Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 1078/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2020 des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel (ABK)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 18.11.2019
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Abfallwirtschaftsbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Wirtschaftsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
Nov 27, 2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
|
Dec 12, 2019
|
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Wirtschaftsplan 2020 weist mit einem Jahresfehlbetrag von 519 T€ ein negatives Jahresergebnis auf.
Die Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2020 werden insgesamt 4.960 T€ höher geplant als sie 2018 angefallen sind. Dem stehen wiederum zusätzliche Umsatzerlöse von 4.364 T€ gegenüber, die sich aus zusätzlichen Gebühreneinnahmen und höheren städtischen Ausgleichszahlungen zusammensetzen. Darüber hinaus werden Gebührenüberschüsse bzw.
-defizite der Vorjahre verrechnet, so dass für 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von 519 T€ gerechnet wird.
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2018 sind im Wirtschaftsplan 2020 insbesondere die um 2.082 T€ (+ 9,6%) höheren Personalkosten auffällig. Die Begründung hierfür liegt, neben dem in 2018 abgeschlossenen Tarifvertrag, auch in der Übernahme zusätzlicher städtischer Aufgaben. Zudem mussten Kapazitäten geschaffen werden, um die Überlastungssituation in einigen Bereichen zu mildern und um den ABK innovativer aufzustellen.
Die 2020 geplanten Abschreibungen übersteigen die in 2018 realisierten Abschreibungen um 938 T€ (+26,0%). Im Jahr 2018 gab es erhebliche Investitionsreste bei der Fahrzeugbeschaffung. Dieser Investitionsstau wurde im Laufe des Jahres 2019 weitgehend aufgelöst, so dass in 2020 jeweils die volle Jahres-Abschreibung zum Tragen kommt.
Eine weitere wesentliche Änderung hat sich durch die Neuberechnung der Nachsorge- und Rekultivierungsrückstellung für die Abfalldeponie Schönwohld auf Grundlage eines technischen Gutachtens ergeben. Insbesondere aufgrund der Zinsentwicklung fällt der Saldo aus zu bildender Rückstellung und Verbrauch in 2020 ca. 700 T€ höher aus als im Abschluss 2018. Diese Zuführung beeinflusst ganz wesentlich das Jahresergebnis, da sie zu einem überwiegenden Anteil den gewerblichen Teil der Deponie betrifft und somit nahezu direkt in das Jahresergebnis einfließt.
Im Jahresabschluss 2018 wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.523 T€ aufgelöst, die sowohl die Gebührenhaushalte, als auch das Jahresergebnis 2018 entlastet haben.
Die Veränderungen vom Wirtschaftsplan 2019 zum Wirtschaftsplan 2020 werden nachfolgend kurz erläutert:
Die Betriebserträge erhöhen sich gegenüber dem Plan 2019 um 1.319 T€ auf 48.813 T€.
Die Materialaufwendungen betragen im Wirtschaftsplan 2020 16.050 T€ und sind damit 626 T€ höher als 2019, da der ABK mit weiterhin steigenden Entsorgungskosten rechnet. Die Personalkosten steigen mit 466 T€ (2,0 %) unterproportional.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich in 2020 um 427 T€ und zwar in erster Linie in den Bereichen EDV-Ausstattung, Fortbildung und Reparatur/Instandhaltung. Zudem ist die Zuführung zur Deponierückstellung (inkl. Zinsanteil) für 2020 um 355 T€ höher anzusetzen.
Die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2020 berücksichtigen die Rückgabe von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren in Höhe von 2.242 T€ (Vorjahr: 2.142 T€).
Den Gebührenzahlern der Straßenreinigungsgebühr muss ein in den Vorjahren erzielter Gebührenüberschuss von 1.618 T€ in 2020 zurückgezahlt werden. Nach der Gebührensenkung in 2019 kann die Gebühr daher, trotz gestiegener Kosten, auf dem Niveau von 2019 gehalten werden.
Im Abfallbereich werden insgesamt 624 T€ erstattet. Davon werden die Restabfallgebühren mit Gebührenüberschüssen aus Vorjahren in Höhe von 615 T€ entlastet. Demgegenüber deckt die Papierabfallgebühr ein Defizit von 64 T€ aus den Vorjahren. Bei der Gebühr für die Bioabfallsammlung werden 73 T€ aus Überschüssen der Vorjahre gebührenmindernd verrechnet.
Nach der Anpassung im Vorjahr ändern sich die Abfallgebühren damit in 2020 nicht und bleiben konstant.
Zum 31.12.2018 bestand gegenüber den Gebührenzahlern ein Überschuss in Höhe von 5.055 T€. Planmäßig sind im laufenden Jahr 2019 insgesamt 2.142 T€ zur Rückgabe in den Wirtschaftsplan eingestellt worden. Im Wirtschaftsplan 2020 werden weitere 2.242 T€ an die Gebührenzahler zurückerstattet. Somit verbleibt ein geplanter Gebührenüberschuss zum 31.12.2020 in Höhe von 671 T€, der in den folgenden Jahren auszukehren ist.
Weitere Erläuterungen sowie eine Darstellung der Ergebnisse der einzelnen Betriebszweige ergeben sich aus dem Vorbericht und den weiteren Anlagen.
Dr. Ulf Kämpfer
Der Oberbürgermeister
Anlagen:
1 Vorbericht für den Wirtschaftsplan
1a Zusammenstellung des Wirtschaftsplans
1b Erfolgsplan
1c Vermögensplan
1d Stellenübersicht
1e Stellenübersicht Erläuterungen
1f Organisationsstruktur
1g Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen
2 Erfolgsübersicht
3a Finanzplan
3b Finanzplan, Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
98,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
65,5 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
77 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
109,4 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
264,8 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
106,7 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
12,9 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
9,3 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
86,9 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
83,2 kB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
70,5 kB
|
