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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0952/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Entwicklungsgemeinschaft Altenholz-Dänischenhagen-Kiel mit den in der Begründung genannten wesentlichen Änderungen wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die LH Kiel und die Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen haben das Gewerbegebiet Lehmkaten gemeinsam entwickelt. Dazu wurde der Zweckverband Entwicklungsgemeinschaft Altenholz-Dänischenhagen-Kiel gegründet. Das Gewerbegebiet liegt zwischen den beiden Gemeinden auf Dänischenhagener Gebiet am Kieler Stadtrand.

 

Das Gewerbegebiet ist voll ausgelastet und die beiden Gemeinden Altenholz undnischenhagen sowie die Landeshauptstadt Kiel sind sich einig, dass eine Erweiterung sinnvoll ist. Die Erweiterung soll zukünftig auf dem sog. „4. Quadranten“ (zur Lage siehe Anlage 1) erfolgen.

 

Im Ordnungsraum Kiel (Landeshauptstadt Kiel und angrenzende Teile der Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) gibt es weiterhin einen erheblichen Bedarf an Gewerbeflächen. Wie das Gewerbeflächenmonitoring des Planungsdialogs für die Kiel-Region zeigt, übersteigt die Nachfrage deutlich das Angebot. Allein in den Jahren 2021/2022 wurden im Ordnungsraum Kiel 11 ha vermarktet. Bei anhaltender Nachfrage wird es in den nächsten Jahren eine Unterdeckung im gewerblich-industriellen Flächenangebot geben. Durch die erfolgreiche Flächenverwertung der letzten Jahre stehen sofort oder kurzfristig kaum Gewerbeflächen zur Verfügung. Dabei sind bereits zukünftige Flächenentwicklungen berücksichtigt.

 

Zur Entscheidungsfindung, ob sich eine Gewerbegebietsentwicklung finanziell trägt, wurde eine Machbarkeits-/Erschließungsstudie für das vorgesehene Gebiet in Auftrag gegeben, die ein Potenzial von ca. 11 ha für Gewerbeflächen aufzeigt. (Anlage: Machbarkeits-/Erschließungsstudie Stand Dezember 2021)

Die KiWi, Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH, hat unter den dort benannten Rahmenbedingungen dargelegt, dass eine Erschließung und anschließende Vermarktung sowohl mit Förderung als auch ohne Akquise öffentlicher Fördermittel möglich und wirtschaftlich tragfähig ist. Beide Möglichkeiten müssen im weiteren Verlauf abgewogen werden.

 

Am 7.11.22 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Entwicklungsgemeinschaft Altenholz-Dänischenhagen-Kiel die Erweiterung einstimmig beschlossen. Die Verbandssatzung wurde entsprechend angepasst und ist in der Anlage zu finden.

 

Wesentliche Änderungen sind:

 

  • Der Zweckverband wird auf dem Gebiet der Gemeinde Dänischenhagen die Teilfläche 4 als neues gemeinsames Gewerbegebiet entwickeln.
  • Neue Vereinbarung über Ausgleichszahlungen: In der Vergangenheit ist eine der Teilflächen nicht als Gewerbegebiet, sondern als Wohngebiet entwickelt worden („Erdbeerfeld“). Auch für dieses Gebiet galt bisher eine Drittelung der Einnahmen. Die Gemeinde Altenholz hat seit längerem in diesem Punkt auf eine Änderung hingewirkt, da insbesondere Kinderbetreuungs- und Schulkostenbeiträge anfallen. Unter Hinzuziehung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Becker, Kanzlei Brock-Müller-Ziegenbein aus Kiel, konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Ab 2023 werden jährlich aus dem Wohngebiet des Erdbeerfeldes zusätzlich zu den bisher in Abzug zu bringenden Kosten künftig auch die Kosten für Kinderbetreuung und Schulen abgezogen.
  • Die Überarbeitung der Satzung wurde zum Anlass genommen, bisherige Zusatzvereinbarungen in die Neufassung der Satzung zu integrieren.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Struktur der Projektentwicklung sieht vor, dass das Grundstück vom Zweckverband erworben, gemeinsam erschlossen und anschließend vermarktet wird. Dafür ist ein Zeitrahmen bis 2026 vorgesehen. Der Zweckverband wird zu diesem Zweck ein Darlehen aufnehmen. Die durch den Ankauf, die Erschließung und die Vermarktung entstehenden Kosten werden mittelfristig durch den Verkauf der Grundstücke gedeckt werden. Kalkulation und Zeitplan sind beigefügt. Als Verbandsumlage sind für das Jahr 2023 im Haushalt der Landeshauptstadt Kiel 22.968,33 € einzuplanen.

Zum Stand des Kaufvertrages wird im nicht-öffentlichen Teil berichtet.

 

Auswirkungen auf das Klima

Mit Flächenversiegelung muss sehr behutsam umgegangen werden. In diesem Fall wird eine landwirtschaftlich genutzte Fläche zu einem Gewerbegebiet erschlossen. Neben der Gewerbefläche ist eine Retentionsfläche von rd. 3 ha vorgesehen. Weitere Ausgleichsflächen im Umfang von rd. 5 ha sind eingeplant und werden vom derzeitigen Grundstückseigentümer kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Bebauungsplan für diese Fläche, der von der Gemeinde Dänischenhagen aufgestellt wird, kann weitere Anforderungen an eine möglichst klimaschonende Entwicklung vorsehen. Zur Vergabe der Grundstücke an interessierte Betriebe wird ein gemeinsamer Kriterienkatalog erarbeitet werden, der Aspekte der Nachhaltigkeit beinhalten wird.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 30, 2022 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 15, 2022 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen