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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1092/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge mit der Fewa Mobil Verwaltungs GmbH wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 994V soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen r die Errichtung von Geschosswohnungsbauten schaffen.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB muss sich die Vorhabenträgerin auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen verpflichten (Vorhaben- und Erschließungsplan).

 

Der beigefügte Vertragsentwurf ist mit der Vorhabenträgerin abgestimmt und liegt unterschrieben vor. Nach Beschluss dieser Vorlage wird die Verwaltung den Vertrag gegenzeichnen.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist dem Durchführungsvertrag als Anlage 1 beigefügt und wird Bestandteil des vorhabenbezogenes Bebauungsplanes Nr. 994V. Das Vorhaben ist in § 2 des Vertrages beschrieben.

 

 

gez. Doris Grondke

Stadträtin für

 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jan 12, 2023 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jan 19, 2023 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen