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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0993/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Der ABK wird gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 der Betriebssatzung für den ABK nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigV0) wie ein Eigenbetrieb geführt. Gemäß § 2 Abs. 4 S. 3 SHEigV0 bestimmt die Werkleitung die innere Organisation des Eigenbetriebes.

Die geplante Änderung der Aufbauorganisation ist in einer internen Arbeitsgruppe erarbeitet worden. Sie wurde dem verantwortlichen Dezernenten, dem Personalrat sowie den Führungskräften vorgestellt. Wertvolles Feedback hieraus ist in die Änderung der Aufbauorganisation eingeflossen.


Die Stellenplanung 2021 erfolgte bereits unter Berücksichtigung der Schwerpunkte Stadtsauberkeit, Qualität und Führung. Die Umsetzung der neuen Aufbauorganisation soll daher ohne strukturellen Stellenaufbau durch Umwidmung vorhandener Stellen – schrittweise nach Besetzung der Führungspositionen - erfolgen. Die endgültigen Bezeichnungen der Abteilungen/Sachbereiche und die neuen Gliederungsziffern werden im Nachhinein festgelegt.

 

Für die Veränderung gelten folgende personalwirtschaftlichen Grundsätze

  • Im Zuge der Änderung der Aufbauorganisation erfolgen keine betriebsbedingten Kündigungen.
  • Verantwortungen / Führungspositionen bleiben grundsätzlich bestehen.
  • Vakante Führungspositionen werden ausgeschrieben.

Sollte sich die Wertigkeit von Planstellen durch die neue Aufbauorganisation verringern behalten die betroffenen Personen ihre Entgeltgruppe und Entgeltstufe (Besitzstandswahrung). Sollte sich die Wertigkeit der Planstelle durch die Veränderung der Aufgaben und/oder Verantwortung erhöhen, erhalten die betroffenen Mitarbeiter*innen – nach Stellenbewertung - den jeweiligen Zugewinn ab dem Stichtag der Umsetzung.

Der Personalrat hat den hier aufgeführten Änderungen der Aufbauorganisation zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 25, 2020 - Wirtschaftsausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Dec 10, 2020 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen