entlang der Holtenauer Straße gab der Ortsbeirat einstimmig ein positives Votum zur probeweisen Einrichtung von Lieferzonen in zwei Abschnitten der Holtenauer Straße ab.

 

Ziel dieser Lieferzonen im Bestand ist es, das Parken in zweiter Reihe zu verhindern. Gelingt dies, müssen Kfz und auch auf der Fahrbahn fahrende Radfahrende nicht mehr auf die zweite Geradeausspur ausweichen, um in zweiter Reihe haltende Fahrzeuge zu überholen. Dies führt zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit und steigert die Akzeptanz des Radfahrens in der Fahrbahn, was zu einer Reduzierung der Konflikte zwischen Radfahrenden und Fußgehenden auf den Nebenanlagen führen kann, sofern Radfahrende dann statt der schmalen Radwege die Fahrbahn benutzen.

 

Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 4, 2021 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen