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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0518/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

r einen Bereich in Kiel–Schreventeich, Gewerbegebiet Alte Weide/Eichkamp wird die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Kiel endgültig beschlossen. Der anliegenden Begründung wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt:

 

Geltungsbereich und Planungserfordernis

 

Der Geltungsbereich der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Grundstück Alte Weide 4–10. Es liegt als Eckgrundstück rdlich zwischen den Straßen Eichkamp und Alte Weide. Der geltende Flächennutzungsplan stellt für dieses Grundstück eine gewerbliche Baufläche dar.

 

Auf diesem Grundstück soll ein großflächiger Lebensmittelmarkt mit circa 1.900  Verkaufsfläche errichtet werden.

 

Großflächige Einzelhandelseinrichtungen sind im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche dar-zustellen. Da die Fläche kleiner als ein Hektar ist, wird entsprechend der Darstellungssystematik die Nutzung „Gewerbe“ mit dem Lagesymbol E (Großflächiger Einzelhandel) gekennzeichnet.

 

Die Ratsversammlung hat am 17.02.2011 den Aufstellungsbeschluss für die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

 

Parallel zum Endgültigen Beschluss der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 986V als Satzung beschlossen.

 

Umweltprüfung

 

Es wurde eine Umweltprüfung vorgenommen. Die nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind im Umweltbericht dargelegt. Er bildet einen gesonderten Teil der städtebaulichen Begründung. Der Umweltbericht wurde für die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 986V gemeinsam verfasst.

 

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 22.07.2011 beteiligt.

 

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, respektiert in ihrer Stellungnahme das Ergebnis der Abstimmung des Planvorhabens auf der Grundlage gutachterlicher Untersuchungen und konzeptioneller Entscheidungen im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Die Auswirkungen der Planung auf die bestehenden und planungsrechtlich zussigen Versorgungsstrukturen der Innenstadt und der Nahversorgung sind darzulegen.

 

Hierzu die Verwaltung: Die gutachterliche Untersuchung zur Einzelhandelssituation hat ergeben, dass schädigende Wirkungen auf zentrale, schützenswerte Nahversorgungsbereiche nicht zu erwarten sind. Mögliche Umsatzrückgänge in den räumlich nahen, aber sich bereits außerhalb des Einzugsgebietes befindlichen Kieler Versorgungsbereiche Innenstadt und Stadtteilzentrum Holtenauer Straße dürften in der Gesamtheit lediglich mit rd. 0,2 Mio. € zu Buche schlagen und damit zu keiner nachweisbaren bzw. prognostizierbaren Beeinträchtigung dieser Versorgungsbereiche führen. Nähere Ausführungen zu den Auswirkungen sind den Begründungen der Bauleitpläne zu entnehmen.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Die Bürgerinnen und Bürger wurden in der Zeit vom 14.06.2011 bis zum 27.06.2011 durch Aushang im Rathaus sowie durch die Unterrichtung und Erörterung in der Sitzung des Ortsbeirates Schreventeich/Hasseldieksdamm am 16.06.2011 frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Lediglich zu Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 986V wurden Anregungen vorgebracht. Diese werden in Anlage 1 der Beschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 986V aufgeführt.

 

Entwurfsbeschluss und Öffentliche Auslegung

 

Der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 29.09.2011 von der Ratsversammlung beschlossen. Die Öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgte in der Zeit vom 19.10.2011 bis zum 21.11.2011. Mit Schreiben vom 12.10.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung informiert und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Zu den Darstellungen der 30. Änderung des Flächen-nutzungsplanes gingen keine Anregungen ein. Die Abteilung Landesplanung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein hält die Hinweise ihrer Stellungnahme zum ersten Beteiligungsschritt aufrecht (siehe oben).

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs wurde aufgrund geänderter Vorgaben des Innenministeriums wiederholt. Die öffentliche Bekanntmachung der wiederholten Auslegung erfolgte am 16.07.2012 in den „Kieler Nachrichten“, im Internet und durch Aushang im Rathaus. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 24.07.2012 bis zum 24.08.2012. Es gingen keine Anregungen ein

 

Ortsbeiratsbeteiligung

 

Der Vorentwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde dem Ortsbeirat Schreventeich/ Hasseldieksdamm in seiner Sitzung am 16.06.2011 vorgestellt. Er hat die Planung zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Ortsbeirat Schreventeich/Hasseldieksdamm erhält diese Vorlage zur Kenntnis.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung mit Umweltbericht und dem in der Sitzung aushängenden Plan.

 

 

gez. Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 6, 2012 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Sep 20, 2012 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen