Infosystem Kommunalpolitik
Interfraktioneller Antrag - 0984/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgehende Einführung der Übernachtungsteuer
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 14.12.2022
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
- Beteiligt:
- Ratsfraktion Die Politiker*innen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
Dec 6, 2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
|
Dec 15, 2022
|
Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Kiel schnellstmöglich eine Übernachtungsteuer gemäß den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) einzuführen.
Dabei soll es sich ausdrücklich nicht um eine Tourismusabgabe nach § 10 KAG handeln.
Ein möglicher Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Öffentlich-rechtliche Vertrag über die Konsolidierungshilfen nach § 11 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) sah in seinem Maßnahmenkatalog bereits 2013 die Einführung einer Übernachtungsteuer oder einer Tourismusabgabe vor.
In der Geschäftlichen Mitteilung der Verwaltung vom 26.04.2021 (“Einführung einer Tourismusabgabe in der Landeshauptstadt Kiel“, Drs. 0351/2021) wird ausführlich dargelegt, warum die Einführung einer Tourismusabgabe nach § 10 KAG nicht empfehlenswert erscheint. Die dort dargelegten Gründe gelten aber nicht für eine Übernachtungsteuer, die laut KAG von Kreisen und Gemeinden in Schleswig-Holstein per Satzung eingeführt werden kann, solange keine Tourismusabgabe erhoben wird.
Der einzige in der Geschäftlichen Mitteilung aufgeführte Grund, der gegen die Einführung einer Übernachtungsteuer spricht, ist die Ablehnung eines entsprechenden Antrags der LINKEN in der vorletzten Wahlperiode („Bettensteuer einführen“, Drs. 0183/2012). Die Ablehnung eines Antrages vor über zehn Jahren ist aber kein relevanter Grund, der gegen die Einführung einer Übernachtungsteuer spricht, ebenso, wie auch die Ablehnung der Beauftragung der Verwaltung, zu den diesjährigen Haushaltsberatungen einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen, gerade angesichts der angespannten Finanzlage der Landeshauptstadt Kiel, kein Hindernisgrund ist.
Gerade der Bereich Wirtschaft/Tourismus weist im Haushaltsplanentwurf die stärkste Ergebnisverschlechterung auf. Eine Übernachtungsteuer ist geeignet, hier gegenzusteuern.
Es gibt bereits erfolgreiche Vorbilder von über 30 Großstädten in Deutschland, die Übernachtungsteuern erheben. In seinem am 17. Mai in der Pressemitteilung „Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar“ veröffentlichtem Beschluss vom 22. März 2022 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Übernachtungsteuer der Stadt Freiburg i.Br. ausdrücklich festgestellt. Auch in Lübeck wird derzeit eine Wiedereinführung der Bettensteuer (diesmal auch für Geschäftsreisende) debattiert. Dabei wird dort, trotz des gleichzeitigen Wegfalls der in Travemünde erhobenen Kurtaxe, mit jährlichen Mehreinnahmen von bis zu 2,8 Millionen Euro gerechnet. Da in Kiel keine Kurtaxe erhoben wird, wären die hier zu erwartenden Mehreinnahmen ungleich höher. Angesichts der deutlichen strukturellen Unterfinanzierung kann es sich die Landeshauptstadt Kiel nicht erlauben, länger auf diese Einnahmen zu verzichten.
gez. Ratsherr Burkhardt Gernhuber
Ratsfraktion DIE LINKE
gez. Ratsfrau Svenja Bierwirth
Ratsfraktion Die Politiker*innen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
470,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
219,1 kB
|
