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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0902/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

1. Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 (Anlage 1) mit dem Ergebnisplan, dem

Finanzplan und den einzelnen Teilplänen wird zugestimmt.

 

2. Den Bewirtschaftungsregelungen zum Haushaltsplan 2020 (Anlage 2) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Hinsichtlich der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020, den Ergebnis- und Finanzplan sowie die einzelnen Teilplänen wird auf die übersandten Haushaltsunterlagen, insbesondere auf den Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020, den Vorbericht sowie das nachgereichte Material (v.a. die Nachmeldeliste zum Haushaltsentwurf 2020 und die Liste der Sperrvermerke) verwiesen.

 

Der mit einem positiven Jahresergebnis von knapp einer halben Million EUR abschließende Haushaltsplan-Entwurf 2020 verbessert sich durch die Nachmeldeliste um rd. 1,4 Mio. EUR auf 1,9 Mio. EUR.

 

Da neben dem Ergebnisplan 2020 auch die mittelfristige Planung für die Jahre 2021 bis 2023 sowie der Ergebnisplan bzw. die Ergebnisrechnung in den beiden vorangegangenen Jahren 2018 und 2019 Überschüsse ausweisen, bedürfen die Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen nach § 95 f Abs. 5 und § 95 g Abs. 6 Gemeindeordnung auch für 2020 keiner Genehmigung.

 

Alle Veränderungen gegenüber dem Haushalts-Entwurf 2020 für die Haushaltsplanjahre 2020 bis 2023 sind in der als Anlage beigefügten Nachmeldeliste zusammengestellt.

 

Wie in den Vorjahren enthält die Nachmeldeliste als weitere Anlage eine Liste der Baumaßnahmen, die im Haushalt 2020 unter Sperrvermerk gestellt werden (Anlage Sperrvermerksliste).

 

Zur Entscheidung über die Aufhebung der Sperrvermerke bzw. die Freigabe der Haushaltsmittel/ Verpflichtungsermächtigungen wird der Finanzausschuss mit Beschluss über die Nachmeldeliste bzw. den späteren Veränderungsnachweis zum Entwurf des Haushaltsplanes 2020 ermächtigt. Verantwortlich für die Erstellung der entsprechenden Beschlussvorlagen (zur Aufhebung einzelner Sperrvermerke) ist das für die jeweilige Maßnahme zuständige Fachamt.

 

 

 

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 3, 2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 12, 2019 - Ratsversammlung - geändert beschlossen