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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1120/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Durch den interfraktionellen Antrag Drs. 1014/2015 wurde am 17.11.2016 mit Drs. 0891/2016 in der Ratsversammlung die Einführung einer Seniorenmonatskarte im Abo auf Probe für Kieler BürgerInnen ab einem Alter von 65 Jahren beschlossen. Der Probezeitraum läuft vom 1.3.2017 bis 28.2.2019. Die mit Drs. 0684/2018 geforderte Evaluation nach 1 ½ Jahren Laufzeit wird mit dieser geschäftlichen Mitteilung ergänzt. Das ermöglicht, die aktuellsten Zahlen in der Information zu berücksichtigen.

a)      Preisgestaltung der Seniorenmonatskarte

Die Seniorenmonatskarte ist eine personenbezogene Monatskarte im Jahresabo vergünstigt um 25% für Kieler BürgerInnen, die mindestens 65 Jahre alt sind. Da nach außen durch die Kieler Verkehrsgesellschaft mbH (KVG) für jedes Seniorenticket ein reguläres Jahresabo an die NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH (NSH) gemeldet wird, erleiden die anderen beteiligten Verkehrsunternehmen keinen finanziellen Nachteil und haben dem Kieler Sonderweg auch nur deswegen zugestimmt. Ein reguläres Abo kostet zurzeit im Monat 49,92 €, das vergünstigte Senioren Abo kostet 37,44 €. Die Differenz, die monatlich pro Abo vom Eigenbetrieb Beteiligungen (EBK) an die KVG gezahlt wird, sind zur Zeit 12,48 € (siehe Anlage 1).

 

b)      Wie wird die Seniorenmonatskarte im Abo angenommen?

Seit März 2017 wurden insgesamt 1.293 Seniorenabonnements abgeschlossen (siehe Anlage 2), die sich aus 715 neuen Abonnenten und 578 Wechslern zusammensetzen.

 

c)      Vergleich der Fahreinnahmen vor und nach Einführung des Seniorentickets

In Anlage 3 sind die Grunddaten für die weiteren Anlagen zu finden.

Vor Einführung (siehe Anlage 4) haben 578 SeniorInnen den ÖPNV mit einem regulären Abo benutzt. Für die anderen 715 SeniorInnen ist das ÖPNV Nutzerverhalten zurzeit nicht bekannt und kann nur durch Annahmen eingeschätzt werden.

Um das Nutzerverhalten besser einschätzen zu können, läuft seit Ende Oktober eine Befragung der Seniorenticketinhaber über das Fahrverhalten vor und nach Einführung des Seniorentickets. Wenn die Auswertung dazu vorliegt, sind die Fahreinnahmen voraussichtlich besser darzustellen bzw. einzugrenzen.

Szenario a) keine ÖPNV Nutzung

Annahme =  „Neukunden“ haben vorher den ÖPNV nicht genutzt:

Dabei ergäben sich für den Probezeitraum bis November 2018 (=21 Monate) Fahreinnahmen von 539.936,64 €, wenn die Jahresabonnements weiterhin Bestand hätten (siehe Anlage 4 Spalte 2).

Szenario b) ÖPNV Nutzung

Annahme =  „Neukunden“ haben den ÖPNV vor Einführung des Seniorentickets genutzt

Bei dieser Betrachtungsweise wird angenommen, dass jeder „Neukunde“ den ÖPNV genutzt hat und zwar genau so oft, dass sich ein Seniorenticket gerade für jeden individuell rentiert. Dazu wird der Preis des Seniorentickets durch den Preis einer Einzelfahrt (= eine Einzelfahrt bei einer Mehrfahrtenkarte kostet 2,30 €) dividiert. Man erhält dabei 16 Fahrten und das entspricht 4 Mehrfahrtenkarten im Monat, die der Kunde genutzt hat. Das ergibt rechnerisch 439.978,40 € Fahreinnahmen (Anlage 4 Spalte 5).

Berücksichtigung des Fahreinnahmepooling

Die Fahreinnahmen werden von allen Verkehrsunternehmen in einen Pool gezahlt. Für die Zone 4000 werden die Einnahmen nach bestimmten Verteilungsschlüsseln an die betroffenen Verkehrsunternehmen ausgeschüttet. In Kiel sind das Zurzeit neben der KVG die Autokraft (AK), die Verkehrsbetriebe Kreis Plön (VKP), die Schlepp- und Fährgesellschaft mbH (SFK) und die DB Regio. Von den Einnahmen, die in der Zone 4000 entstehen, erhält die KVG ca. 90 %. Die restlichen 10% werden auf die anderen Verkehrsunternehmen, die auch in der Zone 4000 tätig sind, verteilt. Da ein komplettes Abo in den Pool gezahlt wird, erhält die LH Kiel aufgrund des Brutto-Verkehrsvertrages zwischen KVG und EBK auch ca. 90% der gesamten Einnahmen, also ca. 90% von 49,92 €. Der Anlage 4 in den Spalten 7 11 sind die gepoolten Fahreinnahmen je Nutzerquote von 20%, 40%, 60% und 80% zu entnehmen. Somit liegen die gesamten Fahreinnahmen rechnerisch vor Einführung des Seniorentickets in der Bandbreite zwischen 485.942,98 € und 881.923,54 (siehe Anlage 4 Spalte 12 bis 17).

Nach Einführung des Seniorentickets (Anlage 5) nutzen bereits 1.293 SeniorInnen das Seniorenticket. Dafür entstehen im Probezeitraum 849.818,22 € Fahreinnahmen (Anlage 5 Spalte 2). Die Stadt gleicht für jedes Ticket den Preis zum regulären Preis aus, so dass 283.183,00 € (Anlage 5 Spalte 4) als Ausgleich an die KVG gezahlt wird. Die Fahreinnahmen (bewertet zum Preis eines regulärem Monatsticket) werden wie oben beschrieben auch wieder an die KVG gepoolt zugeschieden, so dass -abzüglich des gezahlten Ausgleich, den die Stadt an die KVG geleistet hat- gepoolte Fahreinnahmen von 736.518,10 € als Fahreinnahmen der Stadt Kiel zustehen (Anlage 5 Spalte 8).

Vergleicht man die Fahreinnahmen vor und nach Einführung des Seniorentickets, werden im Probezeitraum (zurzeit 21 Monate) zwischen +250.575,12 € und 145.405,44 € an Fahreinnahmen generiert.

 

 

 

 

ohne Nutzung

mit 100 % Nutzung

FE nach Einführung des Seniorentickets (Anlage 5 Spalte 8)

736.518,10 €

FE vor Einführung des Seniorentickets (Anlage 4 Spalte 12 bzw. 17)

-485.942,98 €

-881.923,54 €

FE-Entwicklung von…bis…

 

+250.575,12 €

-145.405,44 €

Auf ein Jahr bezogen (mit 1.293 Abonnenten) ergibt sich bei einem Vergleich der Fahreinnahmen vor und nach Einführung des Seniorentickets ein Fahreinnahmenergebnis, welches zwischen +191.842,56 und -92.327,04 € liegt.

 

 

 

 

ohne Nutzung

mit Nutzung

FE nach Einführung des Seniorentickets (Anlage 5 Jahresbetrachtung)

503.463,17 €

FE vor Einführung des Seniorentickets (Anlage 4 Jahresbetrachtung)

-311.620,61 €

-595.790,21 €

FE-Entwicklung von…bis…

 

+191.842,56 €

-92.327,04 €

 

 

Bei dieser Betrachtung sind mögliche zusätzliche Fahreinnahmen, die durch die Nutzung vor 9:00 Uhr entstehen, nicht enthalten. Ebenso ist der Arbeitsaufwand, der bei der KVG und beim EBK durch Aboverwaltung, Rechnungen, Beratungen von Abonnenten und Auswertungen entstehen, nicht berücksichtigt, da dieser rechnerisch keine große Auswirkung hat und die gezeigte Spannbreite nicht wesentlich verändert.

Fazit: Stellt man die rechnerischen Fahreinnahmen vor Einführung den Fahreinnahmen nach Einführung des Seniorentickets abzüglich der Ausgleichzahlung durch die LH Kiel gegenüber, ergibt sich ein Ergebnis zwischen +191.842,56 und -92.327,04 € pro Jahr.

d)      Hinweis zu „1 Neuabschluss für 3 Wechsler“

Da ein Wechsler Fahreinnahmenverluste von 12,48 € verursacht (altes Abo 49,92-37,44=12,48 €), benötigt man für 3 Wechsler einen Neuabschluss (3*12,48=37,44). Damit ist der Fahreinnahmenverlust ausgeglichen. Aber für alle 4 Abonnenten zahlt die Stadt jeweils 12,48 € für ein vollständiges Abo ein. Deswegen ist in der Gesamtberechnung in Anlage 5 auch der Ausgleich der LHK berücksichtigt.

 

e)      Wie ist der Stand für ein landesweites Seniorenticket?

Landesweit ist von einem Fahrschein, der nur für eine spezielle Gruppe genutzt werden kann, Abstand genommen worden. Der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (Nah.SH) und die NSH verfolgen ein allgemeines Monatsticket, das auch im Abo erhältlich ist und eine zeitliche Restriktion hat (z.B. 9:00 Uhr). Damit wird keine Gruppe per se durch sein Alter ausgeschlossen. Der Einführungszeitpunkt ist noch nicht festgelegt, da zunächst mögliche neuartige Tarifmodelle betrachtet werden sollen. Dann könnte parallel zu dem jetzigen Tarif ein digitalisierungsfähiger Tarif eingeführt werden und der bestehende Tarif z.B. durch die 9:00 Uhr Monatskarte erweitert werden. Dabei ist frühestens im Jahr 2020 mit einer Einführung zu rechnen.

 

f)        Tarifgestaltung in Kiel und aktuell notwendige Änderung

In Kiel erbringt nicht nur die KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH (KVG) die ÖPNV Leistung. Deswegen sind für Tarifangebote, die nur für Kiel Gültigkeit haben, die Zustimmungen der anderen Verkehrsunternehmen sowie der Landesbehörde nötig. Bei der Einführung des Probezeitraums für das Seniorenticket ist dieses Prozedere ebenso durchgeführt worden. Im Hinblick auf Projekte, die den ÖPNV attraktiver machen sollen, um auch umweltpolitische Ziele einzuhalten, ist es denkbar, die Probephase zu verlängern. Auch um das geänderte Nutzerverhalten der Senioren besser abbilden zu können und eine höhere Datensicherung zu erlangen, erscheint dies sinnvoll. Allerdings ist dafür auch wieder die Zustimmung aller beteiligten Verkehrsunternehmen nötig. In diesem Zusammenhang wurde, um die einheitliche Tarifstruktur konsequent einzuhalten, seitens der VU darauf hingewiesen, dass eine Zustimmung nur erfolgt, wenn die Regelung der Überlappungsgebiete auch konsequent eingehalten wird. Dies wird dazu führen, dass bei einer Verlängerung des Probezeitraums für das Seniorenticket, der Kunde zwischen dem Überlappungsbereich 5140 (Oppendorf) und 3140 (Schilksee) wählen muss.

 

g)      SH Tarif und Vorteile des Verkehrsverbundes (siehe dazu auch Drs. 1018/2018)

Die Kooperation mit den zurzeit 33 Verkehrsunternehmen bietet allen Beteiligten Synergieeffekte.

Finanziell werden die kommunalisierte Mittel in der Finanzierungsverordnung an die Nutzung des SH-Tarifs gekoppelt, so dass fast 4 Mio. € kommunalisierte Mittel der LH Kiel zufließen.

Der größte Vorteil liegt in der Nutzung der Gemeinschaftsleistung und dafür nur eine Fahrkarte zu erwerben. Bei längeren Strecken muss der Fahrgast beim Wechsel des Verkehrsunternehmens keinen neuen Fahrschein erwerben, sondern kann mit dem einen Fahrschein sein Ziel erreichen.

Die Grundziele eines Verbundes sind damit auch Vorteile, die für einen Verbund sprechen

  • ein einheitliches Fahrpreissystem, der sogenannte Tarif,
  • ein von allen Verkehrsunternehmen anerkanntes, möglichst einheitliches Fahrkartensortiment (für besonders große Städte können Ausnahmen beispielsweise durch höhere Stadttarife oder besondere Abo-Angebote bestehen bleiben),
  • abgestimmte Fahrpläne,
  • einheitliche Fahrplaninformationen und
  • die Anschlusssicherung zwischen Angeboten aller Verkehrsunternehmen.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

-          Anlage 1: Preisübersicht Seniorenticket

-          Anlage 2: Entwicklung Seniorenabo

-          Anlage 3: Übersicht der Entwicklung der Abonnenten Seniorenticket Grunddaten

-          Anlage 4: Fahreinnahmen vor Einführung

-          Anlage 5: Fahreinnahmen nach Einführung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Dec 13, 2018 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen